Nein, nicht das von #Südafrika gegen #Israel angestrengte Verfahren vor dem International Gerichtshof #IGH entscheidet, "ob" in #Gaza ein #Genozid begangen wird.
Ebenso wenig wie die Nürnberger Prozesse entschieden haben, "ob" es den Genozid gab.
Bei einem Schuldspruch erfahren die Opfer oder ihre Nachkommen allenfalls Genugtuung. Nachträglich. Dennoch wichtig, aber nicht einmal das ist sicher.
Die Genozidkonvention dient ausdrücklich auch der Prävention. Der Vertreter des Auswärtigen Amtes sagte vorgestern öffentlich, zum Genozid-Verfahren gegen Israel:
»Das heißt, der Vorwurf, den Sie gerade in den Raum stellen, wird vor dem IGH geklärt, und das möchten wir natürlich abwarten.«
Demnach haben wir Deutschen ja im Dritten Reich nichts falsch gemacht. Schließlich hatten wir es vor den Nürnberger Prozessen ja nicht schwarz auf weiß. Wir mussten alle "abwarten", "ob" es das Verbrechen gab.

