Anscheinend hat die Bundesregierung einfach mal durch die Änderung des WPflG die Freizügigkeit von Männern im wehrpflichtigen Alter eingeschränkt.

Wer länger als 3 Monate ins Ausland möchte und wehrpflichtig ist, braucht wohl jetzt die Genehmigung der Bundeswehr.

Es wurde im §2 eine Ergänzung hinzugefügt, dass §3 u.a. auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfall gelten. In §3 steht das mit der Einschränkung von Auslandsaufenthalten.

#Wehrpflicht

@Aglaia89

Ist das verfassungskonform?

@proscience @Aglaia89

Sprachlos...

Ausland ist auch EU Ausland gemeint? Das kann ja eigentlich nicht sein?

Edit:

Ist das nicht aus §1 zu lesen?

https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__1.html

§ 1 WPflG - Einzelnorm

@sinchens_ @proscience §3 sagt "[...],wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen,[...]".
Das würde auch das EU-Ausland mit einschließen.
@Aglaia89 @proscience
Ah, sorry, habe ich überlesen.

@Aglaia89

Ich weiß, dass es anderswo ähnliche gesetzl. Regelungen gibt, aber eben dort wo Wehrpflicht für alle/alle Männer in einem bestimmten Alter gilt.
Bspw. Südkorea. wo durch Nordkorea, welches immer wieder Raketen Richtung Südkorea schießt, wohl mind. ein Spannungsfall vorliegt.

In Deutschland derzeit definitiv nicht, und auch deshalb habe ich Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Aufenthaltsfreizügigkeit.

@sinchens_

@proscience @Aglaia89 @sinchens_ Haben wir denn schon wieder Wehrpflicht? Habe ich was verpennt?

@energisch_ @proscience @Aglaia89
Die besteht ja, aber ist ausgesetzt.

So müsste es doch richtig sein?

@sinchens_ ach so, und dann greift durch die Hintertür eine Ausreisesperre für 'Spannungslagen' @proscience @Aglaia89

@energisch_ @proscience @Aglaia89
Offensichtlich.

Bin ja nun kein Jurist, aber alleine, dass das Gesetz durch die Hintertür geändert wurde...
Heftig.

@Aglaia89 @sinchens_ @proscience Anwendungsvorrang des Unionsrechts.

Ansonsten: Ganz normale Wehr-/Zivildienstüberwachung wie früher auch.

@Aglaia89
Ist schon erstaunlich, dass die Bundesregierung einfach mal so was ins Gesetz reinmogeln kann ohne dass es jemand aufzufallen scheint.

Einfach mal die Freizügigkeit für alle Menschen mit einemm männlichen Geschlechtseintrag in einer bestimmten Altersgruppe unter Vorbehalt der Erlaubnis durch die Bundeswehr stellen, ist schon eine sehr große Einschränkung.
Halte ich auch für nicht vereinbar mit EU-Recht.

@Aglaia89
Wie wenig überraschend.

Aber niemand kann sich erklären, warum sie "AfD" stärkste Kraft bei den Erstwählern ist. Völlig rätselhaft.

@musevg @Aglaia89 Nicht falsch, aber andererseits dürften auch *gerade* die Jung- und Erstwähler eigentlich verstehen, dass die "A"fD sie als erstes an der Front verheizen würde.
@ftranschel @Aglaia89
Wie kommst du denn darauf? Welche Front? In welchem Krieg?
@musevg @Aglaia89 Ziemlich naiv davon auszugehen, dass Faschisten nicht Krieg führen würden, oder?
@ftranschel @musevg @Aglaia89
Doch, doch! Das sind die reinsten Friedensfürsten, die sich sofort Russland oder dem nächstbesten Diktaror unterwerfen.
Dass der dann Jugendliche an irgendeiner fernen Front verheizt - ja, Pech, aber dafür können sie ja nichts und das hätte auch wirklich niemand ahnen können!!!!!!!11
@Nike_Leonhard
Das ist so, in dieser extremen Formulierung sicher nicht richtig... eine "AfD" Regierung würde sich nicht dem nächstbesten Diktator andienen, sondern nur einem Diktator mit passendem Mindset.
Man beachte deshalb auch die guten Kontakte sowohl zu Moskau als auch zu MAGA.
@ftranschel @Aglaia89

@ftranschel @Aglaia89
Das ist eine schöne Antwort, aber nicht auf meine Frage. Magst du's nochmal versuchen?

(Die aktuelle BReg schürt ja die altbekannte Angst vor der Roten Armee um ihre Aufrüstungs- und Zwangsdienstphantasien umzusetzen. Unter einer putinfreundlichen "AfD" Regierung halte ich diese Kriegskonstellation für unwahrscheinlich. Deshalb die konkrete Nachfrage.)

Hey, @hannes99 ist das alles was du kannst? Ein Ad Hominem raushauen und dann gleich blocken?
Sehr überzeugende Argumentation. Ich bin beeindruckt.

@musevg @ftranschel @Aglaia89
wo auch immer Putin dann gerade Krieg führt.

Dass die AfD sich als allererstes Putin unterwirft, sollte klar sein.
Und Putin verheizt uns liebend gern in seinen Kriegen.

Die junge Generation will das Land verlassen: „Es braut sich etwas zusammen, das Deutschland gefährlich werden könnte“

Die junge Generation fühlt sich den Herausforderungen der Dauerkrisen kaum noch gewachsen. Unsichere Jobs, Schulden und ständiger Stress bestimmen den Alltag. Immer mehr überlegen deshalb, ihre Zukunft im Ausland zu suchen.

Der Tagesspiegel

@tootanchamun @Aglaia89

Ich weiß noch, wie viel Angst ich in den 70ern hatte, zur Bundeswehr zu müssen, wenn die Verweigerung nicht anerkannt würde und dort dem maskulinen Gruppendruck wie autoritären Disziplinarregime ausgesetzt wäre.

Übersetzt auf heute würde ich eher gestern als morgen das Land verlassen. Krieg liegt nicht nur in der Luft, es wird offiziell dafür getrommelt, und alle politischen Indikatoren weisen darauf hin, dass Deutschland beim kriegerischen Aufteilen der Welt an führender Stelle mitmachen will, anstatt sich auf emanzipatorische Weise mit der globalen Polykrise auseinanderzusetzen.

Vor fünf Jahren waren sich weite Teile der Gesellschaft noch darin einig, dass die Jugend alles Recht habe, für den Kampf gegen die Klimakatastrophe auf die Straße zu gehen. Heute werden antimilitaristische Aktivist:innen massiv eingeschüchtert - der autoritär mit Hilfe der SPD durchgesetzte Burgfrieden vor 1914 lässt grüßen.

@dhayannada
Unabhängig von den ekelhaften Ritualen beim angebraunten Bundes-Testosteron-Club fällt mir heute auch kaum noch etwas ein, wofür ich mein Leben riskieren würde. Für unbezahlbare Mieten? Miese Gesundheitsversorgung? Kaputtes Bildungssystem? Das die eigene Regierung auf Art. 20a GG scheißt; die Zivilgesellschaft drangsaliert und beharrlich Freiheitsrechte einzuschränken versucht; keinen ernsthaften Willen zur wehrhaften Demokratie erkennen lässt; Menschenrechte untergräbt?
@Aglaia89

@Aglaia89

Das war schon immer so. Wurde unterschiedlich stark sanktioniert, aber ist nicht neu, das gabs bei der „alten“ #Wehrpflicht ebenso, dürfte nur den wenigsten bewusst gewesen sein.

@Saupreiss

Damals aber bestand Wehrpflicht für alle* und der Spannungsfall war (nach meinem laienhaften Verständnis) durch den Kalten Krieg (Warschauer Pakt) gegeben.

* ETA: alle Männer, die körperlich dazu in der Lage waren und nicht Ersatzdienst leisten wollten/durften

@Aglaia89

@proscience @Saupreiss Vor der Änderung des Wehrpflichtgesetz war die Einschränkung der Reisefreiheit auf den Spannungs- und Verteidigungsfall begrenzt gewesen. Also ist die stärkere Einschränkung schon neu.

@Aglaia89

Genau das.

Wäre daher froh, wenn sich jemand wie der Verfassungsblog o.ä. dazu äußern würden.

@Saupreiss

@Aglaia89

Soweit ich weiß, war die Genehmigung notwendig, sobald mann der Wehrpberwachung unterlag und die Genehmigung wurde versagt, wenn geargwöhnt wurde, dass man sich der Wehrpflicht entziehen wollte? Ausnahme Berlin.

@proscience

@Aglaia89
Aber nur für Arbeitnehmer:innen und Leuten mit ausreichend Rente.
@[email protected] @[email protected]

@Aglaia89

Schon die Schaffung eines Militärgeschlechts im Selbstbestimmungsgesetz hat gezeigt, dass das Personal für die kommenden Kriege frühzeitig ausgehoben werden muss.
Wie sehr Militarismus und patriarchale Definitionsmacht zusammenhängen, lässt sich gerade am nur halb gelungenen Liberalisierungsschritt für LGBT+ sehen.

"Das, was wir als Militärgeschlecht bezeichnen, ist tatsächlich ein Geschlecht, das wirklich nur für den Dienst an der Waffe gilt. Auch hier haben wir wieder unseren zeitlichen Zusammenhang: Wenn innerhalb von zwei Monaten vor der Ausrufung eines »Spannungs- oder Verteidigungsfalls« eine Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag weg von männlich gemacht wird und man die deutsche Staatsbürgerschaft hat, dann wird das Geschlecht sozusagen gespalten – man bekommt ein Zivil- und ein Militärgeschlecht zugewiesen. Die Änderung betrifft also nur das zivile Leben. Bei einem Bußgeldbescheid wirst du also mit deinem neuen Namen als Frau angeschrieben, aber wenn es darum geht, dass du eingezogen werden sollst, ist der vorherige Geschlechtseintrag in diesem zeitlichen Zusammenhang bestimmend, und die Person bleibt männlich. Das ist natürlich ein Symptom der gesamten Mobilmachungspolitik, die gerade betrieben wird."

#Krieg #Militarismus #LGBT #Wehrpflicht

https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/486985.selbstbestimmungsgesetz-ein-zivil-und-ein-milit%C3%A4rgeschlecht.html

Selbstbestimmungsgesetz: »Ein Zivil- und ein Militärgeschlecht«

Mit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes wird Kritik an rassistischen und diskriminierenden Ausschlüssen laut. Ein Gespräch mit Juliana Franke vom Bündnis »Selbstbestimmung selbst gemacht«.

junge Welt

@dhayannada Das gab es auch schon zu Zeiten des TSG bis 2011. Damals war die Personenstandsänderung nur möglich, wenn man sich der GAOP unterzogen hat und "Dauerhaft Fortpflanzungsunfähig" ist. Ich bin zu der Zeit meinen Weg gegangen und nach der Vornamensänderung wollte mich die Bundeswehr ganz plötzlich Mustern und einziehen.

Ich war mir damals nicht sicher ob ich die OP wirklich haben wollte, aber hatte dann keine wirkliche Wahl mehr gehabt und bin den Schritt u.A. deswegen gegangen.

@dhayannada @Aglaia89 Mit Verlaub: Das SBGG ist kein Fortschritt.
@canleaf @dhayannada es ist nicht perfekt, aber gegenüber dem TSG ist es ein massiver Fortschritt.
@Aglaia89 @dhayannada Ich hab Angst vor dem Gesetz. Dieser Staat greift in mein Leben ein und setzt mich auf irgendwelche Listen, obwohl Führungszeugnisse alle keine Einträge hatten. Die Namenslisten, wo einige Standesämter haben und streng durchsetzen und notfalls hat ein dubioser Verein der deutschen Sprache das letzte Sagen. Die Ungleichbehandlung von AMAB und AFAB stösst bei mir sauer auf.

@canleaf @dhayannada Das mit den Namenslisten hatte man auch beim TSG gehabt. Wobei es da nicht die Standesämter waren sondern ein einzelner Richter. Dazu dann auch noch die Gutachter. Es gab Regionen in denen Zeitweise keine Vä und Pä möglich war, weil der zuständige Richter nur extrem strenge Gutachter beauftragt hat, die fast immer ein negatives Gutachten Ausgestellt haben.

Dazu dann noch die Übergriffigkeit vieler Gutachter. Da wurden Fragen Gestellt, die extrem Privat waren.

@canleaf @dhayannada Das ging bis zum auf die Unterwäsche Ausziehen, um zu beweisen das man sich auch "richtig" Kleidet oder fragen zu sexuellen Vorlieben, oder gar bestimmte "Tests". Weigerungen da mit zu machen wurden immer wieder mit "Dann kann es kein Positives Gutachten geben" beantwortet.
Wenn man dann noch auf die Zeit vor 2011 schaut, war auch noch der Sterilisationszwang im TSG gewesen der von den Richtern durchgesetzt wurde. Oder auch der Zwang zur Scheidung.

@canleaf @dhayannada Vor dem Hintergrund, Ja das SBGG darf man zu recht Kritisieren. da es einige problematische Passagen enthält.

Aber ein Rückschritt ist es definitiv nicht.

@Aglaia89 @canleaf

Ich glaube, dass unter der Bedingung der Militarisierung und des weltweiten Rollbacks, der insbesondere patriarchale und heteronormative Imperative durchsetzt, das SBGG möglicherweise der Zenith einer Liberalisierung war, an die im globalen Krisen- und Kriegsmodus auf absehbare Zeit nicht mehr angeknüpft werden wird.

Staatliche Eingriffe werden weiter zunehmen, aktuell zB die Forderung nach Altersverifikation - verkoppelt mit der Installation eines OS - und schließlich Klarnamenpflicht im Netz. All das wird verschärft durch ökonomischen Mangel, ob durch Kriege bedingt oder von technologischer Innovation bestimmt wie die anstehende Revolutionierung der Produktivkräfte durch AI.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für naheliegend, das einmal erreichte zu verteidigen, ohne darauf zu verzichten, das Utopische zu träumen.

Sorry, mir fallen leider nur noch schlechte Nachrichten ein - aufgegriffen im Fediverse
"Once a Boomer, now a Doomer"

@dhayannada @canleaf Dass das SBGG in den nächsten Jahren verbessert wird halte ich für sehr unwahrscheinlich. Ehr noch, das die Angriffe darauf zu nehmen.

Zur Zeit der Einführung des SBGG gab es sogar Überlegungen für eine offizielle entschuldigung für das ganze leid durch das TSG und Entschädigungen für Betroffene. Aber davon ist nichts mehr zu hören. Selbst betroffenenverbände sind davon abgekommen diese zu fordern.

@Aglaia89 Die Information bzgl des WPfllG und die Einschränkung des Reisens für Männer im Wehrpflichtigen Alter ist ja voll durch alle Medien gegangen, mit Extrasendungen und allem. (Natürlich Sarkasmus).

#Wehrpflicht

@Aglaia89
Geht auch einfacher: Wer Leistungen bezieht darf nur 1 Monat ins Ausland, sonst verliert man die Leistungen. 🤷‍♂️
@Aglaia89 Wehrpflichtig sind ja praktisch alle, also nicht nur die jetzt gemustert wurden.

@Aglaia89

Ich sehe nicht, was daran schlimm sein soll. Es sei denn, es gäbe nennenswerte bürokratische Hürden.

@Aglaia89 Die Freizügigkei wird nicht eingeschränkt.

§ 3 gehört inhaltlich zu § 1Absatz 2.

Danach ruht die Wehrpflicht, wenn man Deutschland dauerhaft verlässt oder dies ernsthaft plant.

Nur wenn beides nicht gegeben ist und man dennoch das Land länger als drei Monate verlassen wollte, käme die Genehmigungspflicht zum Tragen.

Fraglich wäre für mich jetzt noch, ob und wie das kontrolliert wird. Wenn ich nach dem Abi für 6 Monate durch die EU reise, wird das im Zweifel niemand mitbekommen.