Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Ist das verfassungskonform?

@proscience @Aglaia89

Sprachlos...

Ausland ist auch EU Ausland gemeint? Das kann ja eigentlich nicht sein?

Edit:

Ist das nicht aus §1 zu lesen?

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html

§ 1 WPflG - Einzelnorm

@sinchens_ @proscience §3 sagt "[...],wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen,[...]".
Das würde auch das EU-Ausland mit einschließen.

@Aglaia89

Ich weiß, dass es anderswo ähnliche gesetzl. Regelungen gibt, aber eben dort wo Wehrpflicht für alle/alle Männer in einem bestimmten Alter gilt.
Bspw. Südkorea. wo durch Nordkorea, welches immer wieder Raketen Richtung Südkorea schießt, wohl mind. ein Spannungsfall vorliegt.

In Deutschland derzeit definitiv nicht, und auch deshalb habe ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Aufenthaltsfreizügigkeit.

@sinchens_

@proscience @Aglaia89 @sinchens_ Haben wir denn schon wieder Wehrpflicht? Habe ich was verpennt?

@energisch_ @proscience @Aglaia89
Die besteht ja, aber ist ausgesetzt.

So müsste es doch richtig sein?

@sinchens_ ach so, und dann greift durch die Hintertür eine Ausreisesperre für 'Spannungslagen' @proscience @Aglaia89

@energisch_ @proscience @Aglaia89
Offensichtlich.

Bin ja nun kein Jurist, aber alleine, dass das Gesetz durch die Hintertür geändert wurde...
Heftig.