Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89
Wie wenig überraschend.

Aber niemand kann sich erklären, warum sie "AfD" stärkste Kraft bei den Erstwählern ist. Völlig rätselhaft.

@musevg @Aglaia89 Nicht falsch, aber andererseits dürften auch *gerade* die Jung- und Erstwähler eigentlich verstehen, dass die "A"fD sie als erstes an der Front verheizen würde.
@ftranschel @Aglaia89
Wie kommst du denn darauf? Welche Front? In welchem Krieg?

@musevg @ftranschel @Aglaia89
wo auch immer Putin dann gerade Krieg führt.

Dass die AfD sich als allererstes Putin unterwirft, sollte klar sein.
Und Putin verheizt uns liebend gern in seinen Kriegen.