Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Schon die Schaffung eines Militärgeschlechts im Selbstbestimmungsgesetz hat gezeigt, dass das Personal für die kommenden Kriege frühzeitig ausgehoben werden muss.
Wie sehr Militarismus und patriarchale Definitionsmacht zusammenhängen, lässt sich gerade am nur halb gelungenen Liberalisierungsschritt für LGBT+ sehen.

"Das, was wir als Militärgeschlecht bezeichnen, ist tatsächlich ein Geschlecht, das wirklich nur für den Dienst an der Waffe gilt. Auch hier haben wir wieder unseren zeitlichen Zusammenhang: Wenn innerhalb von zwei Monaten vor der Ausrufung eines »Spannungs- oder Verteidigungsfalls« eine Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag weg von männlich gemacht wird und man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann wird das Geschlecht sozusagen gespalten – man bekommt ein Zivil- und ein Militärgeschlecht zugewiesen. Die Änderung betrifft also nur das zivile Leben. Bei einem Bußgeldbescheid wirst du also mit deinem neuen Namen als Frau angeschrieben, aber wenn es darum geht, dass du eingezogen werden sollst, ist der vorherige Geschlechtseintrag in diesem zeitlichen Zusammenhang bestimmend, und die Person bleibt männlich. Das ist natürlich ein Symptom der gesamten Mobilmachungspolitik, die gerade betrieben wird."

#Krieg #Militarismus #LGBT #Wehrpflicht

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/486985.selbstbestimmungsgesetz-ein-zivil-und-ein-milit%C3%A4rgeschlecht.html

Selbstbestimmungsgesetz: »Ein Zivil- und ein Militärgeschlecht«

Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird Kritik an rassistischen und diskriminierenden Ausschlüssen laut. Ein Gespräch mit Juliana Franke vom Bündnis »Selbstbestimmung selbst gemacht«.

junge Welt

@dhayannada Das gab es auch schon zu Zeiten des TSG bis 2011. Damals war die Personenstandsänderung nur möglich, wenn man sich der GAOP unterzogen hat und "Dauerhaft Fortpflanzungsunfähig" ist. Ich bin zu der Zeit meinen Weg gegangen und nach der Vornamensänderung wollte mich die Bundeswehr ganz plötzlich Mustern und einziehen.

Ich war mir damals nicht sicher ob ich die OP wirklich haben wollte, aber hatte dann keine wirkliche Wahl mehr gehabt und bin den Schritt u.A. deswegen gegangen.