Die #Wiederholungswahl in #Berlin wird wohl nicht mehr dieses Jahr stattfinden (wenn überhaupt). Mit der üblichen (und vom #Landeswahlleiter erbetenen) Vorankündigung der #Urteilsverkündung mehr als 1 Monat zuvor käme man inzwischen in den Advent. Außerdem fragt das #BVerfG derzeit noch die Bezirke, ob das technisch überhaupt so geht, wie es sich der #Bundestag vorgestellt hat. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2023/08/wiederholungswahl-berlin-bundesverfassungsgericht-bundestagswahl.html #btw21 #btwbe #WahlThread [1/8]
Entscheidung über Termin der Wiederholungswahl verzögert sich

Im Fall von #Tempelhof-#Schöneberg geht es nicht, wie ich seinerzeit schon auf Twitter geschrieben hab und sich inzwischen rumgesprochen haben dürfte (hab den #Landeswahlleiter drauf aufmerksam gemacht). Da sind die nominellen #Briefwahlbezirke nicht eingehalten worden, womit die zu wiederholende #Briefwahl faktisch auf 5 von 7 Abgeordnetenhaus-#Wahlkreise​⁠n verteilt worden ist (in der Karte gelb; theoretisch sollten neben den fehlerhaften roten nur die orangenen mitbetroffen sein). [2/8]

Dass sie sowas überhaupt fragen, spricht dafür, dass es ansonsten ungefähr bei dem bleiben könnte, was der #Bundestag beschlossen hat (ein paar zusätzliche dubiose #Wahlbezirke haben sie aber wohl auch noch gefunden).

Die Amtszeit des Berichterstatters #PeterMüller endet in 32 Tagen, 1 Tag davor ist der nächste #Bundesrat, der seinen Nachfolger wählen müsste. Bis der vom #Bundespräsident ernannt worden ist, führt Müller seine Geschäfte fort. [3/8]

Dass die Öffentlichkeit erst wenige Tage davor von einem vorgeschlagenen Nachfolger erfährt, ist normal, aber der Verantwortliche der CDU im #Bundesrat ist traditionell der hessische #Ministerpräsident, der 1 Woche vor der #Landtagswahl wohl auch Anderes zu tun hat (nachdem die #Wahlperiode in #Hessen erst am 17. Januar endet, bleibt er noch einige Zeit sicher im Amt). Wird also eher 20. Oktober oder gar 24. November werden. [4/8]
Zumal am 18. Dezember auch die Amtszeit von Kessal-Wulf endet, wo ebenfalls die Union im #Bundesrat das Vorschlagsrecht haben sollte. Bis zu 2 Monate Fristüberschreitung sind relativ normal; danach muss das #BVerfG um Wahlvorschläge gebeten werden. Das #BVerfG sollte aber nicht damit kalkulieren können, sondern muss damit rechnen, dass Müller in 5 Wochen weg ist. Dass Müller noch mitentscheidet ist nicht zwingend, … [5/8]
… aber wenn Kessal-Wulf (oder sonstwer) auch weg ist, ist der 2. Senat beschlussunfähig und müsste eine neue mündliche Verhandlung ansetzen (Maidowski ist schon ausgefallen, weil er bei der Verhandlung nicht anwesend war). Die #Urteilsverkündung kann im Prinzip lang nach der Entscheidung stattfinden (bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung haben Huber und Hermanns noch mitentschieden, obwohl schon die Ankündigung der Urteilsverkündung erst nach deren Ausscheiden war). [6/8]
Dass die 60 Tage Frist, innerhalb der die #Wiederholungswahl dann stattfinden muss, allgemein als zu kurz empfunden wird, spricht übrigens dafür, dass der #Verfassungsgeber die Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung einer #Bundestagswahl nicht so hoch angesetzt hat, wie heute üblicherweise angenommen wird. Damals hat es halt noch keine #Briefwahl gegeben und kein #Wahlrecht für #Auslandsdeutsche. [7/8]
Nebenbei bemerkt ist die Frist in #Bayern im Fall einer Auflösung des Landtags höchstens 6 Wochen (#Hoegner wollte 4). Insbesondere müsste die #Neuwahl diesmal spätestens am 7. Januar stattfinden, falls die #Regierungsbildung scheitert: Nach der Wahl 3 Wochen + 1 Tag bis zum Zusammentritt, dann regulär 1 Woche für die Wahl des #Ministerpräsident​⁠en. Wenn er nach 4 Wochen (möglicherweise ab 1. #Wahlgang zu verstehn) nicht gewählt ist, wird der #Landtag aufgelöst. #ltwby #ltwby23 [8/8]
@mq86mq Hast du vom Landeswahlleiter eine Rückmeldung bekommen? Ich hatte nach der mündl. Verhandlung das BVerfG auch nochmal auf Tempelhof-Schöneberg hingewiesen und den LWL in cc genommen. Vom BVerfG kam dann immerhin auch eine Bestätigung, dass die Mail an das Dezernat von Müller weitergeleitet wurde. Der LWL hat sich bisher nicht zurückgemeldet.
@wilkozicht Nein, auf Twitter hat er wohl generell nicht direkt reagiert. Er hat mich aber offenbar wahrgenommen, weil er mal was retweetet hat, obwohl er mir nicht gefolgt ist und es da glaub ich nicht um Berlin gegangen ist. Ich glaub auch eher nicht, dass das BVerfG sowas fragen würde, wenn es nicht konkrete Zweifel hätte. Aber zu einer Korrektur seitens des Bundestags hat der erste Hinweis jedenfalls nicht geführt.
@mq86mq Beim Bundestag gab es wohl leider ein Missverständnis.
@wilkozicht Jedenfalls werden sie dann von Berlin nicht so genau oder nicht rechtzeitig aufgeklärt worden sein. Aber an sich auch egal, was genau wiederholt wird. Kommt da ja von vornherein bloß drauf an, dass es allgemein für grob korrekt gehalten wird, und wenn sich bisher niemand dafür interessiert hat, wird es wohl auch so bleiben. Wer deswegen doppelt oder garnicht wählt, wird es praktisch nie erfahren. Würd auch nicht ganz ausschließen, dass der Bundestag eben das aus < 100% gefolgert hat.