Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die FreizĂŒgigkeit von MĂ€nnern im wehrpflichtigen Alter eingeschrĂ€nkt.

Wer lÀnger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine ErgĂ€nzung hinzugefĂŒgt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der EinschrĂ€nkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89 Die FreizĂŒgigkei wird nicht eingeschrĂ€nkt.

§ 3 gehört inhaltlich zu § 1Absatz 2.

Danach ruht die Wehrpflicht, wenn man Deutschland dauerhaft verlÀsst oder dies ernsthaft plant.

Nur wenn beides nicht gegeben ist und man dennoch das Land lÀnger als drei Monate verlassen wollte, kÀme die Genehmigungspflicht zum Tragen.

Fraglich wĂ€re fĂŒr mich jetzt noch, ob und wie das kontrolliert wird. Wenn ich nach dem Abi fĂŒr 6 Monate durch die EU reise, wird das im Zweifel niemand mitbekommen.

@baffi joa außer die wollen dich verheizen und du tauchst nicht innerhalb von 3 Monaten auf, dann merken die das