Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Ănderung des WPflG die FreizĂźgigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.
Wer länger als 3 Monate ins Ausland mÜchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.
Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefĂźgt, dass §3 u.a. auch auĂerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.
