„ #Rechtliche Veränderungen in 2026: #GEIG & Co.“ – Dr. Katharina #Boesche von #Boesche #Rechtsanwälte
@electrive

„ #Rechtliche Veränderungen in 2026: #GEIG & Co.“ – Dr. Katharina #Boesche von #Boesche #Rechtsanwälte
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Veranstaltung zum #Gesellschaftsrecht in #Deutschland und #Frankreich,
am 20.03.2026 in #Aachen (ganztägig)
Veranstaltung zum deutsch-französischen #Rechtsdialog, vom Deutschen #AnwaltVerein (#DAV) & seinen Arbeitsgemeinschaften Internationales #Wirtschaftsrecht & Handels- und Gesellschaftsrecht & dem DAV-Auslandsverein Frankreich
für #Rechtsanwälte, #Juristen, Rechts-#Referendare/-#Studierende
Mehr Infos und Anmeldemöglichkeit:
https://dav-iwr.de/event/deutsch-franzoesischer-rechtsdialog-save-the-date/
In #Crans-Montana geht jez das grosse Schachern los.
Alle sind "bestürzt" und niemand ist "schuld"
Ein wirklich ehrliches Wort hört man aus dem Kreis der Verantwortlich nicht.
#lügner
#rechtsanwälte
#pfründe
#feiglinge
#verantwortungslos
Persönlich Anmerkung:
In diesem Zusammenhang denke immer wieder an den
Text eines Aufklebers
an der hinteren Stossstange eines LKWs:
"Don't follow me, I drive to hell"
weiss auch nicht warum ...
Die #Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse zum Schluss, dass ein #datenschutzkonformer Einsatz der #cloudbasierten Lösung #Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Sie bezeichnen das #Risiko eines Verstoßes als abstrakt.
Dann war die Sperrung der E-Mail Accounts des Internationalen Strafgerichtshof (#IStGH) in Den Haag wohl auch abstrakt?
Die #Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse zum Schluss, dass ein #datenschutzkonformer Einsatz der #cloudbasierten Lösung #Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Sie bezeichnen das #Risiko eines Verstoßes als abstrakt.
Dann war die Sperrung der E-Mail Accounts des Internationalen Strafgerichtshof (#IStGH) in Den Haag wohl auch abstrakt?
Die #Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse zum Schluss, dass ein #datenschutzkonformer Einsatz der #cloudbasierten Lösung #Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Sie bezeichnen das #Risiko eines Verstoßes als abstrakt.
Dann war die Sperrung der E-Mail Accounts des Internationalen Strafgerichtshof (#IStGH) in Den Haag wohl auch abstrakt?
@heiseonline @netzpolitik-heiseonline
Die #Rechtsanwälte Stefan Hessel, Christina Ziegler-Kiefer und Moritz Schneider kommen in einer aktuellen Analyse trotzdem zum Schluss, dass ein #datenschutzkonformer Einsatz der #cloudbasierten Lösung #Microsoft 365 grundsätzlich weiterhin möglich sei. Sie bezeichnen das #Risiko eines Verstoßes als abstrakt.
Dann war die Sperrung der E-Mail Accounts des Internationalen Strafgerichtshof (#IStGH) in Den Haag wohl auch abstrakt?
RE: https://digitalcourage.social/@echo_pbreyer/115541808509840560
Noch ist der erste inhaltliche Post in Vorbereitung, da werden wir schon gezwungen, uns auch politisch zu äußern.
Wie Ihr wisst, ist uns #Datenschutz ein sehr wichtiges Anliegen. Das gilt für jeden von uns privat, aber natürlich auch im beruflichen Kontext. #Steuerberater und #Rechtsanwälte sind in nahezu jeder #Demokratie dieser #Welt gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies hat gute Gründe, die essentiell für einen #Rechtsstaat sind.
Leider scheint man auf EU Ebene derzeit all das zu vergessen und strebt erneut schon wieder die Zerstörung der #Privatsphäre und der Vertraulichkeit an.
Einmal mehr hat @echo_pbreyer für uns allen sein Tool aktualisiert und so dauert es nur wenige Klicks, um Euren Widerspruch gut fundiert an die Entscheidungsträger zu richten:
https://fightchatcontrol.eu/de/?country=Germany&level=national#contact-tool
Für mehr Infos könnt Ihr direkt bei ihm nachlesen:
Anwältin wegen Beleidigung von Rettungskräften vorm AG
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-duesseldorf-juristin-beleidigt-rettungskraefte-strafbefehl
"Ausgangspunkt war ein Einsatz in einer U-Bahnstation kurz nach Mitternacht. Die Angeklagte sei laut Anklage stark alkoholisiert gewesen, ein Atemtest ergab 1,4 Promille. Die Richterin beschrieb die Situation nüchtern: “Sie hatten alles vollgekotzt.”
Ob das der Stellung einer Rechtsanwältin würdig ist, § 43 BRAO?