RE: https://legal.social/@verfassungsblog/116046240404673364

Absolut lesenswert! Auch zu den Voraussetzungen von #Rechtsfrieden steht viel Richtiges in dem Beitrag.

#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Bei nachträglichem Geständnis leuchtet Wiederaufnahme ein: hier verdient Täter*in keinen Vertrauensschutz.

Aber was ist mit 1.-3.? Wenn Täter*in nix zu Fehlurteil beigetragen hat, warum wird Vertrauen in Rechtskraft dann nicht geschützt? Und wenn es um #Rechtsfrieden geht, warum kommt es dann auf Richtigkeit des Verfahrens, nicht des Urteils an? Und warum sieht es das BVerfG bei neuen Beweisen anders?

6/x

#Justiz #Rückwirkungsverbot

#BVerfG-Urteil gg. #Wiederaufnahme bei neuen Beweisen wäre DER Anlass für intensive, verständliche Erklärung, dass das für #Rechtsstaat wichtige Frage ist + warum man darüber streiten kann. Wäre schön, wenn da vom BVerfG mehr käme, als nur Urteilsbegründung. Abstrakte Begriffe wie #Rechtskraft + #Rechtsfrieden etc. könnten mit konkreten Beispielen erläutert werden.

Unser Recht fußt auf viel Erfahrung + guten Gründen - aber die muss man verständlich machen!

@forthy @empathroet

...wie bereits gesagt, gabe ich keine fertige Lösung.

So schlimm es klingt, aber vllt. müsste man auch für die vorgenannten #völkerrechtswidrigen Tatbestände eine Verjährungsfrist einführen, damit es überhaupt wieder #Rechtsfrieden geben kann?
30-50 Jahre scheinen hierfür wohl zu wenig. Eventuell müsste es mehr als 2 Menschenleben sein oder drei? (Großeltern, Eltern, Kind)

Die Durchsetzung bei Gross- und Supermärkten wäre damit jedoch noch immer ungelöst.