Kein Anti-Merz-Protest: Dieses Video zeigt eine Pro-Palästina-Demo von 2023

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Tausende Menschen ziehen mit Schildern und Transparenten eine Straße entlang. Einzelne Palästina-Flaggen und der Berliner Dom sind sichtbar. Diese Szene ist in einem Video zu sehen, das ein Tiktok-Profil am 26. Juli 2025 veröffentlichte. Damit erreichte es mehr als 200.000 Aufrufe und fast 19.000 Likes. Im Video steht der eingeblendete Text „Herr Merz abschaffen”, ergänzt durch die Behauptung „Berlin heute”. Damit wird suggeriert, die gezeigte Demonstration richte sich gegen Bundeskanzler Friedrich Merz – so verstehen es auch Nutzende in den Kommentaren.

Nur zwei Tage später – am 28. Juli 2025 – veröffentlichte dasselbe Tiktok-Profil das Video noch einmal. Hier klingt es so, als rufe die Menschenmenge wiederholt „Deutschland“.

Die Videos wurden am 26. und 28. Juli 2025 auf Tiktok veröffentlicht. Im Demonstrationszug sind eindeutig Palästina-Flaggen zu erkennen. (Quelle: Tiktok; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Doch die Aufnahmen sind weder aktuell, noch haben sie mit Friedrich Merz zu tun. Tatsächlich stammen sie von einer Pro-Palästina-Demonstration, die bereits im Jahr 2023 in Berlin stattfand. 

Video zeigt Pro-Palästina-Demo in Berlin am 4. November 2023

In dem Video mit der Behauptung ist ein weiterer Nutzername erkennbar. Auf dessen Tiktok-Profil findet sich dasselbe Video, es wurde bereits am 4. November 2023 veröffentlicht. Der einzige Unterschied: Dieser Clip enthält keine „Merz“-Bezüge. In der Videobeschreibung heißt es: „Tausend Solidarität mit Palästina in Berlin“. 

Eine Bilder-Rückwärtssuche mit einem Standbild aus dem Video führt zu weiteren Treffern – ein Tiktok-Video und ein X-Beitrag zeigen dieselbe Szene aus einem anderen Blickwinkel. Auch diese Beiträge stammen vom 4. November 2023; in beiden heißt es, die Demonstration habe in Berlin stattgefunden. Anders als im zweiten Video des Tiktok-Profils sind in diesen Aufnahmen keine „Deutschland“-Rufe zu hören, sondern Sprechchöre mit „Viva, Viva Palästina“. Der Nutzer hat die Tonspur – die laut Beschreibung vermutlich aus einem Fußballstadion stammt – nachträglich über das Video gelegt. Wir haben bereits mehrfach berichtet, wie Videos so verfremdet werden.   

Über eine Bilder-Rückwärtssuche finden sich ein X-Beitrag (links) und ein Tiktok-Beitrag (rechts). Die Beiträge zeigen dieselbe Pro-Palästina-Demo in Berlin am 4. November 2023. (Quelle: X / Tiktok; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Keine Medienberichte zu angeblichem Anti-Merz-Protest in Berlin im Juli 2025 

Am 4. November 2023 fanden laut Berichten von Tagesschau und Deutscher Welle in mehreren deutschen Städten Pro-Palästina-Demonstrationen mit tausenden Teilnehmenden statt – auch in Berlin. Die Teilnehmenden forderten stärkere Solidarität mit den Palästinensern und protestierten gegen die israelischen Angriffe auf den Gazastreifen in Folge des Terrorangriffs der Hamas am 7. Oktober 2023.

Auf den Aufnahmen ist der Berliner Dom zu sehen. Dieser liegt auf der Route des Pro-Palästina-Demonstrationszuges vom 4. November 2023 (Quelle: Tiktok/RBB24; Screenshot, Collage und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Der Rundfunk Berlin-Brandenburg veröffentlichte am selben Tag die genehmigte Route der Berliner Demonstration. Sie verlief durch das Stadtzentrum – unter anderem vorbei am Berliner Dom. Genau dieser ist im Tiktok-Video deutlich im Hintergrund zu erkennen. Zwei Archivbilder zeigen Demonstrierende direkt vor dem Dom, ein weiteres Bild dokumentiert den Streckenverlauf auf der Straße „Unter den Linden“ – mit Blick auf die Humboldt-Universität. Auch dieses Gebäude ist im Tiktok-Video klar zu sehen. 

Medienberichte über eine Demonstration gegen Friedrich Merz am 26. Juli 2025 finden sich dagegen keine. Auch auf der Webseite der Stadt Berlin ist keine solche angemeldete Demonstration zu finden. Auf Nachfrage schreibt uns der Tiktok-Nutzer, das Video sollte nur zeigen, dass wir als Deutsche genauso viele werden können, „um den Merz abzuschaffen“. Ob in dem Video eine deutsche oder palästinensische Demonstration zu sehen sei, sei für ihn kein Problem.   

Immer wieder werden Proteste und Demonstrationen online in einen falschen Kontext gesetzt. In der Vergangenheit berichteten wir etwa über eine Demonstration gegen Rechtsextremismus, die fälschlich als Demo für die AfD ausgegeben wurde, oder Proteste der „Black Lives Matter“-Bewegung, die als Pro-Palästina-Demonstration verbreitet wurden

Redigatur: Matthias Bau, Paulina Thom

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel der Tagesschau vom  4. November 2023: Link 
  • Artikel der Deutschen Welle vom 4. November 2023: Link
  • Artikel von RBB24 vom 5. November 2023: Link 

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Author: Paulina Thom

#dieses #palastina #protest #video #zeigt

Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

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Über dieses brisante Detail aus dem AfD-Verdachtsfall-Beschluss spricht keiner

von Thomas Laschyk | Juli 25, 2025 | Aktuelles

Die AfD hat sich gerade unerwartet bei der Verbotsdiskussion ein Eigentor geschossen. Und irgendwie berichtet keiner darüber, dass der Beschluss, mit welchem die Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall abgelehnt wurde, bedeutet, dass die AfD verboten werden könnte.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Mai 2025, die vor wenigen Tagen bekannt gegeben wurde, ist für viele eher eine Randnotiz gewesen. Die AfD scheiterte mit einer Beschwerde gegen die Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Fast eine Banalität, da die AfD inzwischen bereits als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, wogegen sie derzeit ebenfalls klagt. Selbst Gegner der AfD sehen darin keine Überraschung: Die AfD ist ziemlich eindeutig rechtsextrem und die Gerichte sehen das auch.

Doch beim näheren Hinsehen hat der Beschluss viel mehr Sprengkraft, als berichtet wird. Die Richter vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig nutzten den Fall nämlich, um eine grundlegende Frage zu beantworten, die für ein mögliches Parteiverbotsverfahren entscheidend ist. Und die AfD hat mit ihrer Prozesswut unfreiwillig dafür gesorgt, dass diese Antworten nun schwarz auf weiß vorliegen. Und letztlich klar machen, dass die AfD alle Voraussetzungen erfüllt, verboten zu werden.

Ups: AfD erfüllt alle Voraussetzungen für ein Verbot

Konkret hatte die AfD juristisch dagegen gekämpft, vom Verfassungsschutz als sogenannter Verdachtsfall beobachtet werden zu dürfen. Die Einstufung erfolgte bereits 2021, die Klage scheiterte letztes Jahr. Und nach der jetzigen Beschwerde ist das Urteil jetzt rechtskräftig, nachdem das Bundesverwaltungsgericht die AfD-Beschwerde zurückgewiesen hat. Wichtiger aber als dieses Ergebnis ist die Begründung des Gerichts. Wie der Anwalt Chan-jo Jun in einem Post feststellte: Die Leipziger Richter gingen erstaunlich weit über das Nötige hinaus und stellten dabei eine bislang umstrittene Weiche für ein mögliches AfD-Verbot: Darf man davon ausgehen, dass die AfD ihre verfassungsfeindlichen Parolen auch tatsächlich umsetzen will? Das Bundesverwaltungsgericht sagt jetzt: Ja, das darf man – und zwar ohne jedes Wenn und Aber.

Das ist wichtig, denn es war der letzte Baustein, der noch gefehlt hat. Die Hürden für ein AfD-Verbot sind hoch. Aber jetzt haben mehrere der höchsten Gerichte unseres Landes in Summe erklärt, dass die AfD sie eigentlich alle erfüllt. Entgegen der Durchhalteparolen, die besonders aus der Union kommen, dass die Hürden für ein Verbot der AfD zu hoch seien, scheint diese rechtsextreme Partei sie doch zu erfüllen. Das sagt nicht irgendein Blog, das sagt nicht nur der Verfassungsschutz, das sagen mehrere der höchsten deutschen Gerichte. Schauen wir es uns genauer an.

Was sind die Voraussetzungen wirklich?

Ein Parteiverbot setzt laut Bundesverfassungsgericht voraus, dass eine Partei aggressiv-kämpferisch gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung (FDGO) vorgeht und das Potenzial hat, diese Ordnung erheblich zu beeinträchtigen. Dabei genügt es juristisch, wenn die Partei gegen eines der drei Kernprinzipien der FDGO verstößt: entweder gegen das Prinzip der Menschenwürde bzw. der Menschenrechte, das Demokratieprinzip oder das Rechtsstaatsprinzip. Ein Verstoß gegen alle drei Prinzipien gleichzeitig ist nicht notwendig. Unter anderem Dobrindt hatte dazu mehrere Fake News verbreitet.

Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen

Verfolgt die AfD verfassungsfeindliche Ziele? Dieser Part ist relativ eindeutig von mehreren Gerichten bestätigt worden. Am deutlichsten und vielleicht auch überraschendsten im gescheiterten Verbot des rechtsextremistischen Propaganda-Blattes Compact. Viele, die sich nicht mit der Materie beschäftigt hatten, sahen darin schlechte Vorzeichen für ein AfD-Verbot, dabei stand dort sogar Gegenteiliges drin. Das Gericht attestierte dem Magazin durchaus, eindeutige verfassungsfeindliche Inhalte – allen voran das Konzept „Remigration“. Nur: Als Magazin hat es nicht nur verfassungsfeindliche Inhalte, daher war in diesem Fall ein Verbot zu viel.

Warum der Compact-Sieg der AfD im Verbotsverfahren nichts nutzt

Die AfD macht sich dieses verfassungsfeindliche Konzept offensichtlich sehr zu eigen. Viele sprechen sich dafür aus, es wurde offiziell in Programme aufgenommen. Das Gericht geht in seinem Beschluss auch darauf ein, dass dieses Konzept der Partei eindeutig zuzuordnen ist. Und die untauglichen Distanzierungsversuche.

Deshalb herrscht auch große Panik in der Partei und man versucht sich formell von dem Begriff zu distanzieren. Wobei auch diejenigen wie Krah, die aus strategischen Gründen sich von einigen Aspekten zu distanzieren, an den zentralen, rechtsextremen Punkten festhalten. Richtig gelesen: Die AfD weiß, dass sie hier die Voraussetzungen für ein Verbot erfüllt. Nur bei einem Teil der Union scheint das nicht angekommen zu sein. Also: Die AfD hat Ziele, die eindeutig gegen die Verfassung verstoßen. Hat das Bundesverwaltungsgericht attestiert.

Positionspapier: AfD im Panikmodus wegen der Verbotsdebatte

Neuer Beschluss: Ein verfassungsfeindliches Ziel reicht für ein Verbot

In ihrem jetzt veröffentlichten VerdachtsfallBeschluss ziehen die Richter einen entscheidenden Vergleich. Während man bei einem Presseartikel nicht automatisch annehmen kann, dass der Autor seine extremen Ansichten auch politisch in die Tat umsetzen will, gilt für politische Parteien genau das Gegenteil. In den Worten des Gerichts, ist „dieser Wille einer parteipolitischen Betätigung immanent“.

Eine Partei will das, was sie sagt, auch verwirklichen. Das ist das, was Parteien sind. Was nach einer Binsenweisheit klingt, ist juristisch ein Durchbruch. Bisher wandten Kritiker eines AfD-Verbots ein, dass auch verfassungsfeindliche Ziele der Partei nicht zwangsläufig für ein Verbot reichen könnten. Doch das Bundesverwaltungsgericht macht klar, dass solche Äußerungen im Parteikontext immer als Ziel verstanden werden müssen. Wenn die AfD etwa von „Remigration“ faselt – dem massenhaften Vertreiben ungeliebter Menschen –, dann will sie dieses Programm im Machtfall auch umsetzen. Dieser Wille zur politischen Umsetzung sei dem Parteiwesen inhärent.

AfD-Eigentor

Genau an diesem Punkt hat sich die AfD selbst ein Bein gestellt. In ihrer Beschwerde fragte sie, ob man nicht unterstellen müsse, die Partei würde ihre verfassungsfeindlichen Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung im Ernstfall gar nicht umsetzen, da sie sich ja „durch die Justiz korrigieren“ ließe. Die AfD wollte den Gerichten weismachen, ihre verfassungsfeindlichen Aussagen seien letztlich folgenloses Gerede – schließlich gäbe es ja Gerichte, die allzu radikale Schritte schon stoppen würden. Selbstsame Form der Verteidigung – ja, wir fordern Verfassungsfeindliches, aber würden das ja nicht umsetzen können, weil es ja verfassungsfeindlich sei.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dieser absurden Argumentation eine klare Absage erteilt. Eine Demokratie kann nicht darauf bauen, dass eine extremistische Partei sich von Gerichten zähmen lässt, nachdem sie an die Macht gekommen ist. Im Gegenteil, so das Gericht, muss man gerade bei Parteien davon ausgehen, dass sie ihre Ankündigungen ernst meinen und planvoll verfolgen. Diese Feststellung war überfällig – und sie kommt aus berufenem Munde.

Dass das Gericht diese Fragen beantwortet hat, hat die AfD selbst zu verantworten. Sie hat sie nämlich genauso gestellt:

Damit wären alle Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt…

Bemerkenswert ist, dass damit ein bislang heiß umstrittener Aspekt eines Parteiverbotsverfahrens einen deutlichen Hinweis bekommen hat. Juristinnen und Juristen diskutieren seit Jahren über das Kriterium der „kämpferisch-planmäßigen Umsetzung“: Reicht es für ein Parteiverbot, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele hat, oder muss auch nachgewiesen werden, dass sie aktiv und planvoll daran arbeitet, diese Ziele durchzusetzen?

Im NPD-Verbotsverfahren 2017 scheiterte ein Verbot letztlich daran, dass der Bundesverfassungsgerichtshof zwar die Verfassungsfeindlichkeit anerkannte, der Partei aber die Realisation nicht zutraute (mangels gesellschaftlicher Relevanz). Bei der AfD stellt sich diese Frage in verschärfter Form, gerade weil sie inzwischen über erhebliche politische Schlagkraft verfügt. Bislang hätte die AfD in einem Verbotsverfahren wohl genau an dieser Stelle angesetzt und behauptet: Uns mögen fragwürdige Aussagen vorgeworfen werden, aber niemand kann beweisen, dass wir sie je umsetzen würden.

Fazit: Eigentlich sind alle Voraussetzungen für ein Verbot vorhanden

So schreibt Anwalt Jun also zusammenfassend: „Anders als bei Compact brauchen wir also keine Gewichtung von Lifestyle-Artikeln zu politischer Programmatik. Wenn die AfD Remigration befürwortet, will sie das auch umsetzen – es ist einer Partei immanent. Für das Parteiverbot ist es erforderlich, dass die (unstreitig) verfassungsfeindlichen Ziele auch kämpferisch-planmäßig umgesetzt werden sollen. Diese Frage war für die Einstufung gar nicht im Mittelpunkt, das BVerwG nutzt aber die Gelegenheit, klarzustellen, dass zwischen der Auslegung des OVG Münster und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine Diskrepanz besteht.“

Und jetzt? Das war jetzt das Bundesverwaltungsgericht. Ein AfD-Verbot würde das Verfassungsgericht entscheiden. Es spricht natürlich vieles dafür, dass dieses das genauso sehen würde. Ob das so wäre, könnte man vielleicht schon bald herausfinden: Die AfD hatte angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen. Jun schreibt. „Damit müsste sie eigentlich schon fertig sein, denn der Beschluss stammt vom 20.05.2025 und die Frist für die Einlegung ist ein Monat ab Bekanntgabe. Eine Verfassungsbeschwerde wäre sehr wünschenswert, denn dann könnte endlich das Bundesverfassungsgericht zur Verfassungsfeindlichkeit Stellung nehmen. Es wäre ein vorweggenommenes Verbotsverfahren.“ [sic]

Politik, jetzt ist Zeit zu handeln!

Das Signal in die Politik ist aber eindeutig: Es ist ein Trugschluss, zu glauben, man könne die AfD durch Anbiederung bändigen. Genauso trügerisch ist es, sich von der Oberfläche täuschen zu lassen – von ein paar moderaten Worthülsen oder dem bürgerlichen Anstrich, den sich die Partei gelegentlich gibt. Die AfD bleibt in ihrer DNA eine verfassungsfeindliche Partei. Das sagen nicht mehr nur politische Gegner, sondern es lässt sich aus einer Reihe höchstrichterlicher Entscheidungen ablesen.

Ein Verbotsverfahren, wie es das Grundgesetz für genau solche Fälle vorsieht, ist keine „Konkurrenzbeseitigung“, sondern ein Akt wehrhafter Demokratie. Natürlich muss ein solcher Schritt gut überlegt und juristisch sauber vorbereitet sein. Doch die jüngsten Urteile liefern das Rüstzeug dafür. Was jetzt noch fehlt, ist der Mut der Politik, diesen Weg auch zu gehen.

Weder aus Unkenntnis noch aus Furcht vor der AfD darf auf ein Verbotsverfahren verzichtet werden. Jeder Tag, den man mit Beschwichtigung und Zögern verbringt, stärkt am Ende jene, die unsere freiheitliche Ordnung bekämpfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat deutliche Worte gefunden – nun muss die Politik handeln, damit dieses Eigentor der AfD zum Sieg für die Demokratie wird. Dieser Beschluss zeigt in aller überraschender Klarheit: Ein AfD-Verbot hätte Erfolg. Und es wird Zeit, dass wir uns dieser Wahrheit stellen. Teilt diesen Artikel, damit mehr Menschen darüber aufgeklärt werden.

Artikelbild: Jan Woitas/dpa

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Thomas Laschyk

Volksverpetzer

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#aktivist #dieses #gesetze #trans #urteils #wegen #werden

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TAG24 NEWS Deutschland GmbH

Israelische Truppen drangen in syrisches Gebiet – dieses Video zeigt jedoch Panzer im Westjordanland

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Faktencheck

Israelische Truppen drangen in syrisches Gebiet – dieses Video zeigt jedoch Panzer im Westjordanland

Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien drangen israelische Truppen in syrisches Gebiet vor. Ein Video, das dort israelische Panzer zeigen soll, stammt jedoch aus dem Westjordanland.

von Max Bernhard

26. März 2025

Israelische Truppen befinden sich laut Medienberichten aktuell im Süden Syriens, doch ein Video, das dort israelische Panzer zeigen soll, stammt aus dem Westjordanland (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung

Ein Video zeige israelische Panzer in Syrien.

Aufgestellt von: X-Beiträgen Datum:
05.03.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die Aufnahme zeigt israelische Panzer am 23. Februar 2025 im Westjordanland.

Nach dem Regierungsumsturz in Syrien im Dezember 2024 drangen israelische Truppen in eine Pufferzone auf syrischem Gebiet vor, die an die von Israel besetzten Golanhöhen angrenzt. Das israelische Militär hat seitdem hunderte Luftangriffe auf syrische Truppen getätigt. Die Vereinten Nationen kritisieren das Vorgehen Israels als Verstoß gegen das Waffenstillstandsabkommen von 1974.

Auch aktuell sollen israelische Truppen weiter vordringen, wie Medien berichteten. Ein Video, das Anfang März 2025 international in Sozialen Netzwerken verbreitet wird und israelische Panzer im Süden Syriens zeigen soll, entstand jedoch im Westjordanland.

Anders als behauptet, zeigt diese Aufnahme israelische Panzer am 23. Februar 2025 im Westjordanland, nicht in Syrien (Quelle: X; Screenshot und Unkenntlichmachung: CORRECTIV.Faktencheck)

Israelische Truppen befinden sich aktuell im Süden Syriens, doch das Video zeigt Panzer im Westjordanland 

Über eine Bilder-Rückwärtssuche findet sich ein Medienbericht von CNN, der fahrende Panzer mit israelischer Flagge in derselben Anfangsszene wie im online geteilten Video zeigt. Das lässt sich unter anderem an den Straßenlaternen und Strommasten und den Menschen im Hintergrund erkennen.

Als Quelle gibt CNN die Nachrichtenagentur Reuters an. Demnach stammt die Aufnahme vom 23. Februar 2025 und zeigt  israelische Panzer in Dschenin, im von Israel besetzten Westjordanland. Laut Medienberichten drangen an diesem Tag zum ersten Mal seit 20 Jahren israelische Panzer in das Gebiet vor. Israel besetzte demnach mehrere Lager für Geflüchtete.

Ein Vergleich des Videos (links) mit einem Beitrag von CNN (rechts) zeigt, dass beide Aufnahmen dieselbe Szene in Dschenin, Westjordanland, am 23. Februar 2025 zeigen. Das lässt sich unter anderem an den Menschen (blau) und dem Haus (grün) im Hintergrund, sowie an dem Laternenmast (orange) erkennen. (Quelle: X / CNN; Screenshots, Markierungen und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Eine Aufnahme des Fotografen Majdi Mohammed für die Nachrichtenagentur Associated Press zeigt dieselbe Szene aus einem anderen Blickwinkel. Das Foto bestätigt den Aufnahmeort Dschenin und das Aufnahmedatum 23. Februar 2025.  Zuvor berichteten auch andere Faktencheck-Redaktionen, dass das Video aktuell im falschen Kontext verbreitet wird.

Redigatur: Sophie Timmermann, Kimberly Nicolaus

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Author: Max Bernhard

#dieses #drangen #gebiet #israelische #syrisches #truppen #video

Enten zählen und Gutscheine bekommen? Dieses Gewinnspiel von Action ist ein Fake

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„Es gibt noch keinen Gewinner, das @ACTION-Team verlost einen 500-Euro-Gutschein für die ersten 350 Personen“, heißt es in einem Facebook-Beitrag einer Seite namens „Action fans.“. Mit dem Einzelhändler Action haben das Facebook-Profil und die Verlosung von Anfang Januar 2025 nichts zu tun.

Wie wir immer wieder berichtet haben, wird mit solchen Betrugsmaschen auf Facebook versucht, Daten von Nutzerinnen und Nutzern abzugreifen. Zu gewinnen gibt es nichts.

Diese Seite, die das vermeintliche Action-Gewinnspiel verbreitet, ist gefälscht (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Weder Verifizierung noch Impressum: An diesen Details lässt sich die Fälschung erkennen

Die Facebook-Seite hat nur 40 „Gefällt mir“-Angaben und 39 Follower (Stand: 20. Januar) und existiert erst seit wenigen Wochen. Auch ein Impressum ist auf der Seite nicht zu finden. Das ist bei Gewinnspielen eigentlich gesetzlich vorgegeben.

Außerdem fehlt der blaue Verifizierungshaken – damit zeigt Facebook an, dass es sich um die offizielle Seite eines Unternehmens oder einer bekannten Persönlichkeit handelt. Zum Vergleich: Actions offizielle Facebook-Seite hat einen blauen Haken, über drei Millionen Follower und ein Impressum. Zudem gibt es die Seite schon seit August 2012.

Auf der offiziellen Seite der Supermarktkette Action sind verschiedene Kontaktinformationen angegeben und sie existiert schon seit Jahren. Zudem hat die Seite Millionen Follower und einen blauen Haken. (Quelle: Facebook; Screenshot und Markierungen: CORRECTIV.Faktencheck)

Die angebliche Verlosung findet sich weder auf dem Facebook-Profil noch auf der offiziellen Webseite von Action. Dort warnt das Unternehmen hingegen seit Jahren in einem Artikel vor Phishing und Spam. Darin heißt es: „Immer öfter sehen wir Aktionen auf Facebook, per SMS und über Whatsapp, bei denen Action-Geschenkgutscheine in Höhe von 100, 250 oder 500 Euro angeboten werden. Nimm nicht daran teil, da es sich hier um gefälschte Aktionen und somit um Betrug handelt.“

Daran kann man unseriöse Facebook-Seiten erkennen: 

  • Ist das Facebook-Profil mit einem blauen Haken verifiziert?
  • Gibt es ein Impressum?
  • Liegt die Follower-Anzahl in einer glaubwürdigen Größenordnung für die Bekanntheit einer Marke oder Person?
  • Welche Art von Beiträgen werden auf dem Facebook-Profil veröffentlicht?
  • Wann wurde die Seite erstellt?

Redigatur: Matthias Bau, Sarah Thust

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Author: Max Bernhard

#action #bekommen #dieses #enten #gewinnspiel #gutscheine #zahlen

Dieses Video von angeblich berauschtem Selenskyj ist KI-generiert

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Faktencheck

Dieses Video von angeblich berauschtem Selenskyj ist KI-generiert

Ein Video, das angeblich den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zeigt, wie er im Rausch aus einem Wagen steigt, hat online Millionen Aufrufe. Doch die Aufnahme ist nicht echt, sondern mit KI erstellt. Sie stammt ursprünglich von einem russischen Tiktok-Account.

von Paulina Thom

16. Januar 2025

Auf X kursiert dieses Video, das offenbar den ukrainischen Präsidenten Selenskyj zeigt – ohne den Hinweis, dass es mit KI erstellt wurde (Quelle: Telegram; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)
Behauptung

Ein Video zeige den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj, der scheinbar im Rausch aus einem Wagen steigt und von einem Bodyguard gestützt werden muss.

Aufgestellt von: X-Beiträgen Datum:
13.01.2025

Quelle

Bewertung

Manipuliert
Über diese Bewertung

Manipuliert. Das Video ist KI-generiert, wie an Fehlern in der Aufnahme erkennbar ist. Es stammt ursprünglich von einem russischen Tiktok-Nutzer, der es auch als KI-generiert kenntlich machte.

Auf X kursiert ein Video, das scheinbar einen berauschten Wolodymyr Selenskyj zeigt. Der ukrainische Präsident steigt offenbar wankend aus einem Wagen, verzieht das Gesicht und muss anschließend von einem Bodyguard beim Laufen gestützt werden. 

„Da hat er etwas Zuviel geschnupft“, schreibt ein X-Nutzer – eine Anspielung auf eine angebliche Kokainsucht des ukrainischen Präsidenten, ein beliebtes Narrativ pro-russischer Propaganda. Deutsche X-Beiträge mit dem Video erreichten zusammen mehr als 400.000 Aufrufe. Laut einem Medienbericht kursierte das Video mit mehr als einer Million Aufrufe auch in der Slowakei.

In deutschen Beiträgen auf X wird dieses Video von einem scheinbar berauschten Selenskyj verbreitet. Nutzerinnen und Nutzer haben den Kontext hinzugefügt, dass es KI-generiert ist. (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Video von angeblich berauschtem Selenkskyj ist nicht echt, sondern KI-generiert

Unter den X-Beiträgen haben Nutzerinnen und Nutzer in einer sogenannten Community Note den Kontext hinzugefügt, dass das Video nicht echt sei. Zu erkennen ist das etwa daran, dass Selenkyjs rechte Hand bei Sekunde 6 des Videos in einer Bewegung nach hinten teilweise verschwimmt, sich schwarz verfärbt und dann ganz verschwindet. 

Anders als in dem Video hat Selenskyj zudem keine Tattoos an den Händen, wie mehrere aktuelle Fotos belegen. Auch sonst sehen die Hände des Mannes im Video merkwürdig verformt aus. Das sind typische Hinweise auf KI-generierte Inhalte.

Bei Sekunde 6 des Videos verschwindet plötzlich Selenskyjs rechte Hand, obwohl sie normalerweise noch zu sehen sein müsste (Quelle: X; Screenshot und Collage: CORRECTIV.Faktencheck)

Eine Bilder-Rückwärtssuche führt zudem zu keinen Belegen für die Echtheit des Videos oder seriösen Quellen, wie Bildagenturen oder Medien. Stattdessen führt ein Nutzername im Video zu einem Tiktok-Nutzer, der Inhalte auf Russisch verbreitet. Hier finden sich gleich mehrere Videos von Selenskyj mit teilweise millionenfachen Aufrufen. Auch das Video, das aktuell auf X kursiert, hat dort knapp 15 Millionen Aufrufe. In der Videobeschreibung steht der Hinweis: „Von Creator*in als KI-generiert gekennzeichnet“. Bei manchen Videos ist das auch offensichtlich: In ihnen fliegt Selenskyj etwa oder verwandelt sich in ein Holzfass. 

Die Kommentare unter dem Beitrag zeigen aber: Viele Nutzerinnen und Nutzer übersehen im Fall des angeblich berauschten Selenskyj den KI-Hinweis und fragen, ob das Video echt ist. 

Einen Überblick mit allen Faktenchecks von uns zum Krieg in der Ukraine finden Sie hier.

Redigatur: Viktor Marinov, Gabriele Scherndl

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Author: Paulina Thom

#angeblich #berauschtem #dieses #generiert #selenskyj #video

Dieses Video von angeblich berauschtem Selenskyj ist KI-generiert

Ein virales Video, das den ukrainischen Präsidenten im Rausch zeigen soll, ist nicht echt, sondern mit KI erstellt worden.

correctiv.org

Keine Anti-Terror-Demo in Magdeburg: Dieses Video zeigt Fußballfans in Dortmund

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„Demo gegen den Terror“ in der Stadt zeigen. Zu sehen ist eine Menschenmenge, die in Polizei-Begleitung eine Straße entlang läuft. Zu hören sind „Wir sind das Volk“-Rufe – eine Parole, die zunehmend auch von rechten und fremdenfeindlichen Gruppen bei Demonstrationen verwendet wird. Einer der Beiträge mit dem Video hat über zehntausend Likes und wurde mehr als eine halbe Million Mal angezeigt.

Nach dem Anschlag in Magdeburg gab es zwar Demonstrationen, diese sind in der Aufnahme aber nicht zu sehen. Wie wir bereits in einem anderen Faktencheck berichteten, zeigt das Video einen Fanmarsch des österreichischen Fußballvereins Sturm Graz in Dortmund Anfang November 2024. Auch der Ton ist ein anderer.

Dieses Video zeigt Fußballfans des österreichischen Vereins Sturm Graz in Dortmund und keine Anti-Terror-Demonstration in Magdeburg (Quelle: Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Video zeigt Fußballfans – „Wir sind das Volk“-Rufe nachträglich hinzugefügt 

Das Original-Video findet sich auf dem Tiktok-Kanal des österreichischen Vereins, wo es schon am 5. November veröffentlicht wurde. Ein Tiktok-Profil der Wiener Boulevard-Zeitung Krone teilte am 5. November außerdem eine längere Version des Videos. An dem Tag fand ein Champions-League-Spiel gegen Borussia Dortmund statt.

Das Video mit originalem Audio wurde schon am 5. November auf dem Tiktok-Kanal des Fußballvereins Sturm Graz geteilt. Darin ist ein Fangesang zu hören. (Quelle: Tiktok, Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Medienberichte und Videos bestätigen, dass es sich bei der Szene aus dem Video um einen Fanmarsch der Grazer Fans handelt. Zu erkennen ist das etwa auch an der Kleidung der Personen und den getragenen Fanschals des Vereins.

Im Original-Audio sind keine „Wir sind das Volk“-Rufe zu hören, sondern ein Fangesang des Vereins. Der Verein und seine Fans haben sich in der Vergangenheit mehrfach gegen Rassismus und Diskriminierung ausgesprochen.

Redigatur: Sarah Thust, Uschi Jonas

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Author: Max Bernhard

#ballfans #dieses #keine #magdeburg #terror #video #zeigt

Keine Anti-Terror-Demo in Magdeburg: Dieses Video zeigt Fußballfans in Dortmund

Nach dem Anschlag in Magdeburg verbreitet sich eine Aufnahme von einer angeblichen Demonstration gegen „Terror“ im falschen Kontext.

correctiv.org

Luxemburger Wort über Gleichstellungspolitik: “In einer idealen Welt bräuchten wir dieses Ministerium nicht”

Nationale Aktionspläne gegen Gewalt, für Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ+-Rechte: Die Gleichstellungsministerin zeigt sich trotz Gegenwind zielstrebig.

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#brauchten #dieses #einer #gleichstellungspolitik #idealen #luxemburger #ministerium

Yuriko Backes: „In einer idealen Welt bräuchten wir dieses Ministerium nicht“

Nationale Aktionspläne gegen Gewalt, für Geschlechtergerechtigkeit und LGBTIQ+-Rechte: Die Gleichstellungsministerin zeigt sich trotz Gegenwind zielstrebig.

Luxemburger Wort

Nein, dieses Video zeigt nicht, wie Annalena Baerbock in China aus dem Saal geworfen wird

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Faktencheck

Nein, dieses Video zeigt nicht, wie Annalena Baerbock in China aus dem Saal geworfen wird

Nach dem China-Besuch von Außenministerin Annalena Baerbock im Dezember 2024 kursieren Bilder, die angeblich ihren Rauswurf bei einer Pressekonferenz zeigen sollen. Doch die Aufnahme ist alt und zeigt etwas anderes.

von Sarah Thust

16. Dezember 2024

Am 14. April 2023 gaben die deutsche Außenministerin Annalena Baerbock und der damalige chinesische Außenminister Qin Gang eine Pressekonferenz in China. Bilder davon werden nach Baerbocks erneutem Besuch im Dezember 2024 in falschem Zusammenhang in Sozialen Netzwerken verbreitet. (Quelle: X; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck) Behauptung

Ein Video zeige wie Annalena Baerbock während ihres Besuchs in China im Dezember 2024 rausgeschmissen wird beziehungsweise wie die Gespräche abgebrochen wurden.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
03.12.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Das Video ist nicht aktuell und zeigt auch keinen Rauswurf. Es zeigt, wie der ehemalige chinesische Außenminister Qin Gang am 14. April 2023 Bundesaußenministerin Annalena Baerbock nach einer gemeinsamen Pressekonferenz zum Ausgang bittet und beide gemeinsam den Saal verlassen. Im Dezember 2024 ließ sich der neue Außenminister Wang Yi nicht auf eine gemeinsame Pressekonferenz ein, Baerbock trat allein vor die Kameras.

In Sozialen Netzwerken kursiert ein Video, das angeblich Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bei ihrem Besuch in China am 2. Dezember 2024 zeigt. Behauptet wird dazu in unterschiedlichen Beiträgen, China habe die Gespräche mit der deutschen Ministerin abgebrochen oder sie ohne Pressekonferenz „rausgeschmissen“. Im Video sieht man einen Mann, der die Ministerin mit erhobenem Zeigefinger aus dem Raum begleitet und den hineinmontierten Text „Dort ist die Tür“. 

In diesen zwei Varianten verbreitet sich die Behauptung in Sozialen Netzwerken – die Beiträge zeigen ein altes Video, das mit Baerbocks Besuch in China im Dezember 2024 nichts zu tun hat. (Quellen: Instagram; Screenshots: CORRECTIV.Faktencheck)

Was dahintersteckt, zeigt eine Bilderrückwärtssuche: Sie führt unter anderem zu einem Video des Rundfunksenders Deutsche Welle vom 14. April 2023. Darin ist ab Minute 2:57 zu sehen, dass die Szene das Ende einer gemeinsamen Pressekonferenz ist – der ehemalige chinesische Außenminister Qin Gang, der Mann aus dem Video, bittet Baerbock mit erhobenem Zeigefinger zum Ausgang und sie verlassen gemeinsam den Saal. In der Aufnahme ist also kein „Rauswurf“ oder ein vorzeitiges Ende der Veranstaltung zu sehen.

Zu diesem Ergebnis kamen auch die und Euronews.  

Im Dezember 2024 gab es keine gemeinsame Pressekonferenz mit Chinas Außenminister Wang Yi 

Das Verhältnis zwischen China und Deutschland war nach Baerbocks Besuch im April 2023 angespannt. Baerbock hatte bei der Pressekonferenz 2023 starke Kritik an der Regierung Chinas geäußert, die Qin Gang zurückwies. Wenige Monate danach verschwand der Minister, die Gründe sind laut Medienberichten unklar. 

Der aktuelle chinesische Außenminister Wang Yi ließ sich bei Baerbocks Besuch in China im Dezember 2024 laut Medienberichten nicht auf eine gemeinsame Pressekonferenz ein. Baerbock sprach stattdessen allein zu Journalistinnen und Journalisten. 

Annalena Baerbock traf sich am 2. Dezember 2024 in China mit Außenminister Wang Yi – es gab einen Fototermin, aber keine gemeinsame Pressekonferenz (Quelle: Yin Bogu / Associated Press / Picture Alliance)

Sprecher des Auswärtigen Amtes spricht bei Regierungspressekonferenz von einer „Fehlinformation“

Obwohl das Video alt ist und die Behauptungen dazu falsch sind, sammelte es insbesondere auf Instagram mehr als 10.000 Gefällt mir-Angaben ein. Auch auf Facebook, Telegram, Tiktok und X wurde es geteilt. Unter anderem verbreitete es ein Ortsverband der AfD auf Facebook.

Daneben teilten prorussische Kanäle die Falschbehauptung, etwa auf Spanisch oder Serbisch. Aus einem geht hervor, dass auch der Russland-nahe Journalist Florian Warweg das Video in einer Frage während der Regierungspressekonferenz am 4. Dezember 2024 erwähnte.

Der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Sebastian Fischer, bezeichnete die Behauptungen zum kursierenden Video als „Fehlinformation“. Es habe „schon vor Beginn der Reise“ festgestanden, „dass es keine Pressekonferenz gibt und dass die Ministerin die Dinge, die sie zu sagen hat, sozusagen in einer eigenen Pressekonferenz ohne ihren chinesischen Amtskollegen äußern würde“. 

Redigatur: Matthias Bau, Max Bernhard

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Author: Sarah Thust

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Nein, dieses Video zeigt nicht, wie Annalena Baerbock in China aus dem Saal geworfen wird

Gemeinsam gaben Annalena Baerbock und Qin Gang 2023 eine Pressekonferenz in China. Über ein Jahr später werden die Bilder erneut, aber falsch verbreitet.

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