Dass die 60 Tage Frist, innerhalb der die #Wiederholungswahl dann stattfinden muss, allgemein als zu kurz empfunden wird, spricht übrigens dafür, dass der #Verfassungsgeber die Anforderungen an die ordnungsgemäße Durchführung einer #Bundestagswahl nicht so hoch angesetzt hat, wie heute üblicherweise angenommen wird. Damals hat es halt noch keine #Briefwahl gegeben und kein #Wahlrecht für #Auslandsdeutsche. [7/8]
BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459, 484, 548, 555, 623, 651, 748, 783, 801/52, 5, 9/53, 96, 114/54 | opinioiuris.de