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Der Staatsanwalt konnte sich immerhin der Rückendeckung des OLG Stuttgart sicher sein, denn der dortige 2. Strafsenat hatte das Landgericht gezwungen die Anklage des Staatsanwalts zu verhandeln:
https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001546409
In der Praxis folgen aus Entscheidungen des BVerfG in der Regel keinerlei persönliche Konsequenzen. Das macht es Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten so leicht, das Grundgesetz einfach beiseite zu schieben. Egal ob es rechtswidrige Razzien sind, so wie hier: die Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften machen weiter wie bisher (es ist ja nicht so, dass das BVerfG hier in seiner Entscheidung die Pressefreiheit neu erfunden hätte). Oder denken wir an Maja, jene nicht-binäre Person, die trotz einstweiliger Anordnung des BverfG nach Ungarn überstellt wurde.
Denken wir an Kesselungen von Demos, die immer wieder für verfassungswidrig erklärt wurden: und was macht die Polizei? Wenn es ihr in den Kram passt, wird weiter gekesselt.
Solange Richter:innen, Polizisti:innen, Staatswält:innen nicht persönlich in Regress, in straf- wie in zivilrechtliche, aber auch dienstrechtliche Haftung genommen werden, wird sich nichts ändern!
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