@ulrichkelber Ja, aber das würde ja voraussetzen dass das #BfV kein #Faschoschutz sondern #Verfassungsschutz sei.
@ulrichkelber naja...
#NSAfD & Co. sind immernoch nicht verboten, auch wenn deren Kernaussagen, Programm und Mitglieder aktiv #verfassungsfeindlich sind.
Dass #AfD'ler jene #Rechtsterroristen mögen ist gut dokumentiert...
Das Bundesamt für Verfassungsschutz kann doch die AfD gar nicht verbieten. Das ist ein Nachrichtendienst.
Ein Parteiverbot kann nur im Rahmen eines Prüfungsverfahrens durch das BVerfG erfolgen.
Ein solches Verfahren kann nur auf Antrag von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat erfolgen.
@mina @ulrichkelber Ja, aber genau da liegt das Problem.
Wenn das #BfVS nicht hinreichend Daten liefern kann dass der #GBA von Amts wegen Verfahren gegen die Entscheider*innen in #Bundesregierung, #Bundestag & #Bundesrat einleiten muss, dann sind die entweder gemeingefährlich inkompetent oder Unwillens.
Natürlich ist auch @Bundesregierung angehalten gegen die #NSAfD vorzugehen - wenn nicht schon qua #Verfassungstreue dann doch allein aus #Überlebensinstinkt der Entscheider*innen.
Vielleicht erklärt das das #Stiefelleckertum samt #Platforming der #ÖRR abseits von @dw_innovation / #DWnews weil diese es effektiv aufgegeben haben die #FDGO zu verteidigen??
Gerade weil jene #Neonazis in #blaubraun offen #VerfassungsfeindlicheKackshice fordern und sich nicht an die #Rechtsstaatlichkeit halten.
Aber das Gutachten liegt doch vor, und im Gegensatz zum fehlgeschlagenen NPD-Verbotsverfahren hat man sich diesmal ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen verlassen.
Überhaupt dürfte es praktisch keine V-Leute der verschiedenen Dienste in der AfD geben.
Der Ball liegt bei der Politik und da, speziell bei der Union, ist kein klarer Wille erkennbar, ein formales Verbotsverfahren einzuleiten.