Sondierungsgespräche: Merz will “irreguläre” Migration fördern

CDU/CSU und SPD haben ihre Sondierungsgespräche abgeschlossen, mit diesem Sondierungspapier als Ergebnis. Während kein (!) einziges Wort über das größte Sicherheitsrisiko Rechtsextremismus verloren wird, soll eine “Rückführungsoffensive” Deutschland sicherer machen. Aber es kommt noch besser: Obwohl mehrmals davon gesprochen wird, die sogenannte “irreguläre Migration” begrenzen zu wollen, würden die Union und SPD diese mit den vorgestellten Maßnahmen sogar fördern. Denn: geht es nach den Ergebnissen der Sondierungsgespräche, gibt es ab sofort keine Möglichkeit mehr, legal nach Deutschland zu kommen. Spoiler: gab es davor auch nur sehr begrenzt. Union und SPD wollen alles nur noch schlimmer machen. Schauen wir auf die Details.

Angeblich “Illegale Migration” bekämpfen wollen, aber legale Wege (Familiennachzug, freiwillige Aufnahmeprogramme) beenden, damit jeder, der kommt, “illegal” ist. Genau mein Humor.

Der Volksverpetzer (@volksverpetzer.de) 2025-03-10T09:00:34.347Z

Der Mythos der “irregulären Migration”

Die Lüge steckt hier schon im Wort, denn es müsste eigentlich “irregularisierte Migration” heißen. Denn legale Zuwanderungswege für Schutzsuchende nach Deutschland gibt es nicht – bis auf wenige Ausnahmen, die jetzt abgeschafft werden sollen.

Fast kein Mensch aus einem Krisengebiet kann sich einfach in ein Flugzeug setzen und in Deutschland Schutz suchen. So funktioniert Flucht einfach nicht. Die meisten Flüchtlinge fliehen in ein weniger von einer Krise betroffenes Gebiet innerhalb des eigenen Landes. Oder in Nachbarländer, die oft überlastet sind. Von dort aus bietet das UN Resettlement Programm die Möglichkeit, Schutz in einem Drittland zu erhalten. Jedoch übersteigt der Bedarf deutlich die vorhandenen Plätze. “Insgesamt benötigten im Jahr 2021 rund 1,4 Millionen Flüchtlinge Resettlement; tatsächlich bekamen aber nur 57.500 Personen die Chance auf ein neues Leben in Sicherheit und Würde”, wie UNHCR schreibt. Deutschland stellt 2025 gerade mal 6.500 Plätze bereit.

Außerdem: herrscht irgendwo beispielsweise Krieg, werden dort die Botschaften geschlossen. Es ist dann einfach nicht möglich, ein Visum zu beantragen und “regulär” nach Deutschland zu kommen. Anders als bei uns haben viele Menschen in manchen anderen Ländern auch nicht einfach so einen Reisepass zu Hause herumliegen. Das liegt häufig an den damit verbundenen hohen Kosten und der schwierigen Antragstellung. 

Der Begriff „irreguläre Migration“ und wie er dich täuscht

Oft keine Wege für legale Migration

Für die, die sich entscheiden, in ein Drittland zu flüchten, bleibt dann nur noch die Option, über Schleuser den Land- und Meerweg zu nehmen. Das würde jede:r von uns auch so machen, wenn die Option, in der Heimat zu bleiben, schlichtweg keine ist.

Allein die Wortwahl “irreguläre Migration” täuscht also. Wenn Menschen aus einem Flucht- und/oder Verfolgungsgrund nach Deutschland kommen, stehen ihnen (fast) keine legalen Wege zur Verfügung. Und die verschwindend geringen Möglichkeiten wollen Union und SPD nun auch noch streichen. Steht das “S” in CSU etwa für Schleuser?

Wir schauen auf die neun kritischsten Punkte der Sondierungspläne zu Migration.

1. “Freiwillige Aufnahmeprogramme beenden” – irreguläre Migration erhöhen?!

Wie schon gesagt stehen 2025 nur 6.500 Plätze in Deutschland über das UN-Resettlement Programm zur Verfügung. Ein anderes Programm, über das Menschen bisher legal nach Deutschland kommen konnten, war das Afghanistan-Aufnahmeprogramm. Das wird sogar in dem Dokument zu den Sondierungsgesprächen erwähnt (Zeile 305).

Kurz zur Erinnerung: 2021 wurde nach dem abrupten Rückzug der US-Truppen Afghanistan wieder von den Taliban übernommen. Sie lösten laut Human Rights Watch die schwerste Frauenrechtskrise weltweit aus. Doch auch die humanitäre Krise ist besorgniserregend. Zudem warten viele Afghan:innen, die ins benachbarte Pakistan ausgereist sind, immer noch auf eine Umsiedlung in ein Aufnahmeland. Viele von ihnen sind Taliban-Kritiker, Journalisten, Oppositionsmitglieder, Anwälte, ehemalige Ortskräfte. Also Menschen, die auch den deutschen Truppen, während sie in Afghanistan stationiert waren, mit beispielsweise Übersetzungsdiensten geholfen haben.

Wir sind es ehemaligen deutschen Ortskräften schuldig, sie nach Deutschland zu holen. In Afghanistan unter den Taliban sind sie nicht sicher. Anfang März wurden 132 Menschen nach Deutschland ausgeflogen. Diese hatten bereits eine Aufnahmezusage. Zuvor gab es Medienberichte über Afghanen, die schon sehr, sehr lange in Pakistan ausharrten und von Pakistan nach Afghanistan abgeschoben wurden. Obwohl sie schon eine deutsche Aufnahmezusage hatten.

Mittlerweile werden Afghan:innen keine Zusagen mehr über das Aufnahmeprogramm gemacht. 3.000 Menschen mit Aufnahmezusage befinden sich aktuell noch im Verfahren. Union und SPD würden also nur ein Programm auslaufen lassen, in welchem sowieso schon keine Zusagen mehr gemacht werden. Andere Aufnahmeprogramme möchten sie beenden, also damit jegliche Möglichkeit, legal nach Deutschland zu kommen. 

Wie genau soll das jetzt Deutschland “sicherer” machen?

2. “Familiennachzug aussetzen” – Integration erschweren

Auch der Plan, den Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige auszusetzen, ist ein komplett sinnloser. Denn auch hier wird eine Option, “regulär” nach Deutschland zu kommen, ausradiert. Subsidiärer Schutz ist ein niedrigerer Schutz als der Flüchtlings- oder Asylstatus. Bei subsidiär Schutzbedürftigen wurde der Asylantrag abgelehnt, aber Betroffene werden nicht in die Heimat zurückgeschickt, da ihnen dort ein ernsthafter Schaden droht. Das war in Syrien beispielsweise lange der Fall. 34 Prozent aller syrischen Schutzsuchenden haben subsidiären Schutz (Stand Ende 2024). Für diese und andere subsidiär Schutzbedürftige möchten Union und SPD nun den Familiennachzug aussetzen. 

Die Einigung von Union und SPD zum Stop des Familiennachzugs für Geflüchtete mit subsidiärem Schutz entlastet keine Kommune und erhöht nicht die Sicherheit. Sie ist schlicht inhuman. Beschämend für die SPD. Ganz zu schweigen von angeblich christlichen Parteien, denen Familien angeblich wichtig sind.

Georg Restle (@georgrestle.bsky.social) 2025-03-09T19:13:38.386Z

Marginalisierung und Einsamkeit erhöhen das Risiko, kriminell zu werden. Abgesehen davon, dass die Aussetzung des Familiennachzugs schlicht inhuman ist, stelle ich die Frage erneut: Wie soll diese Maßnahme Deutschland sicherer machen? Indem potenziell traumatisierte Geflüchtete ohne Familie dastehen? Indem die Angehörigen nun auch einen irregularisierten Weg nach Deutschland suchen müssen? Indem es so mehr “irreguläre Migration” gäbe? 

Und überhaupt: Die Zahl derjenigen, die über Familiennachzug nach Deutschland kommen dürfen, ist schon auf 1.000 Plätze pro Monat beschränkt. Dieses Kontingent legte die damalige Bundesregierung 2018 unter Merkel-CDU vor allem subsidiär schutzberechtigten Syrer:innen auf. Noch mehr: Es kommen vor allem Kinder!! Für Union und SPD stellen Kinder eine Bedrohung für Deutschlands Sicherheit dar?!

SPD forderte noch 2023 Erleichterung der Familienzusammenführung

Auch das Argument, subsidiär Schutzberechtigte wären ja nur kurze Zeit in Deutschland, greift nicht. Am Beispiel Syrien haben wir gesehen, dass der Krieg 13 Jahre dauerte und die Lage nach wie vor unübersichtlich ist. Über die Hälfte der subsidiär Geschützten (187.194 Personen) leben aktuell bereits seit sechs Jahren oder länger in Deutschland.

Die deutsche Migrationspolitik verschärft nur Probleme, die medial und von rechts auch noch aufgebauscht werden, und führt zu kompletter Entmenschlichung von Schutzsuchenden.

Peinlich ist es vor allem für die SPD, diesem Plan zuzustimmen. Noch auf ihrem Parteitag im Dezember 2023 forderten die Sozialdemokraten eine Erleichterung der Familienzusammenführung. Aus gutem Grund, wie sie selbst sagen: „weil sie eine wichtige Voraussetzung für gelingende Integration in unsere Gesellschaft ist“. Ein gutes Jahr später beugen sie sich dem Rechtsruck und beschließen zusammen mit der Union das Gegenteil. Danke für Nichts?

3. “Zurückweisung an den Staatsgrenzen” – gegen das EU-Recht?

Und damit zum nächsten Plan von Union und SPD: der Möglichkeit, Asylbewerber:innen an den deutschen Grenzen zurückzuweisen. Im Sondierungspapier steht: “in Abstimmung mit unseren europäischen Nachbarn” (Zeile 293f.). Doch geht es nach Jens Spahn (CDU), kann Deutschland das notfalls auch im Alleingang machen. Kein Wunder, dass das bei unseren Nachbarländern nicht gerade auf Begeisterung stößt. 

Österreich kündigte bereits an, zurückgewiesene Menschen nicht wieder aufzunehmen.

Klingt das nach “Migration ordnen und steuern” (Zeile 287), so wie von Union und SPD angekündigt? Es droht ein Hin- und Herreichen von Menschen! Dass es sich bei Schutzsuchenden nicht um Ware handelt, scheint demokratischen Parteien wie Union und SPD nicht mehr bewusst zu sein. Es ist ein Armutszeugnis für alle beide.

Darüber hinaus blamieren sich Union und SPD mit der gleichzeitigen Ankündigung, das Gemeinsame Europäische Asylsystem in nationales Recht umsetzen zu wollen (Zeile 309f.). Doch Zurückweisungen von Asylgesuchen an den deutschen Grenzen sind europarechtswidrig (siehe Gutachten ProAsyl Seite 11 und Verfassungsblog).

In dem Sondierungspapier steht, dass man Zurückweisungen von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen will und dass man die GEAS-Reform noch in diesem Jahr umsetzen will. Dass sich beides gegenseitig ausschließt, scheint schwarz-rot nicht zu wissen oder nicht sagen zu wollen. #Koalitionsverhandlungen

Erik Marquardt (@erik-marquardt.eu) 2025-03-08T15:02:09.614Z

Eine nachhaltige Lösung geht nur, wenn die europäischen Länder zusammenarbeiten – einseitige, willkürliche Zurückweisungen an EU-Binnengrenzen sind da eher schädlich. Dass bisher eine koordinierte Umverteilung von Geflüchteten innerhalb der EU nicht funktioniert, ist Fakt. Doch diese mit einseitigen Zurückweisungen zu erreichen, scheint illusorisch zu sein.

4. AfD-Sprech von „Rückführungsoffensive“ im Sondierungspapier

Auch die nächste Ankündigung ist ein Armutszeugnis für den deutschen Rechtsstaat. Bereits das Wording zeigt die Übernahme von AfD-Sprech. 

Schon jetzt werden rechtswidrige Abschiebungen durchgeführt, wie wir beispielsweise hier gezeigt haben:

8 Beispiele für den ausufernden Abschiebe-Wahn

Union und SPD wollen dieser Praxis jetzt noch eins draufsetzen und keinen Rechtsbeistand in Abschiebehaft mehr gewährleisten. Der verpflichtende Rechtsbeistand für Personen in Abschiebehaft ist Teil des “Rückführungsverbesserungsgesetzes” der Ampelregierung. Er sorgt dafür, in Abschiebehaft einen Anwalt zu haben, der die Rechte des Abzuschiebenden geltend macht. 

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die geplante Abschaffung des Rechtsbeistands und spricht davon, dass rund 50% der untersuchten Haftbeschlüsse sich seit Jahren bei juristischen Überprüfungen als rechtswidrig erweisen. Aus gutem Grund haben Menschen in Abschiebehaft, was sowieso schon ein einschneidender Grundrechtseingriff ist, rechtliche Unterstützung. 

5. Migrationsabkommen sind Scheinmaßnahme

Ebenfalls in der “Rückführungsoffensive” angekündigt: weitere Migrationsabkommen mit Drittländern. Auch sie wären eine Scheinmaßnahme für ein “sichereres” Deutschland. Bereits die Ampelregierung verhandelte Migrationsabkommen mit mehreren Staaten. Das erste der Ampel-Abkommen hat Deutschland 2022 mit Indien abgeschlossen, im Dezember 2023 folgte Georgien, Anfang 2024 eine Vereinbarung mit Marokko. Im September 2024 wurden Abkommen mit Kenia und Usbekistan geschlossen.

Das propagierte Ziel: Es soll mehr Abschiebungen in die Länder geben, gleichzeitig sollen mehr Arbeits- und Fachkräfte kommen.

Doch mit den Ländern, aus denen die meisten Asylbewerber:innen nach Deutschland kommen, können keine Abkommen geschlossen werden. Bis Ende Februar 2025 stammten die meisten Asylanträge von Geflüchteten aus Syrien (Platz 1) und Afghanistan (Platz 2). Wie es in Syrien weitergeht und wie stabil und demokratisch die Regierung sein wird, ist weiterhin unklar. Und in Afghanistan herrschen bekanntlich die Taliban. 

Was Union und SPD mit dem Plan, Migrationsabkommen  zu schließen, “um legale Zuwanderung zu steuern und die Rücknahmebereitschaft sicherzustellen” (Zeile 322f.) verschweigen: in einer geopolitisch höchst schwierigen Lage und dem Zuwachs an Autokratien und totalitären Regimen auf der ganzen Welt ist es schlicht nicht möglich, seine Grenzen für Fluchtmigration zu schließen. Außer man arbeitet mit den Islamisten zusammen, was passieren wird und bereits passiert ist, wenn Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt werden.

Und genau das ist geplant:

6. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien trotz unsicherer Lage und Taliban

Nur drei Monate nach dem Sturz des Assad-Regimes haben islamistische Kämpfer an Zivilist:innen in Syrien ein Massaker verübt. Viele Opfer sind Anhänger:innen der Religionsgemeinschaft der Alawiten. Hunderte starben – der Übergangspräsident spricht lediglich von “individuellen Aktionen”. Beobachter sehen in dem Massaker einen Racheakt an den Alawiten – der Strömung des Islam, der auch der gestürzte Diktator Assad angehört. Doch bei weitem nicht alle Alawiten waren Assad-Anhänger und ein Massaker rechtfertigt natürlich sowieso nichts. Dieses Beispiel zeigt also, dass die neuen Machthaber in Syrien willkürliche Gewalt mindestens tolerieren.

Dementsprechend bleibt die Lage in Syrien nach wie vor unsicher und unübersichtlich. Diese Tatsachen ignorierend wollen Union und SPD Abschiebungen nach Syrien durchführen – und auch nach Afghanistan.

Dabei ist bekannt, dass die in Afghanistan herrschenden Islamisten “nach diplomatischer Anerkennung lechzen”, wie Afghanistan-Experten sagen. Es liegt auf der Hand: Das Taliban-Regime will als “normal” gelten, Union und SPD tun ihm gerade den Gefallen. Sie schlagen dabei jegliche Warnungen aus der Migrationsforschung in den Wind. „Wir machen uns letztlich erpressbar, wenn wir zu stark mit autoritären Regimen über Migrationspolitik verhandeln“, sagte zuletzt Migrationsforscher Schammann.

Auch die Amokfahrt in München missbrauchten die Taliban, um erneut zu versuchen, ihre internationale Legitimität zu erreichen. Sie boten eine Wiederaufnahme der konsularischen Tätigkeiten an. Indem Union und SPD Abschiebungen nach Afghanistan ankündigen, spielen sie das Spiel der Taliban mit oder verschweigen, dass ohne Taliban-Legitimierung keine Abschiebungen in das Land möglich sind. Beides wäre fatal. 

Die Taliban normalisieren? Klingt ganz nach erfolgreicher Terrorismusbekämpfung, oder? Auch hier die Frage: Wie in aller Welt soll das Deutschland “sicherer” machen?

7. Bezahlkarte: bringt nichts, soll trotzdem da bleiben

Kommen wir noch zu drei anderen Punkten, auf die sich Union und SPD einigten und die die Rechte von Schutzsuchenden massiv einschränken.

So beispielsweise die Bezahlkarte. Für eine deutschlandweite Umsetzung der Bezahlkarte für Geflüchtete sprachen sich Union und SPD aus. Doch gerade einige Städte und Kommunen in NRW und anderswo, die die Bezahlkarte nicht einführen werden, zeigten, wie umständlich und letztlich entmenschlichend die Maßnahme ist. Hier haben wir genauer analysiert:

Bezahlkarte: Köln deckt den Verwaltungsirrsinn auf!

8. Liste sicherer Herkunftsstaaten soll erweitert werden

Union und SPD möchten die Liste sicherer Herkunftsstaaten erweitern. Kommt ein Asylbewerber aus einem dieser Staaten, wird der Asylantrag meist abgelehnt. Derzeit stehen alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro, Senegal, Serbien, Georgien und Moldau auf der Liste.

Doch beispielsweise in Georgien steht Queerfeindlichkeit hoch im Kurs. Dadurch, dass Georgien ein sicheres Herkunftsland ist, ist es nicht nur für queere Asylbewerber:innen schwieriger, in Deutschland Schutz zu finden. Auch staatlich verfolgte queere Menschen aus Georgien, die in Deutschland leben, können leichter abgeschoben werden.

Ähnliches droht bei weiteren Staaten, die nun auf die Liste “sicherer Herkunftsstaaten” gesetzt werden sollen und in denen Minderheiten Verfolgung und Gewalt ausgesetzt sind.

9. “Beibringungsgrundsatz” im Asylrecht – Angriff auf Asylrecht

Asylbewerber:innen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, droht mit den Sondierungsplänen von Union und SPD eine Art Beweislastumkehr. Sehr bürokratisch heißt es nämlich (Zeile 323f.): „Aus dem ‚Amtsermittlungsgrundsatz‘ muss im Asylrecht der ‚Beibringungsgrundsatz‘ werden.“ Der Flüchtlingsrat Niedersachsen sagt dazu: 

“Darunter verbirgt sich ein fundamentaler Angriff auf ein zentrales Element des Asylrechts: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll gar nicht mehr zuständig sein für die Klärung und Ermittlung der Verfolgungslagen und Rückkehrgefährdungen in Herkunfts- oder Drittstaaten. Die Betroffenen sollen ihre Verfolgung nicht mehr nur glaubhaft machen, sondern buchstäblich beweisen müssen.”

Ein weiterer Tritt in die Magengrube des sowieso schon gebeutelten Asylrechts. 

Fazit: Pläne zur Migration sind Rückschritt auf allen Ebenen

Union und SPD tun in ihrem Sondierungspapier so, als könnten sie Deutschland komplett abschotten für diejenigen, die zu uns fliehen, und gleichzeitig super attraktiv für Erwerbsmigration werden. Allein diese Dualität ist ein Trugschluss. Erstens ist das Recht auf Asyl ein Menschenrecht und muss in jedem Rechtsstaat gewährt werden. Zweitens funktioniert Arbeitsmarktintegration immer besser, je länger Schutzsuchende in Deutschland sind. Drittens wirkt ein fremdenfeindliches Klima in Deutschland auch abschreckend für Fachkräfte, die überlegen, nach Deutschland zu gehen. Und zuallerletzt ist diese Unterteilung in “sicherheitsgefährdender Asylbewerber” und “mit Handkuss empfangene Fachkraft” schlicht realitätsfern und menschenverachtend.

Die Koalitionspartner in spe geben sich dabei der Illusion hin, dass strengere Migrationspolitik zu weniger irregularisierter Migration führt. Dabei beschließen sie selbst genau das Gegenteil: die wenigen legalen Wege nach Deutschland sollen auch noch abgeschafft werden! Zurück bleibt kein “sichereres” Deutschland (was auch immer das heißen soll), sondern nur ein Überbietungswettbewerb der Unmenschlichkeit innerhalb Europas, mehr Sterben entlang der Fluchtrouten und eine schleichende Normalisierung der AfD-Forderungen, ohne dass diese überhaupt mitregieren muss. 

Dass es Union und SPD nicht um ein “sichereres” Deutschland geht, beweist das Sondierungspapier einmal mehr. Sonst hätten sie sich zumindest Mühe gegeben, sich beispielsweise zu klaren Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und zur Prävention von islamistischem Extremismus zu bekennen. Noch nicht einmal in der Regierung und schon werden AfD-Narrative übernommen. Das heißt nichts Gutes.

Artikelbild: Ryan Nash Photography, shutterstock.com

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#fordern #irregulare #migration #sondierungsgesprache

Sehr informativer Druko: >>[...] Gegenkräfte und Forderungen

Es gibt zunehmend Widerstand gegen den Einfluss der fossilen Lobbyisten:

* Forderungen nach einem “Firewall” zwischen der fossilen Brennstoffindustrie und der Klima- und Energiepolitik werden lauter[9][24].
* Über 100 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern, Lobbyisten für fossile Brennstoffe den Zutritt zu Delegationen von Ländern zu verwehren, die das Ende fossiler Brennstoffe anstreben[51][53].[...]<< Michael Blume mit KI Unterstützung heute (9.3.2025, 11:33 Uhr) unter dem Blogbeitrag
https://scilogs.spektrum.de/natur-des-glaubens/der-fossile-wahnsinn-4-wir-finanzieren-weiterhin-russland-ruesten-dann-dagegen-auf/
Danke!!
@BlumeEvolution
#friedensenergie #fördern #solarpunk #klimakatastrophe #koaltionsbildung
@Thea_gruen bitte intern bei den Grünen zum Thema machen: das ist mindestens genauso im Interesse unseres Staates wie die Stärkung militärischer Verteidigung und die Erneuerung von Infrastruktur...
Der fossile Wahnsinn 4: Wir finanzieren weiterhin Russland & rüsten dann dagegen auf

Dr. Michael Blume macht darauf aufmerksam, dass die Europäische Union ihre fossilen Importe aus Russland weiterhin kaum reduziert.

Natur des Glaubens
@blog coole Idee: statt Tupperparty Solarparty machen...
#friedensenergie #fördern @BlumeEvolution

Spionage-Apps: Politiker*innen fordern, heimliche Smartphone-Überwachung zu verbieten

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Spionage-AppsPolitiker*innen fordern, heimliche Smartphone-Überwachung zu verbieten

Mit mSpy verwanzen Menschen die Telefone ihrer Partner*innen. Jetzt sprechen sich Bundestagsabgeordnete für ein Verbot solcher Spionage-Apps aus. Es gebe keine Legitimation für solche Produkte auf dem Markt – auch nicht, um damit eigene Kinder zu überwachen.


06.03.2025 um 17:02 Uhr
Chris Köver, Martin Schwarzbeck – in Datenschutzkeine Ergänzungen Apps für verdeckte Spionage kann man in Deutschland frei kaufen. – Public Domain Midjourney

Wer in Deutschland eine andere Person heimlich über ihr Smartphone ausspionieren will, muss nur ein paar Klicks tätigen. Mit der App mSpy etwa, die jede Privatperson im Netz erwerben kann, erhalten Menschen umfassenden Zugriff auf fremde Telefone. Sie sehen Chatnachrichten, Kontakte, Anruflisten, Kalender, Bewegungsprofile. Teils können sie sogar Kamera und Mikrofon fernsteuern. Auch wenn einiges häufig nicht funktioniert: Wer will, kann damit das digital dokumentierte Leben eines anderen überwachen.

Wir haben Politiker*innen aller demokratischen Parteien im Bundestag gefragt, ob sie das für richtig halten und falls nicht, was sie dagegen tun wollen. Geantwortet haben uns Politiker*innen der SPD, die vermutlich wieder Regierungsverantwortung tragen wird, sowie der Grünen und der Linken, die künftig wohl in der Opposition agieren werden. Sie alle sprechen sich für ein Verbot von Software aus, mit der sich Smartphones heimlich überwachen lassen.

Von den Unionsparteien haben wir keine Stimme zum Thema erhalten. Sylvia Breher, Vorsitzende der Fraktions-Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hält sich für nicht zuständig für das Thema digitale Partnerschaftsgewalt. Sie verwies an den Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Digitales, Reinhard Brandl, der auf Fragen von netzpolitik.org nicht reagiert hat.

Das legale Geschäft mit der illegalen Überwachung

mSpy ist nicht das einzige Programm dieser Art, nur das bekannteste. Es gibt zahlreiche weitere Apps, die ebenfalls verdeckt Handys ausspionieren. Um sie zu installieren, brauchen Nutzer*innen physischen Zugriff auf das Zieltelefon und den Entsperrcode dazu. Beides ist besonders leicht, wenn Menschen zusammen leben. Die Programme werden entsprechend häufig gegen Partner*innen eingesetzt, wie eine netzpolitik.org-Recherche ergab.

Die heimliche Überwachung von Partner*innen ist in Deutschland eindeutig verboten. Die Anbieter wissen das und vermarkten ihre Apps deswegen an Eltern. Offizieller Einsatzzweck: Die eigenen Kinder überwachen. Das kann in Deutschland legal sein – weswegen die Angebote im Netz auch legal sind.

Das E-Mail-Marketing von mSpy dagegen zeigt die eigentliche Zielgruppe: Hier werden gezielt eifersüchtige Partner*innen angesprochen. Auch der Kundendienst von mSpy unterstützte Kund*innen bereitwillig bei der illegalen Überwachung von Partner*innen, wie unsere Recherche zeigte. Einzelne Mitarbeiter*innen könnten dafür belangt werden, doch der Verkauf der App bleibt trotz derartiger Entgleisungen erlaubt.

„Extrem tiefgehender Freiheitseingriff“

Konstantin von Notz ist seit 2009 Mitglied des Bundestages, zuletzt stellvertretender Fraktionsvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen. Er bezeichnet Spionage-Attacken auf Smartphones als „Zugriff auf das ausgelagerte Gehirn eines Menschen“, was ein „extrem tiefgehender Freiheitseingriff“ sei. Es sei gut, dass solche Übergriffe schon heute strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Dass es zu Ermittlungen nach solchen Taten kommt, ließ sich auch in den Nachrichten an den Kundendienst von mSpy erkennen, die netzpolitik.org ausgewertet hat. Darin finden sich mehrere Anfragen von Ermittlungsbehörden aus Deutschland. In mehreren Fällen ermittelten sie zu Stalking und dem Ausspähen von Daten in einer Partnerschaft.

Fachleute für Partnerschaftsgewalt weisen jedoch darauf hin, dass es für eine Strafverfolgung große Hürden gibt. Viele Betroffene wollten keine Anzeige erstatten. Da die Apps außerdem dafür angelegt sind, verdeckt zu arbeiten, werde die Spionage häufig gar nicht erst entdeckt – und könne somit auch nicht angezeigt werden.

Zweifel an der Legalität

„Wenn solche Taten regelmäßig nicht aufgedeckt werden, da die Programme intransparent ohne Kenntnis der Betroffenen installiert werden, braucht es weitergehende präventive Maßnahmen, die verhindern, dass das Ausspähen bis in die Intimsphäre hinein überhaupt unerkannt möglich ist“, sagt Konstantin von Notz.

Welche das sein könnten? Von Notz sieht die Datenschutzaufsichtsbehörden in der Pflicht. Sie sollen prüfen, ob auf Basis geltenden Rechts „effektiver gegen illegale Ausspähung vorgegangen werden kann“. Auch müssten diese prüfen, ob das Handeln der Anbieter, die eine rechtswidrige Nutzung über den Kundensupport sogar aktiv fördern, tatsächlich legal ist. „Wir haben hier erhebliche Zweifel“, sagt von Notz.

Die Datenschutzaufsichtsbehörden können Unternehmen mit Strafen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes belegen, wenn sie gegen die Datenschutzregeln der EU verstoßen. Das gilt auch dann, wenn die Firmen außerhalb der EU sitzen – wie bei vielen Anbietern von Spionage-Apps der Fall. Entscheidend ist der Ort, an dem die Firma ihr Produkt anbietet.

Allerdings stehen die Chancen, einen Anbieter außerhalb der EU zu fassen zu bekommen, sehr schlecht. Lediglich in Ländern mit eigenen Datenschutzbehörden oder einem Rechtshilfeabkommen haben Behörden eine Chance. mSpy gibt auf seiner Webseite eine Adresse in Prag an: ein Briefkasten in einem Mietbüro-Komplex. Ob das Unternehmen dort zu fassen wäre, ist fraglich. Der Datensatz, den netzpolitik.org analysiert hat, deutet darauf hin, dass ein Unternehmen in der Ukraine hinter der App steht.

Forderung: Sichtbare Icons und Push-Nachrichten

Eine andere Möglichkeit wäre, den Verkauf von Apps zu verbieten, die klar darauf ausgelegt sind, unbemerkt ein Handy zu überwachen. Spionage-Apps wie mSpy werben mit diesem Feature. Die App selbst versteckt sich hinter dem unscheinbaren Namen „Update Service“, Betroffene sollen von der Überwachung nichts mitbekommen.

Carmen Wegge ist seit 2021 für die SPD im Bundestag und war zuletzt im Rechtsausschuss zuständig für Gleichstellung. Sie fordert ein solches Verbot, entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. „Heimlich laufende Apps sollten aus meiner Sicht komplett verboten werden, dafür gibt es einfach keinen legalen berechtigten Zweck“, sagt sie.

Ihr Wunsch: Es sollte Vorschrift sein, dass die Apps ihr Vorhandensein auf dem Mobiltelefon mit einem Icon auf dem Bildschirm sichtbar machen. Außerdem sollten die Überwachten regelmäßig eine Nachricht auf das Handy erhalten, um ihr explizites Einverständnis für das Tracking zu erteilen. Dies lasse sich heute schon gut mit dem Gesetz über digitale Dienste begründen, sagt Wegge. Das EU-Gesetz schreibt digitalen Diensten Regeln für den Einsatz in der EU vor, so müssen sie etwa das Risiko für geschlechtsbasierte Gewalt senken.

„Das Problem ist der Dual-Use, mit dem Anbieter ihre Software auf den Markt bringen können, indem sie die Software als Überwachungstool von Eltern für ihre Kinder vermarkten“, sagt Wegge. Das Argument der Hersteller, eine solche App dafür heimlich laufen lassen zu müssen, lässt sie nicht gelten: „Auch Kinder können ihr Einverständnis erklären.“

Auch Konstantin von von Notz hält solch ein Verbot zumindest für möglich. Sollte sich herausstellen, dass das geltende Recht nicht ausreicht, um effektiv gegen Spionage-Apps vorgehen zu können, müsse man auch über weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nachdenken, sagt er. „Eine Pflicht, den Einsatz solcher Überwachungssoftware der Nutzerin oder dem Nutzer eines Endgeräts stets transparent zu machen, könnte ein gangbarer Weg sein.“

Auch aus seiner Sicht gibt es keinen Grund, warum eine Software überhaupt auf dem Markt sein sollte, die eine derart tiefgreifende Ausspähung ermögliche, ohne dies der überwachten Person transparent zu machen. „Auch dann nicht, wenn die überwachte Person das eigene Kind ist.“

Kinder nicht an Überwachung gewöhnen

In diesem Punkt sind die beiden sich einig mit Anke Domscheit-Berg, derzeit noch digitalpolitische Sprecherin für die Linke im Bundestag. „Eine App für Eltern erfordert nicht, dass sie auf den Handys der Kinder unsichtbar ist“, sagt auch sie. Das gleiche gelte für den Einsatz bei Menschen mit Demenzerkrankungen, wo ein Tracking unter Umständen hilfreich sein könne. Man müsse Hersteller derartiger Anwendungen dazu verpflichten, eine Überwachungsfunktion immer gut sichtbar etwa auf dem Startbildschirm eines Smartphones anzuzeigen.

Für die Nutzer:innen eines Handys müsse zudem jederzeit erkennbar sein, ob nur der Standort verfolgt wird oder ob auch Gespräche aus der Ferne abgehört, Nachrichten mitgelesen und Bilder angeschaut werden können. Für legitim hält Domscheit-Berg nur die Standortverfolgung.

„Wenn Eltern sich für das digitale Verhalten ihrer Kinder darüber hinaus interessieren, können sie im Beisein der Kinder die Nutzung beobachten und die Daten auf dem Smartphone einsehen“, sagt sie. Kinder dürften nicht an Fernüberwachung ihrer Kommunikationsgeräte gewöhnt werden. „Denn wer als Heranwachsende nicht lernt, dass informationelle Selbstbestimmung ein Grundrecht für alle Menschen ist, wird als Erwachsene eher Opfer digitaler Partnerschaftsgewalt, die heute regelmäßig mit digitaler Überwachung einhergeht.“

Hardware verboten, Apps erlaubt

Produkte, die von anderen Personen unbemerkt Bild oder Ton aufnehmen und kabellos an andere Geräte übertragen können, sind in Deutschland bereits verboten. Das Verbot erstreckt sich derzeit jedoch nur auf Hardware. Software, die ein Mobiltelefon zu einer solchen Abhöranlage macht, bleibt damit erlaubt.

Sollte sich das ändern? Carmen Wegge hält es für sinnvoll, den entsprechenden Paragrafen „nicht nur auf Hardware, sondern auch auf Software zu erstrecken“. Wie das im Zusammenspiel mit den europäischen Rechtsvorschriften funktionieren könne, müsse man rechtlich prüfen.

Anke Domscheit-Berg schreibt, es sei nicht zeitgemäß, smarte Puppen zu verbieten, „aber unbemerkt installierte Überwachungs-Apps in Smartphones weiterhin zu tolerieren und damit vor allem Gewalt gegen Frauen Vorschub zu leisten“.

„Digitales Gewaltschutzgesetz“

Domscheit-Berg und auch Carmen Wegge fordern zur Bekämpfung von Spionage-Apps zudem ein „digitales Gewaltschutzgesetz“, Wegge will sich dafür in der kommenden Legislaturperiode einsetzen. Bereits im Koalitionsvertrag der Ampel war ein solches Gesetz angekündigt worden. Die Pläne aus dem Bundesjustizministerium legten den Fokus dann rein auf das Zivilrecht und außerdem sehr eng gefasst nur auf Beleidigungen, die öffentlich im Internet stattfinden. Mit dem Ende der Ampel wurde das Gesetz dann endgültig zum Rohrkrepierer.

„Wenn wir dieses Phänomen rechtlich national nicht zu greifen bekommen, dann werbe ich zumindest für eine bessere Ausstattung von Beratungsstellen mit fachlich versierten IT-Berater*innen und mehr Aufklärung zu diesem hässlichen digitalen Gesicht von häuslicher Gewalt“, sagt Wegge.

Die Bundesregierung hat im Februar kurz vor Ende der Legislaturperiode noch ein Gewalthilfegesetz verabschiedet, das ein Recht auf Schutz und Beratung für Betroffene verankert. Darin geht es explizit auch um Beratung zu digitaler Gewalt. Weil SPD und Grüne nach dem Ampel-Aus dafür allerdings auf die Stimmen der Union angewiesen waren, hat der finale Text erhebliche Bestandteile eingebüßt. Die Rede ist jetzt nur noch von Frauen und Kindern – trans*, inter* oder nicht-binäre Personen, die noch im Entwurf standen, sind nun vom Gesetz ausgenommen.

Gerichte und Ermittlungsbehörden weiterbilden

Konstantin von Notz sieht Handlungsbedarf nicht nur in Bezug auf den rechtlichen Rahmen, sondern auch in der Weiterbildung. „Die Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden und die Gerichte müssen für die spezifischen Herausforderungen dieses gewichtigen Deliktsfelds besser geschult werden und brauchen mehr Ressourcen für digitale Forensik“, sagt er.

Auch Anke Domscheit-Berg von der Linken weist darauf hin, dass Betroffene derzeit kaum eine Chance hätten, ihre Rechte durchzusetzen, weil die Ermittlungsbehörden nicht ausreichend geschult seien und auch nicht dafür ausgestattet, die nötigen Beweise zu sichern. Sie will, dass Ermittlungsbehörden dazu verpflichtet werden, auf Wunsch Betroffener eine Überprüfung ihrer Geräte vorzunehmen.

Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und Verbraucherschutzverbände sowie Gewaltschutz-Initiativen sollen ausreichend geschult und ausgestattet werden. Sie sollen solche Apps entdecken und entfernen können, aber auch Beweise sichern und den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Solche Angebote müsse es auch im ländlichen Raum geben, sagt Domscheit-Berg.

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Author: Chris Köver

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Spionage-Apps: Politiker*innen fordern, heimliche Smartphone-Überwachung zu verbieten

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«Welt wird zunehmend von einigen wenigen Konzernen kontrolliert [..] Kommunikation, Informationen und Dienstleistungen [..] digitale Abhängigkeit, aus der es kaum ein Entkommen gibt [..] Wechsel zu #Alternativen erfordert nicht nur den Willen, sondern auch die **Bereitschaft, Bequemlichkeit gegen Verantwortung einzutauschen** [..] an der Zeit, die Bequemlichkeit hinter uns zu lassen und aktiv nach Alternativen zu suchen, diese zu entwickeln, zu #fördern und zu nutzen»
https://www.kuketz-blog.de/digitale-abhaengigkeit-ein-aufruf-zum-widerstand-gegen-die-tech-monopole/
Digitale Abhängigkeit: Ein Aufruf zum Widerstand gegen die Tech-Monopole

Die Macht von Tech-Giganten beeinflusst Gesellschaft und Politik. Es ist Zeit für digitalen Widerstand und die Rückgewinnung unserer digitalen Souveränität.

Was tatsächlich nicht funktioniert, ist die Komponente #Fördern! Dafür ist dann kein Geld da, ist aber nicht die Schuld der #Bürgergeld - Abhängigen! Das Konzept Fördern und Fordern ist mutiert zu Fordern und Bestrafen, Ihre #CDU / #SPD
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Sonntagsblatt: Projekt will queere Jugendgruppen auch in ländlichen Räumen fördern

Mit dem Projekt “QueerStart” soll die Gründung neuer und die Unterstützung bestehender Jugendgruppen für queere Jugendliche gefördert werden.

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#fordern #jugendgruppen #landlichen #projekt #queere #raumen #sonntagsblatt

Projekt will queere Jugendgruppen auch in ländlichen Räumen fördern | Sonntags

München (epd). Mit dem Projekt "QueerStart" soll die Gründung neuer und die Unterstützung bestehender Jugendgruppen für queere Jugendliche gefördert werden.

Sonntagsblatt

NGOs fordern: Apple soll echte Interoperabilität umsetzen

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

NGOs fordernApple soll echte Interoperabilität umsetzen

Der Digital Markets Act der EU zwingt große Anbieter wie Apple, ihre Systeme für den Wettbewerb zu öffnen. Doch wie dies im Detail aussehen soll, ist hart umkämpft. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern nun von der EU-Kommission, Apple zu einem besseren Zusammenspiel mit der Konkurrenz zu zwingen.


16.01.2025 um 18:19 Uhr
Tomas Rudl – in Technologiekeine Ergänzungen Manche Dienste hat Apple in der Vergangenheit vor der Konkurrenz abgeschottet. Das soll der Digital Markets Act ändern. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Dreamstime

Apple soll seine Betriebssysteme, die vom Digital Markets Act (DMA) erfasst werden, von Grund auf auf Interoperabilität ausrichten. Das fordern zivilgesellschaftliche Gruppen wie die Free Software Foundation Europe (FSFE) und European Digital Rights (EDRi) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Diese hatte die EU-Kommission in einer letzte Woche zu Ende gegangenen öffentlichen Konsultation von interessierten Parteien eingeholt.

Der seit März des Vorjahres EU-weit geltende DMA soll sicherstellen, dass besonders große Digitalunternehmen ihre Marktmacht nicht missbrauchen. Als sogenannte Gatekeeper eingestufte Unternehmen und die von ihnen angebotene Dienste unterliegen eigenen Regeln. Zudem drohen ihnen bei Verstößen empfindliche Geldbußen von bis zu 10 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Apple zählt zu den insgesamt sieben IT-Firmen, die bislang von der EU-Kommission zu Gatekeepern erklärt worden sind. Im Fokus stehen hierbei der App Store, der Browser Safari sowie die mobilen Betriebssysteme iOS und iPadOS.

Apple muss seine Systeme öffnen

Als Folge des DMA muss Apple etwa alternative Vertriebswege für Apps bereitstellen, das Zusammenspiel von Smartwatches oder Kopfhörern anderer Hersteller mit seinen Betriebssystemen verbessern oder Airplay und Airdrop für Dritt-Anbieter ohne Hindernisse freigeben. Einige Auflagen setzt Apple bereits mal mehr, mal weniger um, gegen andere wehrt sich das US-Unternehmen teils juristisch, teils politisch. Im Falle des Messenger-Dienstes iMessage hat die Kommission nach einem Einspruch von Apple letztlich darauf verzichtet, ihn zu einem „zentralen Plattformdienst“ zu erklären.

In der jüngsten Konsultation der EU-Kommission ging es um Regulierungsvorschläge, die Brüssel im Dezember vorgelegt hatte. Demnach soll Apple eine Reihe an konkreten Maßnahmen ergreifen, um bestimmte Vorgaben des DMA vollumfänglich umzusetzen. Unter anderem geht es um Details der im EU-Gesetz skizzierten Regeln zur Interoperabilität.

Grundsätzlich sollen Dritt-Entwickler:innen etwa auf tief in den Betriebssystemen verankerte Funktionen zugreifen dürfen, die zuvor nur Apple offenstanden. Allerdings hat das Unternehmen eigene Vorstellungen davon, wie dieser Zugriff aussehen soll. Derzeit sieht der von Apple in die Welt gesetzte Prozess ein mühseliges Antragsverfahren vor, dem sich Entwickler:innen unterwerfen müssen – ohne Garantie, dass der gewünschte Zugriff letztlich wirklich gewährt wird.

NGOs fordern deutlich mehr Offenheit

Damit sind weder die EU-Kommission noch die Open-Source-Community zufrieden. In ihrer Stellungnahme drängen die zivilgesellschaftlichen Gruppen nun darauf, eine langfristig tragbare Lösung zu finden. „Wir begrüßen die Schritte der Europäischen Kommission, wirksame und transparente Maßnahmen von Apple zu fordern, aber eine grundlegende Umstellung auf ‚Interoperabilität durch Design‘ wäre die wirkungsvollste Verbesserung“, sagt Lucas Lasota von der FSFE.

Beim DMA gehe es nicht nur darum, so Lasota weiter, den Wettbewerb zwischen Gatekeepern zu regulieren, sondern auch darum, gleiche Wettbewerbsbedingungen für KMU und kleinere Softwareentwickler zu schaffen. Daher sei es von „entscheidender Bedeutung, Apples Ansatz zur Interoperabilität einer strengen Prüfung durch die Kommission und die Zivilgesellschaft zu unterziehen.“ Im Moment sei der von Apple gewählte Ansatz „offensichtlich mangelhaft und strukturell nicht in der Lage, die von der DMA geforderte effektive Interoperabilität zu gewährleisten“, führt die Stellungnahme näher aus.

Neben dieser grundlegenden Umstellung fordert die Stellungnahme eine längst überfällige, möglichst lückenlose und diskriminierungsfreie Dokumentation von Programmierschnittstellen, sogenannten APIs. Die Dokumentationen müssten zudem öffentlich zugänglich und kostenlos zur Verfügung stehen. Auch dürften Entwickler:innen nicht willkürlich von Apple gezwungen werden, Verschwiegenheitserklärungen zu unterzeichnen.

Verbesserungsbedarf sehen die NGOs auch beim Verifikationsprozess sowie beim von der Kommission vorgeschlagenen Feedback- und Bug-Tracking-System. Zudem solle Apple nicht willkürlich angebliche Sicherheitsbedenken ins Feld führen dürfen, um Wünsche nach Interoperabilität abzuschmettern. Außerdem sollte „Technologieneutralität“ ausdrücklich in den Regeln festgeschrieben und ein transparentes Tracking-System sowie eine kollaborative Plattform für Entwickler:innen eingerichtet werden.

Apple warnt vor Abschwächung der IT-Sicherheit

Auf den von der EU-Kommission im Dezember vorgelegten Vorschlag reagierte Apple bislang zurückhaltend. So habe das Unternehmen mehr als 250.000 APIs entwickelt, auf die Entwickler:innen Zugriff hätten, teilte es gegenüber Heise mit. Eine allzu freizügige Umsetzung von Interoperabilitätsvorschriften könnte jedoch die Sicherheit gefährden, warnt das Unternehmen. Es wolle aber weiterhin konstruktiv mit der Kommission zusammenarbeiten, um „einen Weg zu finden, der unsere EU-Nutzer:innen schützt und auch die Regulierung klarer macht“.

Die EU-Kommission wird die Stellungnahmen nun prüfen und voraussichtlich bis zum Frühjahr eine endgültige Entscheidung treffen. Dabei dürften sich Änderungen ergeben, wie sie in einem Dokument andeutet: „Die eingegangenen Eingaben können zu Anpassungen der Maßnahmen führen, die in die beiden endgültigen verbindlichen Entscheidungen aufgenommen werden.“

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Author: Tomas Rudl

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Der Digital Markets Act der EU zwingt große Anbieter wie Apple, ihre Systeme für den Wettbewerb zu öffnen. Doch wie dies im Detail aussehen soll, ist hart umkämpft. Zivilgesellschaftliche Gruppen fordern nun von der EU-Kommission, Apple zu einem besseren Zusammenspiel mit der Konkurrenz zu zwingen.

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