Zentralen Bußgeldstelle (Polizeipräsidium Rheinpfalz, Speyer/Ludwigshafen) im Umgang mit personenbezogenen Daten in Bußgeldverfahren

Konkret beantrage ich Auskunft bzw. Übersendung von Kopien zu folgenden Punkten: 1. Verwendung archivierter Messbilder Sämtliche internen Dienstanweisungen, Erlasse, Verfügungen, Handreichungen oder Arbeitsanweisungen, die regeln, ob und unter welchen Voraussetzungen frühere Radar-/Messbilder desselben Fahrzeugs oder Halters aus abgeschlossenen Verfahren zur Identifizierung in neuen Bußgeldverfahren herangezogen werden dürfen. 2. Rechtliche Bewertung des Ministeriums Den bzw. die internen Vermerke, Stellungnahmen oder gutachterlichen Bewertungen, auf die sich die öffentlich vertretene Einschätzung stützt, die Speicherung und Verwertung von Messbildern aus Altverfahren – insbesondere bei Wiederholungsfällen – sei „vertretbar". 3. Schriftwechsel mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Den vollständigen Schriftwechsel zwischen dem Ministerium bzw. dem Polizeipräsidium Rheinpfalz und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) zu den beiden beanstandeten Sachverhalten (Verwendung von Altmessbildern sowie Übermittlung früherer Anschriften), einschließlich der Beanstandungsschreiben und der hierauf erfolgten Antworten. 4. Übermittlung früherer Anschriften / Umzugsdaten Informationen dazu, auf welcher Rechtsgrundlage frühere Anschriften und Umzugsdaten von Betroffenen ermittelt und gespeichert wurden, sowie Unterlagen, die belegen, wann und in welcher Form die zugesagte Abstellung dieser Praxis durch die Anpassung der eingesetzten Software tatsächlich umgesetzt wurde (inkl. Datum des Wirksamwerdens und Bezeichnung des verantwortlichen Dienstleisters/Verfahrens). 5. Lösch- und Aufbewahrungspraxis Die geltenden Regelungen zur Löschung von Messbildern nach Eintritt der Rechtskraft bzw. Abschluss des Verfahrens (§ 101 StPO entsprechend), einschließlich einer Beschreibung, ob die Löschung automatisiert oder manuell erfolgt und in welchem Zeitraum nach Rechtskraft sie technisch vollzogen wird. 6. Statistische Angaben (soweit vorhanden) Sofern statistisch erfasst oder aus dem Fachverfahren auswertbar: die Anzahl der Bußgeldverfahren pro Jahr (z. B. 2022–2025), in denen archivierte Messbilder aus früheren Verfahren zur Fahreridentifizierung herangezogen wurden.

Belege zum Rechtsgutachten: Darum ist die AfD verfassungswidrig

Die AfD verstößt gegen zentrale Grundprinzipien der Verfassung: Demokratie und Menschenwürde. Das zeigt ein neues Gutachten. Wir veröffentlichen die dazugehörigen Belege.

FragDenStaat

@fragdenstaat

Eine Frage zum AfD-Komplex und den techn. Entwicklungen dazu:

Könntet ihr prüfen, ob die dafür genutzte bzw.entwickelte Recherche-/Dokumentationssoftware perspektivisch als #FLOSS veröffentlicht oder zivilgesellschaftlich nachnutzbar gemacht werden kann?

Gerade im Kontext ZPS / Polizei Sachsen zeigt sich, wie wichtig legale, datenschutzsensible und überprüfbare Infrastruktur wäre, um Hinweise, Akten, IFG-Anfragen, Chronologien, Muster und Quellen sauber zu strukturieren.

SoliGrü aus Brownunder! <3

#FragDenStaat #FLOSS #IFG #ZPS #PolizeiSachsen #DemokratischeResilienz

Gerade dem #CDU -Abgeordneten meiner Heimatstadt geschrieben bzgl. des lange überfälligen #afd -Verbotsverfahrens aufgrund ihrer vielfach belegten Verfassungsfeindlichkeit.
Denn was hat die #Verfassung jemals für uns getan? Alles. Berufstätige Frauen wie ich, die in einem (noch) friedlichen Land selbstbestimmt leben, nicht reich sind, dennoch nie hungern und vor erstaunlich wenigen Dingen Angst haben müssen, haben ihr alles zu verdanken.
#gff #volksverpetzer #campact #fragdenstaat #fckafd #demokratie

Das #AfD-Gutachten ist fertig! Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Anfang letzten Jahres (zusammen mit u.A. #Campact, #FragDenStaat und #Volksverpetzer) etwa 1 Million Euro gesammelt, um ein extrem umfangreiches, ergebnisoffenes Gutachten über eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD von Verfassungsexpert*innen ausarbeiten zu lassen.

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Ganz großes #IFG-Kino.

Die Behörde stellt meinen Antrag als nicht hinreichend bestimmt dar, weil sie nicht weiß, ob ich mich in meiner Anfrage vom 10.01.2026 auf die Unterlassungsverfügung vom 28.11.2025 oder die vom 13.04.2026 beziehe.

Ich bin ja vorausschauend, aber Hellsehen kann ich sicherlich nicht. 🤦‍♂️

https://fragdenstaat.de/anfrage/unterlassungsverfuegung-gegen-winterliche-veranstaltungen-am-rather-see/#nachricht-1126820

#Köln #UIG #FragDenStaatDE #FragDenStaat

Unterlassungsverfügung gegen winterliche Veranstaltungen am Rather See

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Kopie der Unterlassungsverfügung, die gegen die Betreiber der Wasserskianlage und des Strandbades am Rather See hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen zwischen dem 1. April und 15. Oktober ausgesprochen wurde. - Kopien der Bußgeldbescheide, die wegen Durchführungen von Veranstaltungen zwischen dem 1. April und 15. Oktober am Rather See gegen die Betreiber der Wasserskianlage und des Strandbads erhoben wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

[DE⬇️ ]

If you're opposing something, oppose it on every level!

Someone used @fragdenstaat & #Freedom of #information act via to ask about the connections of #LouisaSpechtRiemenschneider the Federal Commissioner for #Data #Protection & Freedom of Information and #WSocial bc she is in the #AdvisoryBoard

https://fragdenstaat.de/anfrage/w-social-advisory-board/
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Jemand hat über die super Seite von #FragdenStaat eine Anfrage eingereicht, wie die #Bundesdatenschutzbeauftragte im #Aufsichtsrat von W Social sitzt

#socialnetwork

W Social Advisory Board

Alle Dokumente, Unterlagen, Mitteilungen und sonstigen Informationen, die Ihrer Behörde bzw. Frau Specht-Riemenschneider in ihrer Funktion als Advisory Board Member von W Social zugegangen sind. Hintergrund: Gemäß https://wsocial.news/ gehört Frau Specht-Riemenschneider zu den "people behind W." und ist "Advisory board member" dieses Social Networks. Sie wird dort als "German Federal Data Protection Commissioner" geführt. Daher gehe ich davon aus, dass sie diese Funktion jedenfalls auch in ihrer amtlichen Eigenschaft als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wahrnimmt.