Das #EuGH-Urteil C‑448/23 (18.12.25) bekräftigt den Vorrang des EU-Rechts über nationale Sonderrechte, suspendiert erbliche Privilegien von Monarchien und Adel unionsrechtlich und stellt klar: Gleichheit, Demokratie und Nichtdiskriminierung nach Art. 20/21 #GrCh sind unverhandelbare Kernwerte. Gleichzeitig zeigt das Urteil systematische Demokratiedefizite in Wahlrecht, Ministerrat und Amtsträgertreue auf und zwingt die #EU, strukturelle Widersprüche offen zu adressieren.
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#Präventivhaft ist die neue #Schutzhaft - Ist dieses Instrument der "vorbeugenden Verbrechensbekämpfung", dass das Recht auf persönliche Freiheit massiv einschränkt bzw. abschafft, überhaupt mit unserer #FDGO, dem #Grundgesetz und der Charta der #Grundrechte der Europäischen Union vereinbar?
#GRCh #Freiheit #Demokratie #CDU #FreiheitstattAngst #Menschenrechte #Unschuldsvermutung
Unter dem Eindruck der steigenden Anzahl von Messerangriffen hat Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) Konsequenzen angekündigt. Potenzielle Täter sollen leichter vorsorglich inhaftiert werden. Vorbild ist Bayern.
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung nach Ungarn
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts der #Verfassungsbeschwerde einer sich als non-binär identifizierenden Person mit deutscher #Staatsagehörigkeit gegen ihre bereits erfolgte Auslieferung nach Ungarn stattgegeben. Der beschwerdeführenden Person wird in Ungarn zur Last gelegt, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Personen vermeintliche Sympathisanten der #rechtsextremen Szene in #Budapest angegriffen zu haben. Im Dezember 2023 wurde sie in #Berlin festgenommen. Am 27. Juni 2024 erklärte das #Kammergericht ihre #Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Mit Beschluss vom 28. Juni 2024 hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des #Bundesverfassungsgerichts die Übergabe der beschwerdeführenden Person an die ungarischen Behörden im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt (vgl. Pressemitteilungen Nrn. 55/2024 und 67/2024). Die beschwerdeführende Person wurde jedoch noch vor dem Erlass der einstweiligen Anordnung an die ungarischen Behörden übergeben.Mit ihrer Verfassungsbeschwerde wendet sich die beschwerdeführende Person gegen ihre #Auslieferung. Sie rügt unter anderem eine Verletzung ihres Rechts aus Artikel 4 der Charta der #Grundrechte der Europäischen Union (#GRCh). Die #Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das #Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die #Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt.
Quelle: Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht 6.2.2025
#Antifa #Antifaschismus ist kein Verbrechen #FreeMaja #FreeThemAll #Maja #BreakingNews
@malteengeler
Realität ist auch, dass die Grundrechte des GG immer mehr an Bedeutung verlieren zugunsten der EU-Grundrechte-Charta, insbesondere im Bereich des Datenschutzes.