Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Das war schon immer so. Wurde unterschiedlich stark sanktioniert, aber ist nicht neu, das gabs bei der „alten“ #Wehrpflicht ebenso, dürfte nur den wenigsten bewusst gewesen sein.

@Saupreiss

Damals aber bestand Wehrpflicht für alle* und der Spannungsfall war (nach meinem laienhaften Verständnis) durch den Kalten Krieg (Warschauer Pakt) gegeben.

* ETA: alle Männer, die körperlich dazu in der Lage waren und nicht Ersatzdienst leisten wollten/durften

@Aglaia89

@proscience @Saupreiss Vor der Änderung des Wehrpflichtgesetz war die Einschränkung der Reisefreiheit auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt gewesen. Also ist die stärkere Einschränkung schon neu.

@Aglaia89

Genau das.

Wäre daher froh, wenn sich jemand wie der Verfassungsblog o.ä. dazu äußern würden.

@Saupreiss