Wenn der Bundesverfassungsschutz die Reden von Peter Thiel auswerten würde, käme er zum Ergebnis, dass dieser die demokratische Grundordnung aktiv zerstören will. Müsste dies nicht zu einer Sanktion seiner Unternehmen führen? #noPalantir

@ulrichkelber Ja, aber das würde ja voraussetzen dass das #BfV kein #Faschoschutz sondern #Verfassungsschutz sei.

  • Die bisherige #OSINT jedenfalls lässt dies nicht erkennen...
@kkarhan Da arbeiten schon sehr vernünftige Leute, längst nicht mehr auf einem Auge blind

@ulrichkelber naja...

  • Ich bewerte Taten und Resultate.

#NSAfD & Co. sind immernoch nicht verboten, auch wenn deren Kernaussagen, Programm und Mitglieder aktiv #verfassungsfeindlich sind.

Dass #AfD'ler jene #Rechtsterroristen mögen ist gut dokumentiert...

Nazi-Terror auf der Spur - Wie gefährlich ist Combat 18? | STRG_F

YouTube

@kkarhan

Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann doch die AfD gar nicht verbieten. Das ist ein Nachrichtendienst.

Ein Parteiverbot kann nur im Rahmen eines Prüfungsverfahrens durch das BVerfG erfolgen.

Ein solches Verfahren kann nur auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat erfolgen.

@ulrichkelber

@mina @ulrichkelber Ja, aber genau da liegt das Problem.

Wenn das #BfVS nicht hinreichend Daten liefern kann dass der #GBA von Amts wegen Verfahren gegen die Entscheider*innen in #Bundesregierung, #Bundestag & #Bundesrat einleiten muss, dann sind die entweder gemeingefährlich inkompetent oder Unwillens.

  • Und ich würde eher Unwillen denn Inkompetenz vermuten, denn soviele #Vleute wie die durchfüttern kann denen das doch nicht entgangen sein.

Natürlich ist auch @Bundesregierung angehalten gegen die #NSAfD vorzugehen - wenn nicht schon qua #Verfassungstreue dann doch allein aus #Überlebensinstinkt der Entscheider*innen.

  • Oder glaubt irgendwer ernsthaft dass eine #AfD-Regierung nicht alle verfolgen wird, die denen nicht präventiv die Stiefel lecken ?!

Vielleicht erklärt das das #Stiefelleckertum samt #Platforming der #ÖRR abseits von @dw_innovation / #DWnews weil diese es effektiv aufgegeben haben die #FDGO zu verteidigen??

  • Denn wenn der #Rechtsstaat sich selbst nicht gegen #NeonazisImAnzug verteidigen will dann sollte dieser seine eigene Existenzberechtigung ergebnisoffen hinterfragen.

Gerade weil jene #Neonazis in #blaubraun offen #VerfassungsfeindlicheKackshice fordern und sich nicht an die #Rechtsstaatlichkeit halten.

@kkarhan

Aber das Gutachten liegt doch vor, und im Gegensatz zum fehlgeschlagenen NPD-Verbotsverfahren hat man sich diesmal ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen verlassen.

Überhaupt dürfte es praktisch keine V-Leute der verschiedenen Dienste in der AfD geben.

Der Ball liegt bei der Politik und da, speziell bei der Union, ist kein klarer Wille erkennbar, ein formales Verbotsverfahren einzuleiten.

@ulrichkelber @Bundesregierung @dw_innovation