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Sozialwelten

#Angeklagt ist ein #Verbrechen

#Explizit: #Unterscheidung von #Verbrechen §12 Abs.1 #StGB und #Vergehen §12 Abs.2 #StGB
#Implizit: #Verbrechen oder #Vergehen als das #Angeklagte sind #rechtswidrig​e #Tat​en, die von #Strafe #bedroht sind.

#Rechtswidrigkeit #verweis auf #Möglichkeit der #Entschuldigung der #strafbewehrt​en #Tat vgl. #entschuldigend​er #Notstand §35 #StGB.

"Von #Strafe #bedroht": #nulla #poena #sine #lege

#Zeit, 06.10.22, S.18 #Verbrechen - #Einbruch in die #Psyche, #Melzer

Oct 9, 2022 at 5:15amWeb