Das #Landgericht Flensburg stuft die #LetzteGeneration nicht als #kriminelleVereinigung ein.
Straßenblockaden und andere Protestformen erfüllten nicht die Voraussetzung einer erheblichen Gefährdung der öffentlichen #Sicherheit. Der Vorwurf nach Paragraf 129 wurde nicht zur Verhandlung zugelassen. Andere Verfahren in #Potsdam und #München laufen weiter. Die #Staatsanwaltschaft kann Beschwerde einlegen.
https://taz.de/Urteil-des-Landgerichts-Flensburg/!6168839/
#Klimaprotest #ZivilerUngehorsam #Klimapolitik #climatechange





