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Genau, das BVerfG ist an die Gesetze gebunden, zuvörderst an das Grundgesetz, welches es letztverbindlich auslegt.
Vor diesem Hintergrund könnte das Gericht sehr wohl eine Nachzahlung für alle Betroffenen anordnen, tut soetwas aus verschiedenen Gründen nicht: zu hoher Verwaltungsaufwand für die Exekutive, aber auch eine finanzielle Überforderung für die schon belasteten Staatsfinanzen spielen eine Rolle.
Und das BVerfG ignoriert, wenn es opportun erscheint , auch ganz offen das Grundgesetz: JN einem Urteil zur Sicherungsverwahrung von 2011 stellte es die Verfassungswidrigkeit der Regelungen fest, was zwangsläufig die Freilassung der Betroffenen zur Folge gehabt hätte. Deshalb ordnete es mit dem Urteil zugleich an, im Wege der einstweiligen Anordnung, dass der Gesetzgeber sechs Monate Zeit bekomme, neue Gesetze zu erlassen. Das Gericht im Wortlaut:"
Denn die Nichtigerklärung der einschlägigen Normen hätte zur Folge, dass es für die weitere Sicherungsverwahrung an einer Rechtsgrundlage fehlte und alle in der Sicherungsverwahrung untergebrachten Personen sofort freigelassen werden müssten, was Gerichte, Verwaltung und Polizei vor kaum lösbare Probleme stellen würde."
In der Literatur und auch von Richter:innen-Kolleg:innen gab es harsche Kritik. Aber das BVerfG ist es letztlich, das entscheidet.
Zu dem Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2011/05/rs20110504_2bvr236509.html
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