Bochumer Abgeordnete wegen Palästina-Shirt aus Bundestag verwiesen
„FCK AfD“-Gekritzel: Verweis gegen Grundschüler zurückgenommen
Ein durchgestrichenes Hakenkreuz als „staatsfeindliche Symbolik“ – das warf eine Grundschule in Chemnitz einem Zehnjährigen vor. Die Behörden nehmen verhängte Strafmaßnahmen zurück. Aber sie entschuldigen sich nicht.
Im Fall eines Chemnitzer Grundschülers, der sich gegen die rechtsextreme AfD unter anderem mit dem Slogan „FCK AFD“ positioniert hat, verkündet das Kultusministerium in Dresden einen Rückzieher. Von seiner Schule verhängte „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ werden zurückgenommen, wie Minister Conrad Clemens (CDU) am Freitag dem Volksverpetzer mitteilte. Als erstes Medium überhaupt hatte der Volksverpetzer am vergangenen Mittwoch berichtet.
Grundschüler in Sachsen: Verweis nach „FCK AFD“-Doodle
Clemens sagte: „Dem Chemnitzer Schüler, der ein durchgestrichenes Hakenkreuz in sein Heft gemalt hat, wurde Unrecht getan. Nach einem Gespräch aller Beteiligten werden die Ordnungsmaßnahmen durch die Schule zurückgenommen. Klar ist: So etwas darf sich nicht wiederholen.“
Strafversetzung auf andere Schule angedroht
Der zehnjährige Ahmet Yılmaz (Name geändert) hatte Ende vergangener Woche von der Schulleitung seiner Grundschule einen formellen schriftlichen Verweis laut Schulgesetz bekommen. Sein „Vergehen“: In sein Kritzelheft hatte er auch ein Hakenkreuz gezeichnet, das allerdings durchgestrichen war. Neben dem Tadel gab es weitere Maßnahmen: Ahmet wurde befristet für drei Wochen in eine Parallelklasse versetzt. Zudem drohte man ihm die Strafversetzung in eine andere Schule an.
Ein Ausschnitt aus dem Blatt des Jungen, das Volksverpetzer vorliegtFür die Mutter des Jungen kam diese Wendung überraschend. Gemeinsam mit zwei Unterstützerinnen hatte sie am Freitagvormittag an einer Konferenz zu dem Fall mit dem Landesschulamt teilgenommen. Die drei anwesenden Vertreter:innen der Behörde zeigten sich dort weitgehend uneinsichtig.
Zunächst versuchten sie, die Mutter unter Druck zu setzen und forderten von ihr, eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Dann kündigten sie zwar an, den Fall juristisch prüfen zu wollen. Aber weder entschuldigten sie sich für die Maßnahmen noch nahmen sie diese zurück.
Der Rückzieher
Der Rückzieher, was die Ordnungsmaßnahmen angeht, kam erst nach der Beratung. Die Sprecherin des Landesschulamts, Christiane Zichel, sagte dem Volksverpetzer, ihre Behörde prüfe das weitere Vorgehen „sowohl mit Blick auf den vorliegenden Fall als auch hinsichtlich der Prävention ähnlicher Fälle für die Zukunft“.
In der Sitzung mit der Mutter selbst hatten die Vertreter:innen des Schulamts noch erklärt, man wisse nicht, „was dazu gemalt oder weggestrichen wurde“. Das teilte die Chemnitzer Aktivistin Jen Follmann, eine der Unterstützerinnen der Mutter, mit. Sie hatte an dem Gespräch mit dem Landesschulamt teilgenommen.
Die Schule hatte in dem vor einer Woche zugestellten Verweis behauptet, Ahmet habe „im Unterricht staatsfeindliche Symbolik (Hakenkreuze) in seinem Arbeitsblatt“ gezeichnet. Angehört wurde die Familie zuvor nicht. Nach Darstellung von Ahmets Mutter war es gar kein Arbeitsblatt, das anderen Schüler:innen zugänglich war, sondern eine Seite in seinem persönlichen Kritzelheft.
„AFD ist Scheise“
Das Blatt mit Sprüchen und Zeichnungen liegt dem Volksverpetzer vor, der am Mittwoch als erstes Medium überhaupt über den Fall berichtete. Das Blatt ist voller Wutparolen gegen die AfD: Fähnchen mit der Aufschrift „FCK AFD“, Slogans wie „AFD ist Scheise“, dazu ein gezeichnetes Kackhäufchen. Oder auch „Fick die AFD“.
Völlig eindeutig ist, dass Ahmet massiv etwas gegen die rechtsextreme AfD hat. Und dass der im schriftlichen Verweis gemachte Vorwurf, er habe „staatsfeindliche Symbolik“ verwendet, konstruiert war.
2006 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass durchgestrichene Hakenkreuze durchaus verbreitet werden dürfen, wenn dabei „eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht“ werde. Das reklamierte auch die Mutter in dem Widerspruch gegen die Ordnungsmaßnahmen.
Bald zurück auf die Waldorfschule?
Die Rektorin der Jan-Amos-Comenius-Grundschule, Yevhenyia Goldhahn, nahm trotz Einladung nicht an dem Gespräch teil. Sie ließ sich ebenso wie Ahmets Klassenlehrerin entschuldigen. Im Hintergrund bemühte sich die Familie von Ahmet, dass der an seine frühere Schule, eine Waldorfschule, zurückkann, die er vier Jahre lang besucht hatte. Dies wird voraussichtlich bereits vom kommenden Montag an möglich, hieß es.
Das Landesschulamt ging in der Beratung laut Follmann nicht auf den von der Mutter geäußerten Vorwurf ein, wonach ein anderer Schüler der Chemnitzer Grundschule erst kurz zuvor Hakenkreuze im Schulgebäude gezeichnet haben soll, die aber nicht durchgestrichen gewesen seien. Dieser Schulkamerad Ahmets sei ohne Bestrafung davongekommen. Sowohl die Schule selbst als auch das Landesschulamt ließen bereits am Montag vom Volksverpetzer übermittelte Fragen zu diesem zweiten Fall unbeantwortet.
Instagram-Reel geht viral
Ahmet ist Sohn eines türkeistämmigen Vaters und einer in Sachsen aufgewachsenen deutschen Mutter. Die Aktivistin Follmann wirft den Lehrkräften „Mobbing“ und „Rassismus“ vor. Sie hatte den Vorgang auf ihrem Instagram-Kanal „safe_space_chemnitz“ publik gemacht.
Follmann hatte am Donnerstag in einem Posting dokumentiert, wie der Junge – seine Stimme wurde dabei verändert – am ersten Schultag nach dem Verweis mit tränenerstickter Stimme bei seiner Mutter anruft und diese bedrängt, ihn abzuholen. Das Reel ging viral. Es hatte bis zum früheren Freitagabend mehr als 220.000 Aufrufe.
Follmann sagt dem Volksverpetzer, es sei „absolut grotesk“, dass sich das Landesschulamt im Namen der Schule nicht entschuldigt habe. Sie forderte dienstrechtliche Konsequenzen für die Schulleiterin und die Klassenlehrerin. Dass die Ordnungsmaßnahmen nach Angaben der Behörden zurückgenommen wurden, nahm die Aktivistin zur Kenntnis.
Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen im sächsischen Landtag, Christin Melcher, stellte eine Kleine Anfrage an die Staatsregierung zu dem Fall. Dieser werfe „Fragen zur rechtlichen Grundlage der Maßnahmen sowie zur Demokratiebildung an Schulen auf“. Melcher will unter anderem wissen, welche finanziellen Mittel die Staatsregierung im kommenden Doppelhaushalt für Demokratieerziehung, insbesondere an Grundschulen, bereitstellen wird.
Bahar Aslan: Symptom von autoritärem Denken
Bahar Aslan, die nach einem Twitter-Posting 2023 gegen den „braunen Dreck innerhalb der Sicherheitsbehörden“ ihren Lehrauftrag an der NRW-Polizeihochschule verloren hatte, schrieb auf Instagram zu dem Fall in Chemnitz: „Was hier passiert, ist keine Überreaktion. Es ist ein Symptom. Ein Symptom von autoritärem Denken, von Abwehr gegenüber Antifaschismus, von institutioneller Repression.“
Der Skandal sei nicht das Kritzelheft eines Grundschülers. „Der Skandal sind die Strukturen, die meinen, erziehen hieße, politisches Bewusstsein zu sanktionieren.“ Aslan protestierte: „Während Nazis in Parlamenten sitzen, rechte Netzwerke in Behörden gedeckt werden und Chatgruppen voller Hakenkreuze und Gewaltfantasien keine dienstrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen, wird ein zehnjähriges Kind (!) für kritzelnde Zivilcourage kriminalisiert.“
NSU-Dokumentationszentrum solidarisiert sich
Khaldun Al-Saadi, der in Chemnitz am Aufbau des ersten Dokumentationszentrums zum NSU-Komplex leitend beteiligt ist, äußerte seine Solidarität mit Ahmet und seiner Familie: „Dass ein zehnjähriger Schüler in Chemnitz nach eigenen Aussagen ausgegrenzt, gemobbt und auch strafversetzt werden soll, weil er sich gegen Rechtsextremismus positioniert, ist nicht hinnehmbar“, sagte Al-Saadi dem Volksverpetzer.
Die Mutter dankt für diese Solidarität aus ihrer Heimatstadt Chemnitz. Diese sei „so, so toll“, sagt sie dem Volksverpetzer. Auch, um ihren Sohn wieder aufzubauen. „Damit er weiß, dass er nichts falsch gemacht hat.“ Aus dem Gespräch am Vormittag mit dem Landesschulamt war sie noch völlig ernüchtert hinausgegangen. „Mehr oder weniger heiße Luft“ sei dort verbreitet worden. Trotz des verkündeten Rückziehers, was die Ordnungsmaßnahmen angeht, bleibt das Vertrauen der Familie in die Chemnitzer Grundschule und deren vorgesetzte Behörden total erschüttert.
Artikelbild: Robert Michael/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
Der Chemnitzer Grundschüler Ahmet* kritzelte durchgestrichene Hakenkreuze in sein privates Heft. Jetzt droht ihm deshalb, von der Schule zu fliegen. Als ein anderer Schüler ein normales Hakenkreuz zeichnete, kam er offenbar glimpflicher davon.
Grundschüler in Sachsen: Verweis nach „FCK AFD“-Doodle
Ein Grundschüler in Sachsen findet die AfD doof und zeigte das auch mit einem „Fck AfD“ Gekritzel in einem privaten Heft. Jetzt ist er einer Hetzjagd ausgesetzt, weil er ein durchgestrichenes Hakenkreuz in sein Kritzelheft gezeichnet hat.
Die Chemnitzer Familie Yılmaz ist stabil antifaschistisch. Die Großmutter engagiert sich bei den „Omas gegen Rechts“. Auch die Mutter Karin vermittelt ihrem Sohn, „dass das dreckige rechte Gedankengut falsch ist“, wie sie sagt. Regelmäßig gehen die Familienmitglieder zu Demonstrationen gegen Rechts in Europas Kulturhauptstadt 2025. Chemnitz ist seit Jahren immer wieder Aufmarschort von Rechtsradikalen: von Pegida über AfD bis zur rechtsextremen Kleinpartei Freie Sachsen.
Ein Ausschnitt aus dem Blatt des Jungen, das Volksverpetzer vorliegtInsofern ist es nur passend, dass der zehnjährige Sohn Ahmet (*alle Namen geändert) vor ein paar Tagen sein persönliches Kritzelheft in der Schule serienweise mit Wutparolen gegen die rechtsextreme AfD versah. Fähnchen mit der Aufschrift „FCK AFD“, Slogans wie „AFD ist Scheise“, dazu ein gezeichnetes Kackhäufchen. Oder auch wahlweise „Fuck u AFD“ oder „Fick die AFD“. Dazu noch ein Herzchen für Mama, „Love grun“, „Ich hase Schule“ – was Kindern im vorpubertären Alter halt zuweilen durch den Kopf geht und dann in persönlichen Aufzeichnungen landet.
Und dann noch – und jetzt wird es ernst für Ahmet – ein Hakenkreuz. Der Zehnjährige hat es durchgestrichen. Es soll dem Viertklässler trotzdem zum Verhängnis werden. Denn als die Mutter Ende vergangener Woche zum ohnehin verabredeten Elterngespräch in die Jan-Amos-Comenius-Grundschule kam, hatte die Schulleiterin Yevhenyia Goldhahn ihre Strafmaßnahme gegen Familie Yılmaz schon ausgedruckt vor sich: „Ordnungsmaßnahme gemäß § 39 Abs. 2 Ziffer 2 des Schulgesetzes Sachsen (SchG)“ gegen Ahmet Yılmaz, stand im Betreff. Angehört wurden Eltern und Schüler zuvor nicht.
Ahmet könnte von der Schule fliegen
Gleich mehrere Sanktionen gibt es nun gegen den Zehnjährigen: einen formellen „schriftlichen Verweis“. Drei Wochen zwangsweise Versetzung in eine Parallelklasse. Dazu die Androhung, dass Ahmet auch von der Schule fliegen könnte: „Bei dem nächsten Vergehen kann (…) in eine andere Schule strafversetzt werden.“ Ein krasses Maßnahmenbündel, weil – ja weil eigentlich?
Begründet wird der Verweis so: „Am 27.03.2025 zeichnete (…) im Unterricht staatsfeindliche Symbolik (Hakenkreuze) in seinem Arbeitsblatt. In Deutschland sind Schulen verpflichtet, ein Lernumfeld zu schaffen, das frei von Diskriminierung, Gewalt und extremistischen Ideologien ist. Der Gebrauch oder das Zeigen von Symbolen, die mit verfassungsfeindlichen Organisationen oder Ideologien in Verbindung stehen, wird daher als schwerwiegender Verstoß gegen die Schulordnung gewertet. Diese Maßnahme wurde ergriffen, um alle Schülerinnen und Schüler zu schützen.“ Dazu der Hinweis: „Dieser Bescheid ergeht kostenfrei.“
Der Vorgang an der sächsischen Grundschule wirkt total absurd, denn nichts spricht dafür, dass Ahmet auch nur irgendwas mit nationalsozialistischen Ideologien oder der faschistischen AfD am Hut hat. Weswegen seine Mutter Yılmaz auch umgehend Widerspruch einlegte. Sie betont, es sei sein privates Notizbuch gewesen, es habe sich um ein „DURCHGESTRICHENES Hakenkreuz“ gehandelt, „welches von dem Schriftzug ,Fuck AFD‘ gekrönt wird“.
BGH erlaubte Antifa-Werbung
Die Mutter verwies auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus dem Jahr 2006. In der ging es um einen Geschäftsmann, der für die Punkerszene Aufkleber, Anstecker und ähnliche Gegenstände vertrieb, auf denen Hakenkreuze durchgestrichen oder zerschmettert waren, jedenfalls laut BGH so, dass „bereits aus der Darstellung die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich wurde“.
Der Angeklagte – vom Landgericht Stuttgart zuvor wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86 a StGB zu einer Geldstrafe verurteilt – wurde damals freigesprochen. Bei von ihm vertriebenen zahlreichen Artikeln sei „eindeutig und offenkundig die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus deutlich gemacht worden“, so der Bundesgerichtshof.
Entsprechend hat sich aus Sicht seiner Mutter auch Ahmet überhaupt nichts zu Schulde kommen lassen. „Keine strafbare Handlung“, sagt sie. Unter Hinweis auf die BGH-Entscheidung schreibt die Mutter an die Schulleiterin: „In Ahmets Aufzeichnungen war diese beschriebene Distanzierung zum Nationalsozialismus eindeutig zu erkennen.“ Das durchgestrichene Hakenkreuz, der Schriftzug „Fuck AFD“ – „eine noch offenkundigere Distanzierung ist ja wohl kaum möglich“.
Meldeportale der AfD
Warum wird ein Schüler in die Zange genommen, der sich klar gegen die AfD positioniert? Wirkt die Stimmungsmache der rechtsextremen Partei? Die AfD hat Meldeportale initiiert, nennt sie teilweise „Informationsportal ,Neutrale Schule‘“ – und stiftet so Schüler:innen an, kritische Lehrkräfte zu denunzieren. Will man an einer sächsischen Grundschule der AfD keine Angriffsfläche bieten?
In Chemnitz bekommt der Fall eine zusätzliche Dimension durch einen anderen Vorgang nur kurz zuvor: Demnach soll ein anderer Schüler an der Grundschule Hakenkreuze im Schulgebäude geschmiert haben, und zwar solche, die nicht durchgestrichen waren. Ahmets Mutter schreibt: „Bisher ist mir nicht bekannt, dass dieser Schüler mit der gleichen Härte wie (…) bestraft wurde, meines Wissens nach wird dieser Schüler ja auch nicht strafversetzt.“
Dass das Erstarken der AfD vor allem in Ostdeutschland auch unmittelbar in die Schulen wirkt, ist im Netz vielfach zu lesen. Im Oktober 2024 gab die damalige Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Reem Alabali-Radovan (SPD) der „Frankfurter Rundschau“ ein Interview, in dem sie sagte:
„Was wir aus den Schulen hören, ist mehr als beunruhigend. Hakenkreuze an den Wänden gehören dort zum Alltag. Und es passieren gewaltvolle Übergriffe gegen Migrantinnen oder Andersdenkende. Rechtsextreme Narrative verbreiten sich bei vielen Jugendlichen gerade rasant.“
Als vor einem Jahr an einem Gymnasium in Ribnitz-Damgarten (Mecklenburg-Vorpommern) wirklich etwas passierte, verharmlosten rechte Medien das als „Schlumpf-Skandal“.
Was aus dem rechten Märchen vom „Schlumpf-Skandal“ zu lernen ist
Höchststand rechtsextremer Vorfälle an Sachsens Schulen
Antisemitische Äußerungen, Nazi-Parolen und -Symbole an und in Schulgebäuden, aber auch in Klassenchats – im Februar teilte das sächsische Kultusministerium auf Anfrage der Linken-Landtagsabgeordneten Juliane Nagel mit, dass im Jahr 2024 insgesamt 154 rechtsextreme Vorfälle an Sachsens Schulen registriert worden seien – ein neuer Höchststand. Nagel begrüßte, dass Lehrkräfte sensibilisiert seien und auf Vorfälle „angemessen“ reagieren. So würden Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Fälle an der Jan-Amos-Comenius-Grundschule in Chemnitz – einer Brennpunktschule mit hohem Migrationsanteil – dürfte sie kaum gemeint haben. Weder dass Ahmet Yılmaz hart bestraft wird, noch, dass ein anderer Schüler, der wirklich Hakenkreuze gezeichnet hat, offenbar glimpflich davonkommt. Um den Vorgang auch nur ansatzweise nachzuvollziehen, weist eine Helferin der Familie aus den Migrationshintergrund von Ahmet hin. Sein Vater ist türkeistämmig, lebt aber schon viele Jahre in Deutschland. Die Mutter, Deutsche, ist in Sachsen aufgewachsen. Es fallen in diesem Zusammenhang Begriffe wie „Rassismus“ und „institutionelle Gewalt“.
„Rassismus“ und „institutionelle Gewalt“
Ahmet war erst nach den Sommerferien 2024 auf die Jan-Amos-Comenius-Grundschule gewechselt. Er hatte zuvor eine Waldorfschule besucht, der Wechsel an die „richtige Schule“, die er sich eigentlich gewünscht hatte, fiel dann nicht ganz leicht. Dem Vernehmen nach kam auch seine neue Klassenlehrerin nicht mit ihm zurecht. Der fühlte sich mehr und mehr gemobbt.
Wie der Fall ausgeht, ist bisher unklar. Aufschiebende Wirkung hatte der Widerspruch der Mutter nicht. Am vergangenen Montag wurde Ahmet von der Schulleiterin persönlich in die neue Klasse gebracht, die er strafweise besuchen soll. Dort gab es einen anderen Stundenplan mit Sport gleich am Morgen. Ahmet hatte keine Sportsachen dabei und wurde vor die Tür geschickt. Mit verheulter Stimme rief er seine Mutter an und ließ sich abholen. Nachdem die ihn am nächsten Tag krankgemeldet hatte, drohte die mit der Polizei. Angeblich sei die E-Mail der Mutter nicht angekommen.
Landesschulamt ist in den Fall involviert
Schulleiterin Goldhahn lässt einen am Montag übermittelten Fragenkatalog unbeantwortet. Das Landesschulamt ist inzwischen in den Fall involviert. Es teilt auf Anfrage mit, „die Angelegenheit um eine Ordnungsmaßnahme gegen den Schüler“ sei „noch nicht beendet“. An diesem Freitag soll es ein Gespräch mit allen Beteiligten geben, an dem auch Vertreter des Landesschulamts teilnehmen. „Dabei soll der Sachstand erörtert und das weitere Vorgehen abgestimmt werden.“
Aber selbst wenn Schule und Landesschulamt noch einlenken: An seine bisherige Grundschule zurück kann Ahmet wohl kaum. Neuer Anlauf, wenn im Sommer die Versetzung in die fünfte Klasse ansteht. Die Mutter Karin Yılmaz ist noch immer völlig fassungslos, wie sich die Dinge so hochschaukeln konnten: „Es fühlt sich an wie in einem falschen Film. Ich kann gar nicht glauben, dass so etwas wirklich stattfindet.“
Artikelbild: Symbolbild, canva.com
EINEN VERWEIS ????
Ich lese wohl nicht richtig.
Der Mann gehört SOFORT aus der Partei und dem politischen Betrieb ausgeschlossen!
Das Verhalten der CDU in dieser Situation wird ein Lackmustest für ihre tatsächliche Position in der politischen Landschaft sein.
Von emotional unausgereiften Hassrednern und Lügnern mag niemand politisch vertreten werden.
Sieh an! Es war doch nicht der Bruder von #Bommert. Das ist der #CDU einem #Verweis wert.
Liebe CDU - das ist zu wenig, viel zu wenig. Ich fordere ja nicht den Kopf von jemanden, weil er einen infantilen Witz gegen die Falschen gemacht hat. Hier trampelt jemand auf dem demokratischen Konsens, den auch die CDU mal vertrat, herum. Wo steht ihr? Ihr müsst euch entscheiden!
An der #Öffentlichkeitsarbeit von #Regierungen zeige sich ein #entgrenzter #Umgang mit #staatlichen #Ressourcen im #Meinungskampf.
Ein eigener #Podcast einer #Regierungen passe nicht zum #Verfassungsgrundsatz der #Staatsferne des #Rundfunks. #Verweis auf #Entscheidung des #Bundesverfassungsgericht 1977;
#FAZ, 14.07.2023, S.1 Stephan #Klenner - Wenn der #Staat seine #Neutralität #gefährdet
#Angeklagt ist ein #Verbrechen
#Explizit: #Unterscheidung von #Verbrechen §12 Abs.1 #StGB und #Vergehen §12 Abs.2 #StGB
#Implizit: #Verbrechen oder #Vergehen als das #Angeklagte sind #rechtswidrige #Taten, die von #Strafe #bedroht sind.
#Rechtswidrigkeit #verweis auf #Möglichkeit der #Entschuldigung der #strafbewehrten #Tat vgl. #entschuldigender #Notstand §35 #StGB.
"Von #Strafe #bedroht": #nulla #poena #sine #lege
#Zeit, 06.10.22, S.18 #Verbrechen - #Einbruch in die #Psyche, #Melzer
Weiß hier vielleicht jemand, wie man einen sinnvollen #Verweis (Lesezeichen) auf ein #Event (eine Nachricht) in einem öffentlichen Matrix-Raum setzt?
Wenn ich bei der Nachricht direkt über ... (die drei Punkte) auf Teilen gehe, dann wird ein Link über Matrix.to erstellt. Dieser Link führt dann aber bei vielen Clients dazu, dass man sich angeblich erstmal anmelden muss, was ja aber quatsch ist, wenn man schon angemeldet ist.
Gibt es da vielleicht eine bessere Variante?