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Trump: Keiner kämpft wie er für die Interessen von Steuerzahlern

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Trump: Keiner kämpft wie er für die Interessen von Steuerzahlern

von Philip Kreißel | Aug. 6, 2025 | Analyse

Mit Trump ist endlich jemand Präsident geworden, der die Belange der einfachen Bürger versteht! So bürgernah war selten ein US-Präsident. Er kann die Sorgen und Nöte einfach nachvollziehen. Er weiß, wie es ist, wenn man kaum über die Runden kommt. Ein Beispiel: Trump wurde vom Gericht in New York aufgefordert , eine Bürgschaft von $486 Millionen zu leisten. Und das alles nur, weil Trump jahrelang sein Vermögen um ein Vielfaches übertrieben hatte! Er musste sogar darum bitten, dass der Bürgschaft-Betrag auf nur $175 Millionen reduziert wird – weil er nicht genug Cash parat hatte. Ansonsten hätte die Staatsanwaltschaft von New York seine Immobilien einziehen dürfen. Trump hatte also wirklich Cash-Probleme, er muss die volle Summe auch eventuell noch zahlen, wenn seine Berufung gegen das Urteil scheitert. Solche Situationen sind nun wirklich nah am Bürger, von denen viele ebenfalls nicht wissen, wie sie über die Runden kommen sollen.

Aber Trump ist eben ein echter Amerikaner mit einem Händchen für Geschäfte und weiß wie man sich aus solchen finanziell prekären Situationen wieder rauszieht: Einfach Präsident werden! Das Schöne daran: Man kann Wahlkampfveranstaltungen – finanziert von seinen Anhängern durch Spenden – doch einfach in den eigenen Räumlichkeiten abhalten. Öffentliche Daten zeigen, dass Trumps Immobilien bereits etwa 40 Millionen USD durch solche Zahlungen eingenommen haben. 10 Millionen davon im Jahr des Wahlkampfs 2024! Damit ist Trumps Sinn für Geschäfte wirklich ein echtes Vorbild für einfache Leute!

Trump kümmert sich um seine crypto-investoren

Aber nicht nur das: Er kennt auch die Probleme von kleinen Unternehmern. Während Trump seinen Präsidentschafts-Wahlkampf bestritt, gründete er gleichzeitig noch ein Crypto-Unternehmen. Zuerst war es kaum erfolgreich – bis er dann zum Präsident gewählt wurde. Auf einmal investierten jede Menge Leute dort Geld! Am meisten der Crypto-Investor Justin Sun. Dadurch machte Trump dann mehrere Millionen Dollar! Und wieso soll man so einen freundlichen Crypto-Investor wie Justin Sun mit solch unschönen Dingen wie Gerichtsverfahren oder Untersuchungen wegen mutmaßlicher Marktmanipulation und Betrug belästigen. Es wäre doch viel besser er macht wunderbare Geschäfte mit Trump, der gleichzeitig als Präsident die Behörde kontrolliert, die gegen Justin Sun ermittelt, dieses Verfahren jetzt aber auf Eis gelegt hat. Der Präsident kümmert sich eben sehr um die einfachen Menschen, die in seine Crypto-Währungen investiert haben, von denen er selbst massiv profitiert!

Die Top-Investoren in eine von Trumps Cryptowährungen wurden von ihm sogar zu einem exklusiven Abendessen eingeladen. Das waren jetzt nicht so ganz die einfachen Leute, im Durchschnitt bestachen sie Trump mit – äh – sie investierten in seine Cryptowährung über 1,7 Millionen Dollar. Aber an so einem Abendessenstisch ist eben nur Platz für die aller-treusten Fans von Trump. Wie der Lobbyist He Tianying, der für die Kommunistische Partei Chinas arbeitet, und für sein „Investment“ eine Tour des Weißen Hauses bekam.

Trumps „Bibliothek“: inklusive flugzeug, versteht sich

Trump tut noch viel mehr für internationale Zusammenarbeit über Landesgrenzen hinweg: Abu Dhabi investiert gerade 2 Milliarden in das Crypto-Unternehmen Binance, dessen CEO wegen Geldwäsche im Knast saß. Und nutzt dabei eine von Trumps Crypto-Währungen, wodurch Trumps Firma Millionen Dollar an Zinszahlungen erhält. Kurz darauf kam es zu einem riesigen Chips-Deal, bei dem sensible KI-Technologien an Abu-Dhabi verkauft wurden. Da soll noch mal einer sagen Trump wäre rassistisch gegenüber Muslimen. Er darf jetzt sogar Hotels bauen in Dubai und ordentlich Lizenzgebühren dabei kassieren! Auch in Saudi Arabien machte Trump in 2024 mehrere Millionen Dollar. Und Qatar wird Trump sogar einen neuen Präsidenten-Jet für 400 Millionen Dollar schenken! Da ist die Welt noch in Ordnung.

Das Flugzeug geht nach Ende von Trumps Amtszeit übrigens an die zukünftige „Präsientielle Bibliothek“ von Trump. Warum braucht eine Bibliothek ein Flugzeug? Weiß niemand so genau. Das wird da bestimmt zum Nutzen der Bildung eingesetzt – für den einfachen Wähler. Auch an die „Präsidentielle Bibliothek“ gehen Millionenzahlungen aus Klagen von Trump, die gegen Geldauflagen eingestellt wurden. Beispielsweise zahlte das Medienunternehmen Paramount 16 Millionen Dollar an die künftige „Bibliothek“, damit Trump eine aussichtslose Klage gegen das Unternehmen einstellt. Das hat alles bestimmt nichts damit zu tun, dass die FCC, die Trump kontrolliert, daraufhin einen Firmenzusammenschluss zwischen Paramount und Skydance über 8 Milliarden Dollar genehmigte. Von Trumps Einweihungsfeier sind ebenfalls ordentlich Geld-Spenden von Apple, Meta und Google übrig, die ebenfalls an seine „Bibliothek“ gehen werden. Wir sind schon sehr gespannt, wie diese „Bibliothek“ einmal aussehen wird.

So boykottierst du am effektivsten Trump & seine Wegbereiter

seit wann sind investoren keine steuerzahler??

Das beweist doch einfach wie sehr sich Trump für die einfachen Menschen in den USA einsetzt. Zum Beispiel, wenn sie Investoren in bürgernahe Unternehmen wie Walmart, Zelle, Navy Federal Credit Union oder Capital One sind. Die ruchlose Biden Administration hatte diese Unternehmen zu Strafzahlungen über insgesamt mehrere hundert Millionen an ihre Kund*innen verpflichtet, weil sie die angeblich über den Tisch gezogen haben. Wie gut, dass Trump all diese Strafzahlungen aufgehoben hat. Der Manager Paul Walzack wurde ebenfalls begnadigt – er hatte seine Mitarbeiter bestohlen, um einen Luxuslebensstil zu finanzieren. Kurz zuvor hatte seine Mutter $ 1 Mio. an Trump gespendet, um an einem Abendessen mit ihm teilzunehmen. Trump hat eben Verständnis für Familien-Loyalität. Auch Trevor Milton, Gründer des Elektro-LKW Unternehmens Nikola, hat Trump begnadigt, immerhin hatte der zusammen mit seiner Frau kurz zuvor 1,8 Millionen Dollar an Trumps Kampagne zur Wiederwahl gespendet.

Insgesamt kosteten Trumps erlassene Strafen und Begnadigungen dem Steuerzahler bisher 1,3 Mrd. $ – so würden Mainstream Medien das jetzt schreiben. Doch sind Justin Sun, Walzack, Capital One und Trevor Milton nicht auch irgendwie Steuerzahler? Just saying…

Artikelbild: Jane Barlow/PA Wire/dpa & Mila Supinskaya Glashchenko/Shutterstock (Asset-ID: 278035373)

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#interessen #kampft #keiner #steuerzahlern #trump

Philip Kreißel

Volksverpetzer

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

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Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

von Thomas Laschyk | Juli 25, 2025 | Aktuelles

Die AfD hat sich gerade unerwartet bei der Verbotsdiskussion ein Eigentor geschossen. Und irgendwie berichtet keiner darüber, dass der Beschluss, mit welchem die Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall abgelehnt wurde, bedeutet, dass die AfD verboten werden könnte.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025, die vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, ist für viele eher eine Randnotiz gewesen. Die AfD scheiterte mit einer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Fast eine Banalität, da die AfD inzwischen bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, wogegen sie derzeit ebenfalls klagt. Selbst Gegner der AfD sehen darin keine Überraschung: Die AfD ist ziemlich eindeutig rechtsextrem und die Gerichte sehen das auch.

Doch beim näheren Hinsehen hat der Beschluss viel mehr Sprengkraft, als berichtet wird. Die Richter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nutzten den Fall nämlich, um eine grundlegende Frage zu beantworten, die für ein mögliches Parteiverbotsverfahren entscheidend ist. Und die AfD hat mit ihrer Prozesswut unfreiwillig dafür gesorgt, dass diese Antworten nun schwarz auf weiß vorliegen. Und letztlich klar machen, dass die AfD alle Voraussetzungen erfüllt, verboten zu werden.

Ups: AfD erfüllt alle Voraussetzungen für ein Verbot

Konkret hatte die AfD juristisch dagegen gekämpft, vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall beobachtet werden zu dürfen. Die Einstufung erfolgte bereits 2021, die Klage scheiterte letztes Jahr. Und nach der jetzigen Beschwerde ist das Urteil jetzt rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die AfD-Beschwerde zurückgewiesen hat. Wichtiger aber als dieses Ergebnis ist die Begründung des Gerichts. Wie der Anwalt Chan-jo Jun in einem Post feststellte: Die Leipziger Richter gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.

Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt. Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte. Schauen wir es uns genauer an.

Was sind die Voraussetzungen wirklich?

Ein Parteiverbot setzt laut Bundesverfassungsgericht voraus, dass eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht und das Potenzial hat, diese Ordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dabei genügt es juristisch, wenn die Partei gegen eines der drei Kernprinzipien der FDGO verstößt: entweder gegen das Prinzip der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Ein Verstoß gegen alle drei Prinzipien gleichzeitig ist nicht notwendig. Unter anderem Dobrindt hatte dazu mehrere Fake News verbreitet.

Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen

Verfolgt die AfD verfassungsfeindliche Ziele? Dieser Part ist relativ eindeutig von mehreren Gerichten bestätigt worden. Am deutlichsten und vielleicht auch überraschendsten im gescheiterten Verbot des rechtsextremistischen Propaganda-Blattes Compact. Viele, die sich nicht mit der Materie beschäftigt hatten, sahen darin schlechte Vorzeichen für ein AfD-Verbot, dabei stand dort sogar Gegenteiliges drin. Das Gericht attestierte dem Magazin durchaus, eindeutige verfassungsfeindliche Inhalte – allen voran das Konzept „Remigration“. Nur: Als Magazin hat es nicht nur verfassungsfeindliche Inhalte, daher war in diesem Fall ein Verbot zu viel.

Warum der Compact-Sieg der AfD im Verbotsverfahren nichts nutzt

Die AfD macht sich dieses verfassungsfeindliche Konzept offensichtlich sehr zu eigen. Viele sprechen sich dafür aus, es wurde offiziell in Programme aufgenommen. Das Gericht geht in seinem Beschluss auch darauf ein, dass dieses Konzept der Partei eindeutig zuzuordnen ist. Und die untauglichen Distanzierungsversuche.

Deshalb herrscht auch große Panik in der Partei und man versucht sich formell von dem Begriff zu distanzieren. Wobei auch diejenigen wie Krah, die aus strategischen Gründen sich von einigen Aspekten zu distanzieren, an den zentralen, rechtsextremen Punkten festhalten. Richtig gelesen: Die AfD weiß, dass sie hier die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Nur bei einem Teil der Union scheint das nicht angekommen zu sein. Also: Die AfD hat Ziele, die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Hat das Bundesverwaltungsgericht attestiert.

Positionspapier: AfD im Panikmodus wegen der Verbotsdebatte

Neuer Beschluss: Ein verfassungsfeindliches Ziel reicht für ein Verbot

In ihrem jetzt veröffentlichten VerdachtsfallBeschluss ziehen die Richter einen entscheidenden Vergleich. Während man bei einem Presseartikel nicht automatisch annehmen kann, dass der Autor seine extremen Ansichten auch politisch in die Tat umsetzen will, gilt für politische Parteien genau das Gegenteil. In den Worten des Gerichts, ist „dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent“.

Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent.

AfD-Eigentor

Genau an diesem Punkt hat sich die AfD selbst ein Bein gestellt. In ihrer Beschwerde fragte sie, ob man nicht unterstellen müsse, die Partei würde ihre verfassungsfeindlichen Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ernstfall gar nicht umsetzen, da sie sich ja „durch die Justiz korrigieren“ ließe. Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.

Dass das Gericht diese Fragen beantwortet hat, hat die AfD selbst zu verantworten. Sie hat sie nämlich genauso gestellt:

Damit wären alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt…

Bemerkenswert ist, dass damit ein bislang heiß umstrittener Aspekt eines Parteiverbotsverfahrens einen deutlichen Hinweis bekommen hat. Juristinnen und Juristen diskutieren seit Jahren über das Kriterium der „kämpferisch-planmäßigen Umsetzung“: Reicht es für ein Parteiverbot, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat, oder muss auch nachgewiesen werden, dass sie aktiv und planvoll daran arbeitet, diese Ziele durchzusetzen?

Im NPD-Verbotsverfahren 2017 scheiterte ein Verbot letztlich daran, dass der Bundesverfassungsgerichtshof zwar die Verfassungsfeindlichkeit anerkannte, der Partei aber die Realisation nicht zutraute (mangels gesellschaftlicher Relevanz). Bei der AfD stellt sich diese Frage in verschärfter Form, gerade weil sie inzwischen über erhebliche politische Schlagkraft verfügt. Bislang hätte die AfD in einem Verbotsverfahren wohl genau an dieser Stelle angesetzt und behauptet: Uns mögen fragwürdige Aussagen vorgeworfen werden, aber niemand kann beweisen, dass wir sie je umsetzen würden.

Fazit: Eigentlich sind alle Voraussetzungen für ein Verbot vorhanden

So schreibt Anwalt Jun also zusammenfassend: „Anders als bei Compact brauchen wir also keine Gewichtung von Lifestyle-Artikeln zu politischer Programmatik. Wenn die AfD Remigration befürwortet, will sie das auch umsetzen – es ist einer Partei immanent. Für das Parteiverbot ist es erforderlich, dass die (unstreitig) verfassungsfeindlichen Ziele auch kämpferisch-planmäßig umgesetzt werden sollen. Diese Frage war für die Einstufung gar nicht im Mittelpunkt, das BVerwG nutzt aber die Gelegenheit, klarzustellen, dass zwischen der Auslegung des OVG Münster und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Diskrepanz besteht.“

Und jetzt? Das war jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Ein AfD-Verbot würde das Verfassungsgericht entscheiden. Es spricht natürlich vieles dafür, dass dieses das genauso sehen würde. Ob das so wäre, könnte man vielleicht schon bald herausfinden: Die AfD hatte angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Jun schreibt. „Damit müsste sie eigentlich schon fertig sein, denn der Beschluss stammt vom 20.05.2025 und die Frist für die Einlegung ist ein Monat ab Bekanntgabe. Eine Verfassungsbeschwerde wäre sehr wünschenswert, denn dann könnte endlich das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsfeindlichkeit Stellung nehmen. Es wäre ein vorweggenommenes Verbotsverfahren.“ [sic]

Politik, jetzt ist Zeit zu handeln!

Das Signal in die Politik ist aber eindeutig: Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könne die AfD durch Anbiederung bändigen. Genauso trügerisch ist es, sich von der Oberfläche täuschen zu lassen – von ein paar moderaten Worthülsen oder dem bürgerlichen Anstrich, den sich die Partei gelegentlich gibt. Die AfD bleibt in ihrer DNA eine verfassungsfeindliche Partei. Das sagen nicht mehr nur politische Gegner, sondern es lässt sich aus einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen ablesen.

Ein Verbotsverfahren, wie es das Grundgesetz für genau solche Fälle vorsieht, ist keine „Konkurrenzbeseitigung“, sondern ein Akt wehrhafter Demokratie. Natürlich muss ein solcher Schritt gut überlegt und juristisch sauber vorbereitet sein. Doch die jüngsten Urteile liefern das Rüstzeug dafür. Was jetzt noch fehlt, ist der Mut der Politik, diesen Weg auch zu gehen.

Weder aus Unkenntnis noch aus Furcht vor der AfD darf auf ein Verbotsverfahren verzichtet werden. Jeder Tag, den man mit Beschwichtigung und Zögern verbringt, stärkt am Ende jene, die unsere freiheitliche Ordnung bekämpfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutliche Worte gefunden – nun muss die Politik handeln, damit dieses Eigentor der AfD zum Sieg für die Demokratie wird. Dieser Beschluss zeigt in aller überraschender Klarheit: Ein AfD-Verbot hätte Erfolg. Und es wird Zeit, dass wir uns dieser Wahrheit stellen. Teilt diesen Artikel, damit mehr Menschen darüber aufgeklärt werden.

Artikelbild: Jan Woitas/dpa

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#beschluss #brisante #detail #dieses #keiner #spricht #verdachtsfall

Thomas Laschyk

Volksverpetzer

#Afd-Zombies können auch mich blocken, auch ich will mit euch #Mini- #Hirnen nichts zu tun haben❗Euch kann eh #keiner mehr #bekehren

Und dem #Staat #empfehle ich, Extrem #Rechten, #Nazis & #Afd- #Wählern die #Kinder zu #entziehen
Kinder werden nicht als Nazis, Rechts etc. geboren, sondern dazu erzogen❗
Somit kommt immer wieder eine neue #Generation extremer in die #Gesellschaft❗🤬

Immer wenn man denkt es geht nicht schlimmer ....🤮 Die #Menschen #kotzen mich so dermaßen an❗️🤮
#Verblödung auf dem #Vormarsch, #keiner kann mehr #selbstständig #denken🤦‍♂️🧠💩

Achtung Fake: Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Coca-Cola

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Gesellschaft

Achtung Fake: Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Coca-Cola

Immer wieder verbreiten Betrüger Gewinnspiele im Netz, so auch aktuell mit der Marke Coca-Cola. Wie erklären, wie man den Fälschungen auf die Schliche kommt.

von Faktencheck-Redaktion

12. Dezember 2024

Dieses angebliche Coca-Cola-Gewinnspiel ist ein Fake (Quelle: Facebook; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Eine Facebook-Seite namens „Coca Cola Fans“ verschenke einen „Überraschungspreis“ an alle, die auf einem Foto eine andere Zahl als 43 entdecken.

Aufgestellt von: Facebook-Beitrag Datum:
09.12.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Das angebliche Gewinnspiel ist ein Fake und steht in keiner Verbindung zu Coca-Cola.

Vor allem Facebook ist voll davon: Immer wieder verbreiten Betrüger dort angebliche Gewinnspiele bekannter Supermarktketten oder anderer Firmen. So kursiert aktuell ein angebliches Gewinnspiel, das den Anschein erweckt, in Verbindung mit Coca-Cola zu stehen. Zu sehen ist ein Foto mit Zahlen, das Coca-Cola-Logo und der Hinweis, es gebe ein Auto von Toyota zu gewinnen. Im Beitrag heißt es: „Bisher hat niemand eine andere Zahl als {43} gefunden. Heute verlosen wir einen Überraschungspreis an alle, die auf dem Bild eine andere Zahl als {43} finden.“ Mehr als 600 Profile haben den Beitrag geteilt, über 440 kommentiert.

Doch das Gewinnspiel stammt nicht von Coca-Cola. Wir erklären, woran das zu erkennen ist. 

Kein Impressum und fehlende Kontaktdaten? Dann ist Vorsicht geboten

Zunächst einmal irritiert der Name und die Aufmachung der Facebook-Seite: Sie heißt „Coca Cola Fans“, hat kaum „Gefällt mir“-Angaben oder Follower und bislang nur einen einzigen Beitrag veröffentlicht: Das vermeintliche Gewinnspiel. Auch fehlen auf der Facebook-Seite sämtliche Kontakt- und Impressumsinformationen. Das ist bei Gewinnspielen aber eigentlich gesetzlich vorgeschrieben. Ein Vergleich mit der echten Coca-Cola-Seite auf Facebook zeigt, wie eine glaubwürdige Unternehmensseite aussieht. Anders als die dubiose Facebook-Seite hat die offizielle Seite auch einen blauen Haken, der vertrauenswürdige Accounts verifiziert:

Oben die gefälschte Seite, unten das Original mit Kontaktinformationen (Quelle: Facebook; Screenshot, Schwärzung und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Per Direktnachricht wird man zum Weiterleiten aufgefordert

Eine Suche auf der Webseite von Coca-Cola und der verifizierten deutschen Facebook-Seite zeigt: Es gibt dort kein solches Gewinnspiel. 

Wer das Gewinnspiel mit einer Zahl kommentiert, bekommt eine automatische Direktnachricht mit der Aufforderung zu verraten, in welcher Stadt man lebt. Dann heißt es weiter: „Die wichtigste Voraussetzung für den Gewinn des Preises ist, unseren Beitrag vor Ende der Veranstaltung in Profilen und 5 Facebook-Gruppen zu teilen. Wir geben Ihnen 15 Minuten Zeit, um unseren Beitrag zu teilen. Wenn Sie mit dem Teilen fertig sind, warten Sie bitte, bis wir Sie kontaktieren, da unser Team prüfen wird, wie viel Sie geteilt haben. Jetzt teilen!!“ Auf diese Weise wollen die Betrüger hinter dem Beitrag für eine möglichst hohe Verbreitung sorgen – ein weiterer Hinweis auf unseriöse Seitenbetreiber. 

Häufig wird man in einem nächsten Schritt auf eine unseriöse Webseite weitergeleitet und aufgefordert, noch mehr Kontaktdaten preiszugeben.

Tipps, um gefälschte Gewinnspiele auf Facebook zu erkennen

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen listet auf ihrer Webseite typische Merkmale für gefälschte Gewinnspiele auf Facebook:

  • Sie existieren erst seit kurzer Zeit.
  • Sie haben wenige Beiträge.
  • Sie rufen zum Liken und Teilen auf. 
  • Sie nutzen Logos und Namen bekannter Firmen, aber es gibt kein richtiges Impressum.
  • Es gibt keine Teilnahmebedingungen.
  • Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme fehlen.

Wer bei Gewinnspielen unsicher ist, ob der Veranstalter wirklich das verlost, was angeboten wird, kann direkt auf der Webseite des Unternehmens nachschauen. Dort gibt es meist eine eigene Rubrik für Gewinnspiele. Oder man sucht im Internet nach dem betreffenden Unternehmen, verbunden mit dem Begriff „Gewinnspiel“. Weitere Tipps, um zu erkennen, ob eine Webseite seriös ist, haben wir hier zusammengestellt.

Redigatur: Sophie Timmermann, Kimberly Nicolaus

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Author: Uschi Jonas

#achtung #dieses #gewinnspiel #keiner #steht #verbindung

Achtung Fake: Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Coca-Cola

Immer wieder verbreiten Betrüger Gewinnspiele im Netz – so auch aktuell von Coca-Cola.

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