@matthimon
Noch ein Detail, weil auch in diesem Artikel ein Urteil des OLG Frankfurt lobend erwähnt wird, wonach ein Kreditinstitut ein Konto nicht allein aufgrund von US-Sanktionen kündigen dürfe. Immer wieder wird aktuell auf dieses Urteil verwiesen. Es lohnt sich, die Entscheidung mal im Original anzuschauen.
Das OLG stellte im Ergebnis fest, dass die Bank "verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche kündigungsbedingten materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen, die (dem) Kläger aufgrund der Kündigungen" entstanden sind. Das ist gut und wichtig!
Jetzt der Haken: das OLG verneinte ausdrücklich einen Anspruch des Kunden auf Fortführung des Kontos! Die Bank war und ist nämlich "grundsätzlich berechtigt, die Vertragsverhältnisse ohne Angabe von Gründen ordentlich zu kündigen". Die Klage wurde in diesem Punkt also abgewiesen! Der Kläger hat das Konto also verloren.....
Insofern ist es am Ende ein bitterer Teilsieg.
Hier das Urteil im Volltext:
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000872
Edit:
Danke an @matthimon für die Ergänzung im Onlineartikel, dass nur Schadenersatz zugebilligt wurde, aber nicht die Fortführung des Kontos.
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