Dritter Versuch - #Bundesregierung beschließt mal wieder anlasslose #Vorratsdatenspeicherung
Deutscher Anwaltverein: "...vorgeschlagene Vorratsdatenspeicherung europarechtswidrig“
Digitale Gesellschaft: "Tatsächlich wären in erheblichem Ausmaß unbescholtene Bürger*innen betroffen"
Internetwirtschaft: "Drei Monate IP-Adressspeicherung bedeuten nicht mehr Sicherheit, sondern mehr Datenspeicherung auf Verdacht"

Dritter Versuch: Bundesregierung beschließt anlasslose Vorratsdatenspeicherung
Die Bundesregierung nimmt einen dritten Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung. Internet-Zugangs-Anbieter sollen IP-Adressen aller Nutzer speichern - anlasslos und massenhaft. Internet-Dienste wie E-Mails und Messenger müssen auf Anordnung ebenfalls Daten speichern und herausgeben.



