#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Fallgruppen: #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Informationelle #Selbstbestimmung
-> #Befugnis des #Einzelnen zu #entscheiden, #wann und innerhalb welcher #Grenzen #persönliche #Lebenssachverhalte #offenbart werden
-> #Schutz #personenbezogener #Daten
-> #Schutz vor #automatischer #Datenverarbeitung