Klarnamen-Pflicht für die Nutzung von Online-Diensten? (Umfrage, Recherche, Kommentar: wie wir abgestimmt haben)
#Klarname #Internet #Missbrauch #SexualisierteDeepfakes #SexualisierteGewalt #DSA #Bürgerrechte #Persönlichkeitsschutz #Anonymität #IP
Klarnamen-Pflicht für die Nutzung von Online-Diensten? (Umfrage, Recherche, Kommentar: wie wir abgestimmt haben)
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“Das lass‘ ich mir nicht nehmen”
Der Fall von Collien Fernandes schockiert viele. Erschreckend sind allerdings auch die Reaktionen: Menschen verteidigen jetzt ihr vermeintliches Recht, sexualisierte Deepfakes ohne Zustimmung zu erstellen. Und sie offenbaren damit, wie hartnäckig sich alte Machtansprüche halten.
Was ist das für ein Grauen, wenn jemand sexualisierte Deepfakes, die vermeintlich dich zeigen, an Männer in deinem Umfeld schickt? Wie schlimm muss es sein, wenn diese Videos und Bilder auf Pornoplattformen landen? Was sagt es über unsere Gesellschaft aus, wenn es nicht verboten ist, solche Aufnahmen herzustellen und zu teilen?
Seit die Geschichte im Spiegel über Collien Fernandes erschien, herrscht große Fassungslosigkeit. Obwohl schon seit Jahren bekannt ist, dass solche Deepfakes von Fernandes im Umlauf sind. Und dass solche Bildern auch von sehr vielen anderen kursieren, vor allem von Frauen und Mädchen.
Doch Fernandes schafft, was sonst nur den allerwenigsten Betroffenen dieser Grausamkeiten gelingt: Ihr wird zugehört. Sie spricht offen von Panikattacken, von Scham, dem Gefühl von Wertlosigkeit. Und von einer „virtuellen Vergewaltigung“.
Die Hölle sind die Anderen
Zu dem Grauen, das Fernandes‘ Geschichte offenbart, gesellte sich in den vergangenen Tagen ein weiteres: das über die Reaktionen. Diese findet man nicht nur in den Abgründen der rechten Höllenmaschine, zu der die Plattform X wurde. Sie stehen auch in den Kommentaren unter den Beiträgen, die wir in den vergangenen Tagen veröffentlicht haben.
„Wenn sexuelle Deepfakes ohne Einverständnis verbreitet werden und daraus eine psychische Schädigung der betroffenen Person entsteht, sollte dies strafbar sein“, schreibt da jemand. Für die „reine Herstellung ohne Verbreitungsabsicht“ sehe man diese Notwendigkeit aber nicht. Das schade schließlich niemandem.
Es ist nicht der einzige Kommentar dieser Art. Viele weitere, darunter auch weitaus derbere, haben wir gar nicht erst freigeschaltet. Der Tenor ist bei allen der gleiche. Überspitzt lässt er sich so zusammenfassen: Was soll so schlimm daran sein, wenn ich in meiner Freizeit einen Deepfake-Porno für mein eigenes Vergnügen bastele? Das steht mir doch wohl zu – Zustimmung hin oder her.
Wenn man den Kommentatoren diese kleine Freude nehmen würde, geht der Gedanke weiter, könne man ja gleich anfangen, Fantasien zu verbieten. Tatütata, ruf doch die Gedankenpolizei.
Tatsächlich hat das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwar schon länger in Arbeit war, nun aber im Eiltempo abgestimmt werden soll. Dieses Gesetz gegen digitale Gewalt soll bereits das Erstellen von sexualisierten Deepfakes unter Strafe stellen. Immer unter der Voraussetzung, dass dies ohne die Zustimmung der gezeigten Personen erfolgt.
Mal ganz abgesehen davon, ob es eine gute Idee ist, so etwas über das Strafrecht regeln zu wollen – es gibt berechtigte Zweifel daran –, wird derzeit vor allem eines deutlich: Genau diese „Freiheit“ wollen sich viele nicht nehmen lassen.
Ich saß in den vergangenen Tagen oft fassungslos vor dem Computer, wenn ich diese Kommentare in meiner Inbox las. Minutenlang nicht mal in der Lage, auf Löschen zu drücken. Mit jeder Nachricht offenbarten die Kommentierenden ja auch etwas über sich selbst. Und diese Selbstoffenbarungen waren für mich wie der Blick in einen sehr tiefen Abgrund.
Merken sie denn nicht, wie empathielos und surreal ihre Haltung wirkt? Insbesondere für all jene, die weiter unten im patriarchalen Machtgefüge stehen?
In den vergangenen Tagen zeigten sehr viele Medienbeiträge doch vor allem eines deutlich: Digitale Gewalt ist echte Gewalt. Das Leid und die Folgen, die solche Handlungen für die Betroffenen haben, liegen gerade so deutlich auf dem Tisch wie selten zuvor.
Wer darf was mit wem?
Es ist mehr als ausreichend dokumentiert, dass die Vorstellung falsch ist, mit sexualisierten Deepfakes keinen Schaden zu verursachen. Die psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen, die Panik, der Stress, die Angst – sie sind real. Ja, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.
Wer das ignoriert, gibt viel über das eigene Innenleben preis. Diese Haltung zeigt zugleich, was das eigentliche Problem ist: Es gibt Menschen, die offenbar glauben, es stünde ihnen zu, Gewalt auszuüben.
Sie gehen davon aus, dass es ihr gutes Recht ist, das Aussehen von Frauen und Mädchen nicht nur zu bewerten und zu kommentieren, wie es in unserer Gesellschaft noch immer üblich ist. Sondern dass sie deren Körper darüber hinaus ungefragt zu ihrem Vergnügen verwenden dürfen. Ganz nach dem Motto: Das ist im Patriarchat normal, das haben wir so gelernt.
Sie rechtfertigen sich dann etwa damit, dass es wohl kaum ein Unterschied mache, ob sie sich etwas in ihrem Kopf ausmalten oder ob sie auf einen Knopf drücken würden, um diese Fantasien zu visualisieren.
Aber sexualisierte Bilder entstehen gegen den Willen der Betroffenen. Allein diese Vorstellung, dass Menschen sexualisierte Deepfakes nach Belieben herstellen können, kann für Betroffene beschämend und demütigend sein. Die Verletzung ist noch größer, wenn die Bilder an andere Personen oder gar an die Öffentlichkeit gelangen und sich unkontrolliert weiterverbreiten.
Es geht um Macht
In der aktuellen Debatte muss sich endlich eine Erkenntnis durchsetzen, zu der Feministinnen schon in ihren Analysen zu #metoo und anderen Formen von Machtmissbrauch gelangt sind. Eine Erkenntnis, die immer noch als eine Art Geheimwissen gehandelt wird:
Sexualisierte Gewalt – analog oder in Form von digitalen Deepfakes – hat nichts mit Sex zu tun. Sondern sie handelt von Macht. Eine Person übt sie über eine andere Person aus, etwa indem sie ihr Gesicht ungefragt auf den Körper einer Pornodarstellerin montiert. Die im Übrigen auch nicht gefragt wurde.
Wenn Menschen also bezweifeln, ob digitale Gewalt wirklich so schlimm sei; ob der Schaden, der von Deepfakes ausgeht, wirklich echt sei; oder ob es strafbar sein sollte, ein sexualisiertes Bild ohne die Zustimmung der gezeigten Person zu generieren oder zu teilen – dann streiten wir um Macht. Wer hat sie? Wem steht sie zu? Wer soll sie abgeben?
Ein Blick in die Kommentarspalte zeigt, wie lang die Strecke ist, die wir in diesem Kampf noch vor uns haben.
Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Ein Gesetz stürzt noch kein Patriarchat
Gewalt gegen Frauen: Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt schließt längst überfällige Strafbarkeitslücken. Doch auf einem Verbot für sexualisierte Deepfakes kann sich die Bundesregierung nicht ausruhen, so lange die meisten Fälle nicht mal bis zur Anklage kommen.
Jetzt kommt es also endlich, das Gesetz gegen digitale Gewalt, an dem das Justizministerium bereits seit fünf Jahren arbeitet, das schon zu Ampelzeiten versprochen wurde und dann versandete. Am Freitag hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt, den Entwurf noch diese Woche vorzulegen. Er soll in den kommenden Tagen innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.
Die sexualisierten Deepfakes, über die derzeit ganz Deutschland spricht, nachdem die Schauspielerin Collien Fernandes ihren Fall öffentlich machte, sie sollen damit unter Strafe gestellt werden.
Nicht nur das Verbreiten und Teilen, sondern schon das Erstellen solcher Aufnahmen wird dann in Deutschland verboten. Und auch viele weitere Schutzlücken zu bildbasierter Gewalt soll das Gesetz schließen, etwa zu heimlichen Aufnahmen in Umkleiden und Saunen oder dem ungefragten heimlichen Filmen eines bekleideten Hinterns – unglaublich, aber all das war bislang nicht explizit strafbar.
Jurist*innen und Betroffene weisen seit Jahren auf diese Ungerechtigkeiten hin. Sie sind nicht nur den Betroffenen kaum vermittelbar, sondern allen, die zurecht fragen, welchen Wert sexuelle Selbstbestimmung in einem Land hat, in dem solche Übergriffe erlaubt ist. Es ist gut, dass das deutsche Strafrecht sie in Zukunft klar verbietet, auch wenn die Reaktion reichlich spät kommt.
Was ist mit den restlichen 97 Prozent?
Gleichzeitig könnte man, wenn man der Justizministerin derzeit zuhört, meinen, damit sei es schon getan.
Das ist es leider nicht. Nur sehr wenige Betroffene von sexualisierter Gewalt zeigen diese derzeit an. Bei digitaler Gewalt liegt der Anteil bei 2,4 Prozent. Das zeigt eine kürzlich erschienene Studie von Bundesfamilienministerium, Bundesinnenministerium und Bundeskriminalamt.
Der mit Abstand größte Teil der Menschen bringt die Fälle also nicht zur Polizei, es folgen nie Ermittlungen oder Anklagen einer Staatsanwaltschaft deswegen. Was die Frage aufwirft: Was ist denn mit den restlichen 97,6 Prozent?
Natürlich kann es sein, dass die Anzeigequote steigt, wenn Betroffene davon ausgehen, dass ihre Anzeigen eine größere Chance für eine Strafverfolgung bieten. Dass mutmaßliche Täter*innen nicht so leicht davon kommen. Dass ihre Schilderungen von der Polizei verstanden und ernst genommen werden und auch vor Gericht. Hier muss der Staat daran arbeiten, dass seine Behörden bei einer Anzeige wegen digitaler und sexualisierter Gewalt nicht als Hindernis und Schikane wahrgenommen werden, sondern als Unterstützung.
Die öffentlich zur Schau gestellte Zufriedenheit der Justizministerin, bei der es nun klingt als hätte ihre Regierung mit dem Gesetzentwurf quasi schon das Patriarchat halb in die Knie gezwungen: Vor allem Fachleute teilen sie nicht. Sie verweisen stattdessen auf all die vielen Hebel, die darüber hinaus umgelegt werden müssen.
„Dann schäme ich mich noch mehr“
Was Menschen – oder sagen wir es gleich, es sind ganz überwiegend Frauen und Mädchen – fühlen und denken, wenn sie ein sexualisiertes Deepfake von sich im Internet entdecken, beschreibt etwa die Moderatorin Lola Weippert in der Dokumentation, die Collien Fernandes vor zwei Jahren für das ZDF gedreht hat.
Auf die gefälschten Videos von ihr angesprochen sagt Weippert: „Ich schäme mich, dass es so etwas überhaupt gibt. Und dann schäme ich mich noch mehr, wenn ich denke, wie viele Menschen das sehen und denken, das ist echt. Und ich kann nichts dagegen tun.“
Die Betroffenen fühlen Scham, viele sprechen von Panik, fragen sich, wer die Bilder kennt oder was passiert, wenn Auftrag- und Arbeitgeber*innen, Familie, Freunde diese finden. Sie fürchten um ihre Jobs, ihre Einkommen. Die psychischen und körperlichen Folgen, der Stress, die Angst, sie sind ähnlich wie bei anderen Gewalterfahrungen, der Körper unterscheidet da nicht.
In so einer Situation brauchen Betroffene vor allem praktische und sofortige Unterstützung. Wie können sie dafür sorgen, dass Bilder oder Deepfakes gelöscht werden? Dass sie aus den Suchmaschinen verschwinden? Welche Aussichten hat es überhaupt, Anzeige zu erstatten und wie müssen sie dafür Beweise sichern?
Recht auf Beratung für Betroffene? Ab 2032.
Dazu gehört juristische Beratung, aber auch psychologische Hilfe. Die Stellen, die solche Hilfe aber anbieten, sind in Deutschland chronisch unterfinanziert. Sie müssen um Stellen und Mittel kämpfen, wissen oft nicht, wie es zum Jahresende finanziell weitergeht. Das Gewalthilfegesetz, das die Bundesregierung vor einem Jahr verabschiedet hat, soll die Beratung in solchen Fällen zu einem Recht machen. Dieser Rechtsanspruch: Er greift ab dem Jahr 2032.
Eine Bundesregierung, die ihre Bürger*innen vor Gewalt schützen will, kann sich nicht auf einer reichlich späten Verschärfung des Strafrechts ausruhen. Tech-Oligarchen haben Technologien entwickelt, die es möglich machen, mit ein paar Klicks und wenigen Wortendie sexuelle Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu verletzen.
Sie dürfen damit nicht durchkommen und die EU hat bereits Mittel, um sie damit auch nicht durchkommen zu lassen. Weitere Werkzeuge sind in Arbeit. Aber so lange die Technologien in der Welt sind und es auch bleiben werden, so lange das Patriarchat weiterhin stabil und breitbeinig steht, muss die Bundesregierung so schnell wie möglich für das absolute Minimum sorgen: Dass diejenigen, die den Schaden tragen, wenigsten die Hilfe und Unterstützung bekommen, die sie brauchen.
Chris Köver recherchiert und schreibt über Migration, biometrische Überwachung, digitale Gewalt und Jugendschutz. Recherche-Anregungen und -Hinweise gerne per Mail oder via Signal (ckoever.24). Seit 2018 bei netzpolitik.org. Hat Kulturwissenschaften studiert und bei Zeit Online mit dem Schreiben begonnen, später das Missy Magazine mitgegründet und geleitet. Ihre Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem Journalistenpreis Informatik, dem Grimme-Online-Award und dem Rainer-Reichert-Preis zum Tag der Pressefreiheit. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), BlueSky, Mastodon, Signal: ckoever.24. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.