Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Ănderung des WPflG die FreizĂŒgigkeit von MĂ€nnern im wehrpflichtigen Alter eingeschrĂ€nkt.
Wer lÀnger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.
Es wurde im §2 eine ErgĂ€nzung hinzugefĂŒgt, dass §3 u.a. auch auĂerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der EinschrĂ€nkung von Auslandsaufenthalten.
