Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89 Die Information bzgl des WPfllG und die Einschränkung des Reisens für Männer im Wehrpflichtigen Alter ist ja voll durch alle Medien gegangen, mit Extrasendungen und allem. (Natürlich Sarkasmus).

#Wehrpflicht

@IreneMoews @Aglaia89 Einige User hier jubelten über die Wehrpflicht, weil ja eine Demokratie “Rechte und Pflichten” hat… Das ging unter, dass Männer ihre Freizüglichkeit verlieren… “Endlich stehen wir ohne heruntergelassenen Hosen ggü Russland/USA da.”