Freiburger Demonstrant, der 2019 gegen die Pius-Brüder auf die Straße ging, verliert vor dem Verfassungsgericht  

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass eine Sitzblockade, die gezielt eine andere Versammlung stört oder behindert, nicht durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist. Anlass war eine Demonstration in Freiburg am 21. September 2019, bei der die Piusbrüder einen sogenannten „Marsch für das Leben“ durch die Innenstadt abhielt. Eine Gruppe von Gegendemonstrant*innen hatte sich – ohne Anmeldung – auf der vorgesehenen Route des Marsches niedergelassen, um ihn zu blockieren und auf ihre Ablehnung dieser religiös motivierten Kundgebung aufmerksam zu machen. Die Teilnehmenden saßen auf der Straße, hielten Transparente hoch und benutzten Trillerpfeifen.

Eine der beteiligten Personen wurde daraufhin nach § 21 des Versammlungsgesetzes strafrechtlich verurteilt, einer Vorschrift, die das „erhebliche Stören“ einer Versammlung unter Strafe stellt.

@RDL hatte seinerzeit berichtet
https://rdl.de/beitrag/amtsgericht-h-lt-friedliche-blockade-die-aufmarsch-der-piusbr-der-etwas-verz-gerte-f-r-grobe

Der Betroffene ging anschließend durch alle Instanzen und zuletzt legte er 2020 Verfassungsbeschwerde ein. Dort machte er geltend, die Verurteilungen würden sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzen. Das BVerfG kam nun zu dem Ergebnis, dass die Versammlungsfreiheit zwar ein zentrales Grundrecht sei, sie aber dort ende, wo sie genutzt werde, um die angeblich gleichartige Freiheit anderer zu vereiteln.

Eine Blockade, die darauf abziele, eine andere, ordnungsgemäß angemeldete Versammlung zu verhindern oder erheblich zu behindern, stelle daher keine geschützte Ausübung dieses Grundrechts dar, so das Karlsruher Gericht und erklärte die Verurteilung für verfassungskonform.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-103.html?nn=68080

@Orkan_der_rechtspflege
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🔎🔴⚪ #WoistWalter war gestern – bei uns heißt’s: Wo ist Waldtraut – und wie hoch ist sie?!

Wusstet ihr, dass der höchste Baum Deutschlands im Freiburger #Stadtwald steht? 🌲
Unsere Douglasie „Waldtraut vom Mühlwald“ ist stolze 67,79 Meter hoch – gemessen mit modernster #LiDAR-Drohne 💪

📡 Im zweiten Bild: eine digitale Punktwolke aus LiDAR-Messungen.
Das Drohnenteam der @FVABW (Martin Denter, Tina Hoffmeister, Philipp Eisnecker) hat die #Vermessung gemeinsam mit dem Forstamt Freiburg und Revierleiter Klaus Echle durchgeführt.

💻 Selbst mit geübtem Blick ist in der Punktwolke kaum zu erkennen, welcher Baum der höchste ist. Für den #Algorithmus dagegen ganz einfach – ein paar Zeilen Code, und die höchste Krone steht fest 👑

#fvabw #waldforschung #waldtrautvommühlwald #douglasie #freiburg #freiburgimbreisgau #rekord #nadelbaum

So will der Freiburger Weihnachtsmarkt Besucher gegen Terror und Amok schützen

Am Donnerstag, den 20. November, startet der Freiburger Weihnachtsmarkt. Eine Neuerung im Sicherheitskonzept soll vor Terror- und Amokfahrten schützen.

SWR Aktuell

@samtvsseide
@Orkan_der_rechtspflege
@praesolgka

Vortrag von Thomas Galli, ehem. Gefängnisdirektor der mittlerweile für die Abschaffung von Gefängnissen streitet.

Aktuell finden Aktionstage zum Thema Gefängnis statt. In Hamburg zum Beispiel an der Bucerius Law School zur Frage der Abschaffung von Gefängnissen.

Und am morgigen Montag, 10.11. 2025 wird der ehemalige Gefängnisleiter Dr. Thomas Galli in Freiburg an der Katholischen Akademie einen Vortrag halten zur Frage der Abschaffung des Gefängniswesens.

Der Vortrag kann auch online verfolgt werden.
Uhrzeit: 19:00 Uhr

Der in Bayern und Sachsen über viele Jahre Haftanstalten leitende Jurist kam zum Schluss, Gefängnisse richten mehr Schaden an, als dass sie irgendwem helfen und quittierte den Staatsdienst. Mittlerweile arbeitet er als Rechtsanwalt.

https://www.katholische-akademie-freiburg.de/veranstaltungen/detail/termin/id/4144995-besser-ohne-strafe/?vt=1&cb-id=12271830

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#katholischeakademiefreiburg #katholischeakademie #jurabubble #strafe #Strafvollzug #justiz #justizvollzug #Sicherungsverwahrung

Besser ohne Strafe?

Ideen für eine Welt ohne Gefängnisse - Vortrag und Diskussion In Zusammenarbeit mit der Katholischen Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (KAGS), dem Deutschen Caritasverband (DCV) und dem SKM – Diözesanverein Freiburg e. V.  

Katholische Akademie Freiburg
Guten Morgen aus #freiburgimbreisgau
6.48 Uhr und 6° 🥶
Leipziger Fußballerinnen gewinnen 4:2 in Freiburg

Die RB-Frauen beenden Freiburgs Serie und schaffen den zweiten Auswärtssieg der Saison.

DieSachsen.de - News aus Sachsen
Straßenbahn Freiburg i. Br., 04.10.2023
Haltestelle Rathaus im Stühlinger 👁️-> Haltestelle Runzmattenweg

🚋-Nr. 212 | VAG-Typ GT8K | inzwischen Fahrschul- und Partywagen | B'+B'B'+B'

#freiburg #freiburgimbreisgau #vag #straßenbahn #strassenbahn #tram #tramway #elektromobilität #emobility #duewag #duewaggt8 #gt8k

@potatoes_fall

Die von der Bundeswehr haben scheinbar auch dreißig Jahre später noch Probleme mit der Meinungsfreiheit: schon 1994 erklärte das Bundesverfassungsgericht, dass schon Tucholskys Diktum ,'Soldaten sind Mörder' von der Meinungsfreiheit geschützt sei und hob eine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz auf.

Jetzt wiederum wird ein Schüler, mit allem was die Haubitzen hergeben, verfolgt, drangsaliert und eingeschüchtert, weil er von seinem Recht auf Meinungsfreiheit Gebrauch gemacht hat- nur eben in einer Weise, die der Bundeswehr mißfällt.

Die Bundeswehr versucht augenscheinlich das Rad zurückzudrehen. Versucht, Kritik an militärischer Logik sowie der Kriegsstimmung in weiten Teilen der Politik, mit allen Mitteln zu bekämpfen, um Terrain zurück zu gewinnen. Selbst wenn das auf Kosten eines jungen Menschen geschieht.

Meinungsfreiheit gilt offenbar aus Sicht der Militärführung nur, und nir dann, wenn man ihrer Meinung ist- nicht wenn mensch eine kritische Haltung vertritt.

Beschluss des BVerfG

https://www.aufrecht.de/urteile/sonstigesr/bverfg-beschluss-vom-25-august-1994-2-bvr-142392-soldaten-sind-moerder

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BVerfG, Beschluss vom 25. August 1994 - 2 BvR 1423/92 - "Soldaten sind Mörder" - Terhaag & Partner Rechtsanwälte: Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Internetrecht, Medien, Presserecht, Urheberrecht, Datenschutz - Fachanwalt

1. Die Verurteilung wegen einer Äußerung verstößt schon dann gegen Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG, wenn diese den Sinn, den das Gericht ihr entnommen und der Verurteilung zugrunde gelegt hat, nicht besitzt oder wenn bei mehrdeutigen Äußerungen die zur Verurteilung führende Deutung zugrunde gelegt worden ist, ohne ohne daß andere, jedenfalls mögliche Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden sind <BR> Dazu gehört es auch, daß Rechtsbegriffe, die im öffentlichen Meinungskampf verwendet werden, nicht ohne weiteres im fachlich-technischen Sinne verstanden werden dürfen. Vielmehr muß den Umständen entnommen werden, ob eine alltagssprachliche oder technische Begriffsverwendung vorliegt.<BR><BR>2. Einem Aufkleber mit der Aufschrift "Soldaten sind Mörder" und dem Namenszug "Kurt Tucholsky" kommt bei verständiger Würdigung nicht der Sinn zu, daß die Angehörigen der Bundeswehr der Begehung von Mordtaten beschuldigt werden.<BR><BR>3. Aus dem Aufkleber kann auch nicht hergeleitet werden, daß gerade die Soldaten der Bundeswehr als geschlossene Personengruppe beleidigt werden sollen.

Stadtbild a la Freiburg: "Natürlich bleibt zudem das regelmäßige Entfernen der Schrotträder unabdingbar für ein gepflegtes Stadtbild"

So der Vereinsvorsitzende Rosler-Koslar vom 'Lokalverein Innenstadt' aus Freiburg, in der Badischen Zeitung.

'Schrotträder' gibts nicht nur im Stadtbild, sondern noch an ganz anderen Stellen, viele von ihnen reden sogar, in jedes Mikro, in jede Kamera, ihre menschenverachtenden Botschaften.

Für ein Land, für Städte ohne all diese 'Schrotträder'.

https://www.badische-zeitung.de/am-martinstor-in-freiburg-soll-es-kuenftig-eine-gruenflaeche-statt-fahrradparkplaetzen-geben

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Am Martinstor in Freiburg soll es künftig eine Grünfläche statt Fahrradparkplätzen geben

Der Fahrradstellplatz am Martinstor an der Ecke zur Gerberau verschwindet. Räder, die dort am Mittwochmorgen noch stehen, werden kostenpflichtig abgeschleppt. Ersatz für die weggefallenen Fahrradbügel gibt es in der Nähe.

BZ.medien GmbH & Co. KG

Freiburg: Investor lässt Wohnhaus verfallen -Grünen Abgeordnete Saint-Cast fordert Immobilienfirma auf zu handeln!

Ein Haus in Freiburger Stadtteil Stühlinger verfällt zunehmend. Mieter:innen berichten von erheblichen Missständen: kaputten Fenstern, Rattenbefall, defekten Aufzügen und vieles mehr. Das Gebäude gehört einer Firma mit Sitz in der Schweiz, der CapRise Holding AG.

Für @RDL sprach ich mit der GRÜNEN Landtagsabgeordnete Nadyne Saint-Cast über das verfallende Wohnhaus und die allgemeine Wohnungspolitik.

https://rdl.de/Nadyne_Saint_Cast_Verfallendes_Haus_Freiburg_Oktober_2025_RDL

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