@canleaf @Aglaia89 @dhayannada Ähem, da sind vielleicht ein paar Dinge durcheinander geraten. Bei den Namenslisten und der Beschränkung der Vornamen stimme ich zu: Das ist Willkür und wird tw viel zu eng angewendet. Weshalb Namen amtlich „männlich" oder "weiblich“ sind und was das im Gesetz zu suchen hat, ist für Erwachsene vollkommen unerklärlich (und wird hoffentlich irgendwann weggeklagt).
Es hat aber kein Verein das letzte Sagen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist NICHT der Rat für deutsche Rechtschreibung und auch NICHT der (rechtsradikale, nationalistische) “Verein deutsche Sprache“. Die Namensgutachten der GfdS sind auch nicht bindend für irgendwen. Der zentrale Unfug ist die gesetzliche Vergeschlechtlichung von Vornamen, um dadurch einen versteckten Gendermarker in die Namen zu bringen.
"Listen“: Du wirst auf keine "Listen" gesetzt. Aktuell nicht und auch nicht geplant. Auch die Rede von „Sonderregistern" ist Unfug.
Was tatsächlich passiert ist, dass bestimmte Behörden für ihre Aufgaben die Personendaten der verwalteten Leute brauchen, und das kontinuierlich. Damit du zB eine durchgängige Rentenbiografie hast, egal ob du wegen Heirat, Adoption, "aus besonderen Gründen“ (NamÄndG) oder SBGG deine(n) Namen änderst. Oder umziehst oder auswanderst, oder was auch immer.
Deshalb gehen (spätestens seit 2014) sämtliche Änderungen der Meldedaten, etc. an Rentenversicherung, Bundesamt für Steuern, Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Kraftfahrtbundesamt ("Flensburg“) und ggf an Personalwesen der Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister.
Die Diskussion über "Listen" geht mMn völlig fehl, denn 1. brauchen diverse Verwaltungen diese Historie für ihr Aufgaben, 2. sind „Listen" in jedem Fall nur eine geschickte Datenbank-Abfrage entfernt. Schon die Geburtenregister der Standesämter könnten das liefern. Mit Stammbaum und allem.
Eigentlich müssten wir viel kleinteiliger diskutieren, wer diese Infos wirklich braucht. Zum Beispiel nicht die weiteren Meldebehörden, wenn ich nach erfolgter Änderung umziehe. Die neue Behörde geht das gar nichts an. Das will aber zB das BaWü Innenministerium in seiner Verordnung, und wenn ich nach oder in BaWü umziehe, die vorherige Geschlechtsoption und Vornamen auch gleich an die „zuständige Polizeidienststelle" und das LKA weitergeben 🤯. Leider können Verordnungen einfach ministeriell erlassen werden (hier: Strobl, CDU), also ohne Parlamentszustimmung und technisch auch ohne Kabinett.
Die Ungleichbehandlung bzgl Wehrdienst ist eine Altlast, die sicherlich irgendwann erfolgreich angefochten werden wird. Gleichheitsgrundsatz, "Wehrgerechtigkeit“, usw. Wie immer dauert das viele Jahre, weil Verfassungszeug. Das hat einfach in den vergangenen 15 Jahren keinein gestartet, weil Wehrpflicht ausgesetzt. Ohne Fall keine Klagemöglichkeit.
Ich finde §9 SBGG auch nicht sonderlich gut. Aus juristischer Sicht - die Gesetzeslage bzgl Wehrdienst ist noch so wie sie ist - ist er dennoch nachvollziehbar.
Aber: Diese Regelung gilt lediglich zwei Monate rund um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dieser Fall ist in fast 80 Jahren noch nie eingetreten. Nicht im "kalten Krieg“, nicht als nach dem 11.9.01 der NATO Artikel 5 aufgerufen wurde. Die Hürden dafür sind sehr hoch und die Exekutive wird alles tun, das zu vermeiden, weil dann nämlich von Wirtschaft bis Verwaltung so ziemlich alles koppheister geht. Das mögen die Lobbys gar nicht!
Der wesentliche Punkt am SBGG und auch vorher an TSG und §45b ist: Wenn du dies nutzt, ist es ein offizielles Outing gegenüber allen Behörden. Geht gar nicht anders, denn aus Sicht der Verwaltung hat jede Person genau eine Identität über alle Behörden hinweg (und nicht, wie zB bei SoMe mehrere Accounts).
Es ist aber auch die einzige - und in der deutschen Geschichte bisher freizügigste und beste - Möglichkeit, offiziell mit den richtigen Namen und Geschlecht zu leben.
Politisch gesehen waren die Zeiten noch nie so gut wie heute (naja, Ende 2024 vielleicht ;) ). Und „ich war dabei, Gandalf“. Ich hab Politik seit 1980 aktiv erlebt. Ich konnte 54 Jahre meines Lebens keine Transition machen, weil es die Optionen gar nicht gab.
Es ist lange noch nicht golden, aber wir haben aktuell - noch - die besten Möglichkeiten, massenhaft das SBGG zu nutzen und sichtbare Normalität zu werden. Das ist der beste Schutz gegen Repression.