Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89
Wie wenig überraschend.

Aber niemand kann sich erklären, warum sie "AfD" stärkste Kraft bei den Erstwählern ist. Völlig rätselhaft.

@musevg @Aglaia89 Nicht falsch, aber andererseits dürften auch *gerade* die Jung- und Erstwähler eigentlich verstehen, dass die "A"fD sie als erstes an der Front verheizen würde.
@ftranschel @Aglaia89
Wie kommst du denn darauf? Welche Front? In welchem Krieg?
@musevg @Aglaia89 Ziemlich naiv davon auszugehen, dass Faschisten nicht Krieg führen würden, oder?

@ftranschel @Aglaia89
Das ist eine schöne Antwort, aber nicht auf meine Frage. Magst du's nochmal versuchen?

(Die aktuelle BReg schürt ja die altbekannte Angst vor der Roten Armee um ihre Aufrüstungs- und Zwangsdienstphantasien umzusetzen. Unter einer putinfreundlichen "AfD" Regierung halte ich diese Kriegskonstellation für unwahrscheinlich. Deshalb die konkrete Nachfrage.)

Hey, @hannes99 ist das alles was du kannst? Ein Ad Hominem raushauen und dann gleich blocken?
Sehr überzeugende Argumentation. Ich bin beeindruckt.