Der Weg von #BärbelBas zu #sozialer #Gerechtigkeit: #Nullrunde und #Totalsanktionen bis in die #Obdachlosigkeit.
By: Sanktionsfrei
Der Weg von #BärbelBas zu #sozialer #Gerechtigkeit: #Nullrunde und #Totalsanktionen bis in die #Obdachlosigkeit.
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Die Bundesrepublik #Deutschland ist laut #Grundgesetz #Artikel20 #Absatz1 ein demokratischer und #sozialer Bundesstaat.
Darüber hinaus heißt es in
#Artikel20 #Absatz3 im #Grundgesetz: "Die #Gesetzgebung ist an die verfassungsmaessige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."
Siehe auch #Artikel1 Absatz3 #Grundgesetz :
"Die #Würde des #Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist #Verpflichtung aller #staatlichen Gewalt."
Sozialer Wohnungsbau und Städtebauförderung gehen weiter
Bernhard Daldrup, wohnungspolitischer Sprecher:
Der Haushaltschuss hat in seiner letzten Sitzung die Mittel für den sozialen Wohnungsbau und für die Städtebauförderung freigegeben. Damit erhalten Kommunen und Länder die notwendige Planungssicherheit.
„Die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus gehörte zu den Schwerpunkten der Wohnungspolitik der SPD. Auch wenn es bislang keinen Haushalt 2025 gibt, hat der Haushaltsausschuss mit seinem Beschluss dafür gesorgt, dass der bezahlbare Wohnraum weiter massiv unterstützt werden kann. Bundesseitig stehen damit 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, die durch die Mittel der Länder um mindestens die gleiche Höhe aufgestockt werden.
Ähnliches gilt für die Städtebauförderung. Auch sie wird nach Freigabe der Mittel durch den Haushaltsausschuss in Rekordhöhe von 790 Millionen Euro in 2025 zur Verfügung stehen. Damit bleibt eine zentrale Leistung des Bundes zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur, der Zentren und Quartiere erhalten. Eine gute Entscheidung für die Städte und Gemeinden im Land.“
In unserem Antrag fordern wir, dass alle freiwilligen Projekte und Maßnahmen im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung auch über den 31. Dezember 2024 hinaus fortgeführt werden, bis der Haushaltsplan für 2025/2026 beschlossen ist. Zudem sollen alle Projekte, deren Fortführung aus haushaltsrechtlichen Gründen eine gesonderte Entscheidung erfordert, den zuständigen Ratsgremien vorgelegt werden. Ist eine Fortführung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nicht rechtssicher möglich, sollen Verträge mit den Trägern geschlossen werden, um die Projekte für 2025 zu sichern. Um einen umfassenden Überblick zu schaffen, wird die Verwaltung aufgefordert, eine Liste der betroffenen Projekte zu erstellen und dem Rat sowie den Bezirksvertretungen zur Verfügung zu stellen. Unsere sozialpolitische Sprecherin Lena Teschlade, MdL: „Es darf nicht sein, dass wichtige soziale Strukturen und Instrumente durch die Verzögerung wegbrechen oder wertvolle Arbeitskräfte dauerhaft abspringen. Wir müssen sicherstellen, dass diese Projekte nahtlos fortgeführt werden können und keine Lücken entstehen, die den Bürgerinnen und Bürgern schaden.“ Hintergrund des Antrags ist die Tatsache, dass das Haushaltsplanverfahren aufgrund von organisatorischen Herausforderungen innerhalb der Verwaltung nicht wie geplant vor Jahresende abgeschlossen werden kann. Dies führt dazu, dass wichtige Projekte und Maßnahmen keine Anschlussfinanzierung für 2025 erhalten könnten, wenn unser gemeinsamer Antrag mit den Fraktionen von LINKEN und FDP nicht angenommen wird. Wir werben nun für Zustimmung bei den anderen demokratischen Fraktionen im Stadtrat sowie eine zügige Umsetzung der geforderten Maßnahmen durch die Stadtverwaltung.
https://www.bachhausen.de/wir-fordern-die-fortfuehrung-sozialer-projekte/