Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Schon die Schaffung eines Militärgeschlechts im Selbstbestimmungsgesetz hat gezeigt, dass das Personal für die kommenden Kriege frühzeitig ausgehoben werden muss.
Wie sehr Militarismus und patriarchale Definitionsmacht zusammenhängen, lässt sich gerade am nur halb gelungenen Liberalisierungsschritt für LGBT+ sehen.

"Das, was wir als Militärgeschlecht bezeichnen, ist tatsächlich ein Geschlecht, das wirklich nur für den Dienst an der Waffe gilt. Auch hier haben wir wieder unseren zeitlichen Zusammenhang: Wenn innerhalb von zwei Monaten vor der Ausrufung eines »Spannungs- oder Verteidigungsfalls« eine Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag weg von männlich gemacht wird und man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann wird das Geschlecht sozusagen gespalten – man bekommt ein Zivil- und ein Militärgeschlecht zugewiesen. Die Änderung betrifft also nur das zivile Leben. Bei einem Bußgeldbescheid wirst du also mit deinem neuen Namen als Frau angeschrieben, aber wenn es darum geht, dass du eingezogen werden sollst, ist der vorherige Geschlechtseintrag in diesem zeitlichen Zusammenhang bestimmend, und die Person bleibt männlich. Das ist natürlich ein Symptom der gesamten Mobilmachungspolitik, die gerade betrieben wird."

#Krieg #Militarismus #LGBT #Wehrpflicht

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/486985.selbstbestimmungsgesetz-ein-zivil-und-ein-milit%C3%A4rgeschlecht.html

Selbstbestimmungsgesetz: »Ein Zivil- und ein Militärgeschlecht«

Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird Kritik an rassistischen und diskriminierenden Ausschlüssen laut. Ein Gespräch mit Juliana Franke vom Bündnis »Selbstbestimmung selbst gemacht«.

junge Welt
@dhayannada @Aglaia89 Mit Verlaub: Das SBGG ist kein Fortschritt.
@canleaf @dhayannada es ist nicht perfekt, aber gegenüber dem TSG ist es ein massiver Fortschritt.
@Aglaia89 @dhayannada Ich hab Angst vor dem Gesetz. Dieser Staat greift in mein Leben ein und setzt mich auf irgendwelche Listen, obwohl Führungszeugnisse alle keine Einträge hatten. Die Namenslisten, wo einige Standesämter haben und streng durchsetzen und notfalls hat ein dubioser Verein der deutschen Sprache das letzte Sagen. Die Ungleichbehandlung von AMAB und AFAB stösst bei mir sauer auf.

@canleaf @Aglaia89 @dhayannada Ähem, da sind vielleicht ein paar Dinge durcheinander geraten. Bei den Namenslisten und der Beschränkung der Vornamen stimme ich zu: Das ist Willkür und wird tw viel zu eng angewendet. Weshalb Namen amtlich „männlich" oder "weiblich“ sind und was das im Gesetz zu suchen hat, ist für Erwachsene vollkommen unerklärlich (und wird hoffentlich irgendwann weggeklagt).

Es hat aber kein Verein das letzte Sagen. Die Gesellschaft für deutsche Sprache ist NICHT der Rat für deutsche Rechtschreibung und auch NICHT der (rechtsradikale, nationalistische) “Verein deutsche Sprache“. Die Namensgutachten der GfdS sind auch nicht bindend für irgendwen. Der zentrale Unfug ist die gesetzliche Vergeschlechtlichung von Vornamen, um dadurch einen versteckten Gendermarker in die Namen zu bringen.

"Listen“: Du wirst auf keine "Listen" gesetzt. Aktuell nicht und auch nicht geplant. Auch die Rede von „Sonderregistern" ist Unfug.

Was tatsächlich passiert ist, dass bestimmte Behörden für ihre Aufgaben die Personendaten der verwalteten Leute brauchen, und das kontinuierlich. Damit du zB eine durchgängige Rentenbiografie hast, egal ob du wegen Heirat, Adoption, "aus besonderen Gründen“ (NamÄndG) oder SBGG deine(n) Namen änderst. Oder umziehst oder auswanderst, oder was auch immer.

Deshalb gehen (spätestens seit 2014) sämtliche Änderungen der Meldedaten, etc. an Rentenversicherung, Bundesamt für Steuern, Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Kraftfahrtbundesamt ("Flensburg“) und ggf an Personalwesen der Bundeswehr und_oder Ausländerzentralregister.

Die Diskussion über "Listen" geht mMn völlig fehl, denn 1. brauchen diverse Verwaltungen diese Historie für ihr Aufgaben, 2. sind „Listen" in jedem Fall nur eine geschickte Datenbank-Abfrage entfernt. Schon die Geburtenregister der Standesämter könnten das liefern. Mit Stammbaum und allem.

Eigentlich müssten wir viel kleinteiliger diskutieren, wer diese Infos wirklich braucht. Zum Beispiel nicht die weiteren Meldebehörden, wenn ich nach erfolgter Änderung umziehe. Die neue Behörde geht das gar nichts an. Das will aber zB das BaWü Innenministerium in seiner Verordnung, und wenn ich nach oder in BaWü umziehe, die vorherige Geschlechtsoption und Vornamen auch gleich an die „zuständige Polizeidienststelle" und das LKA weitergeben 🤯. Leider können Verordnungen einfach ministeriell erlassen werden (hier: Strobl, CDU), also ohne Parlamentszustimmung und technisch auch ohne Kabinett.

Die Ungleichbehandlung bzgl Wehrdienst ist eine Altlast, die sicherlich irgendwann erfolgreich angefochten werden wird. Gleichheitsgrundsatz, "Wehrgerechtigkeit“, usw. Wie immer dauert das viele Jahre, weil Verfassungszeug. Das hat einfach in den vergangenen 15 Jahren keinein gestartet, weil Wehrpflicht ausgesetzt. Ohne Fall keine Klagemöglichkeit.

Ich finde §9 SBGG auch nicht sonderlich gut. Aus juristischer Sicht - die Gesetzeslage bzgl Wehrdienst ist noch so wie sie ist - ist er dennoch nachvollziehbar.

Aber: Diese Regelung gilt lediglich zwei Monate rund um einen Spannungs- oder Verteidigungsfall. Dieser Fall ist in fast 80 Jahren noch nie eingetreten. Nicht im "kalten Krieg“, nicht als nach dem 11.9.01 der NATO Artikel 5 aufgerufen wurde. Die Hürden dafür sind sehr hoch und die Exekutive wird alles tun, das zu vermeiden, weil dann nämlich von Wirtschaft bis Verwaltung so ziemlich alles koppheister geht. Das mögen die Lobbys gar nicht!

Der wesentliche Punkt am SBGG und auch vorher an TSG und §45b ist: Wenn du dies nutzt, ist es ein offizielles Outing gegenüber allen Behörden. Geht gar nicht anders, denn aus Sicht der Verwaltung hat jede Person genau eine Identität über alle Behörden hinweg (und nicht, wie zB bei SoMe mehrere Accounts).

Es ist aber auch die einzige - und in der deutschen Geschichte bisher freizügigste und beste - Möglichkeit, offiziell mit den richtigen Namen und Geschlecht zu leben.

Politisch gesehen waren die Zeiten noch nie so gut wie heute (naja, Ende 2024 vielleicht ;) ). Und „ich war dabei, Gandalf“. Ich hab Politik seit 1980 aktiv erlebt. Ich konnte 54 Jahre meines Lebens keine Transition machen, weil es die Optionen gar nicht gab.

Es ist lange noch nicht golden, aber wir haben aktuell - noch - die besten Möglichkeiten, massenhaft das SBGG zu nutzen und sichtbare Normalität zu werden. Das ist der beste Schutz gegen Repression.