@guy_bockamp
Ja, Herablassung steht keinem #Gericht per se zu. Die Richterbank macht niemanden zum besseren #Juristen oder würdigeren Organ der #Recht|spflege. Eine Rechtsauffassung ist auch nicht deshalb richtig/besser, weil sie von einem #Richter stammt, sondern dann, wenn sie vom Gesetz, den besseren Argumenten und einer klugen Abwägung getragen wird.
Im geschilderten Fall aber hätte der #Rechtsanwalt mit geringem Aufwand die #KI-Haluzination festellen können.
Die Ausführungen des Gerichts sind zudem sehr sachlich. Nachzulesen hier:
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001640995
Der Hinweis auf § 43 BRAO ist u.E. daher inhaltlich gerechfertigt.
Überdies würde ich mir auch für andere Fälle Rügen durch die #Gericht|e wünschen, insbesondere bei evidenten Verstößen gegen die Verpflichtung zur #Wahrheit und Vollständigkeit nach § 138 Absatz 1 ZPO.
Aber ja, die Möglichkeit zur öffentlichen Rüge braucht die Gegenseitigkeit!
Was sagen @gerichteSH @olgkarlsruhe oder @praesolgka dazu?