"Für Menschen sei es mittlerweile unmöglich geworden, sämtliche, teils nur für Eingeweihte zugängliche Foren und Social-Media-Plattformen inklusive aller Kommentare auf mögliche #Gefahren zu überprüfen.

Für den Einsatz derartiger #Webcrawler brauche die #Polizei in Österreich allerdings erst die #Befugnis.

Diese liege momentan nicht vor."

🫣 .. schwieriges Thema ..

In Kombination mit den aktuellen Überwachungsphantasien schlicht ein #Horrorszenario.

In Anbetracht der offensichtlichen Faktenlage eher ein #Armutszeugnis.

Polizeiarbeit - vor allem Online-Recherchen - könnte einen hohen #Automatisierungsgrad haben - ohne verfassungsrechtliche Probleme.

Sollte sogar, finde ich, weil dann auch die #Genehmigungsverfahren entsprechend standardisiert wären.

#KleineZeitung

https://www.kleinezeitung.at/service/newsticker/chronik/19799673/polizei-prueft-nach-amoklauf-social-media-profile

Polizei prüft nach Amoklauf Social-Media-Profile

Sechs Tage nach dem Amoklauf eines 21-jährigen ehemaligen Schülers in Graz mit zehn Todesopfern ist die Ermittlungsgruppe "Luctus" nach der Tatortarbeit nun intensiv mit der Verifizierung von möglichen Social-Media-Profilen des Täters beschäftigt. Gesichert ist mittlerweile, dass der Amokläufer mehrere Profile auf diversen Plattformen hatte, teilte die Polizei am Montag der APA mit. Manche seiner angeblichen Profile wurden allerdings nachweislich erst nach der Tat erstellt.

„Okay, vielleicht sind Führungs- #Ambitionen wirklich kein idealer Prädiktor für Kompetenz.“

Mein wertvollstes Takeaway aus der ISO27001-Auditoren-Ausbildung:
#Kompetenz setzt sich zusammen aus
- #Wissen
- #Fähigkeit
- #Befugnis
https://www.manager-magazin.de/hbm/karriere-fuehrungsfaehigkeiten-und-ambition-im-vergleich-a-00ccc59e-103c-4f4b-bc9f-1321788deff9?utm_source=firefox-newtab-de-de

Selbsteinschätzung: Willst du nur oder kannst du es auch?

Es gibt einen Unterschied zwischen Wollen und Können. Einer Stanford-Studie zufolge ist der Zusammenhang zwischen Ambition und Führungsqualitäten gleich null und deckt weitverbreitete Irrtümer auf.

manager magazin

Das #Bundesverfassungsgericht hat keine #Befugnis, ein #Gesetz darauf zu #prüfen, ob es im #Ganze​n oder in #einzelne​n #Bestimmung​en #zweckmäßig ist.

In #Bezug auf den #Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 ist, selbst bei erhöhter #praktisch​er #Bedeutung nur zu #prüfen ob der #Gesetzgeber die #äußerst​en #Grenze​n seines #Ermessen​s #innegehalten und dieses nicht #missbrauch​t hat.

#Zweck als #Form von #Politik; #Fremdzuschreibung

#BVerfGE 4, 7, Rn. 43 ff.

https://opinioiuris.de/entscheidung/818

BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459, 484, 548, 555, 623, 651, 748, 783, 801/52, 5, 9/53, 96, 114/54 | opinioiuris.de