#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Im Rechtsstaat führt die Wahrung wichtiger Grundprinzipien in Einzelfällen zu ungerechten Ergebnissen. Das gilt für "ne bis in idem" oder für die Unabhängigkeit, die auch schwer erträgliche Richter*innen vor Absetzung schützt - weil jede Ausnahme das Prinzip schwächt + für Missbrauch anfällig macht.

Wie gesagt: eine schwierige Entscheidung, über die man gut streiten kann. Wichtig ist aber, dass diskutiert wird.

10/10

#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Bleibt Rechtslage jetzt immer so? Nicht zwingend.

Art. 103 GG könnte - weil Text mehr zulässt - von anderen BVerfG-Richter*innen einst anders interpretiert werden.

Eine 2/3-Mehrheit in Bundestag + Bundesrat könnte Art.103 Abs. 3 GG ändern (aber z.B. nicht "rechtliches Gehör" gem. Abs.1 abschaffen wg. der #Ewigkeitsklausel in Art.79 Abs.3 GG).

Vielleicht hat BVerfG auch Recht: jd. soll sich nur 1x vor Gericht verantworten müssen.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Was BVerfG-Entscheidung im konkreten Fall so schwer aushaltbar macht: Polizei + Gericht haben schon damals gründlich gearbeitet. Aber jetzt erst lassen sich damals erhobene DNA-Spuren auswerten + dem schon immer Verdächtigten zuordnen, sodass einstige Zweifel jetzt widerlegt werden könnten.

Ehrlich bin ich selbst zerrissen: das konkrete Ergebnis ist kaum erträglich - der rechtsstaatliche Grundsatz freiheitsschützend.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Überwiegend wird Art. 103 GG so verstanden, dass jede Tat nur 1x von Gerichten inhaltlich auf Strafbarkeit geprüft werden darf + dieses Ergebnis unumstößliche Rechtskraft haben soll. Niemand soll fürchten müssen, dass alles nochmal neu bewertet wird, weil 1 klitzekleiner neuer Beweis dazukommt.

Die Idee ist nobel: den Staat in die Schranken weisen, die Gerichte sollen 1x + gründlich arbeiten.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Bei nachträglichem Geständnis leuchtet Wiederaufnahme ein: hier verdient Täter*in keinen Vertrauensschutz.

Aber was ist mit 1.-3.? Wenn Täter*in nix zu Fehlurteil beigetragen hat, warum wird Vertrauen in Rechtskraft dann nicht geschützt? Und wenn es um #Rechtsfrieden geht, warum kommt es dann auf Richtigkeit des Verfahrens, nicht des Urteils an? Und warum sieht es das BVerfG bei neuen Beweisen anders?

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Richtig komplex wird es nach Freispruch. Art. 103 GG spricht ja wörtlich nur von "Verurteilung". Und: § 362 StPO erlaubt 2. Prozess, wenn Freispruch

1. auf gefälschten Urkunden,
2. Falschaussagen von Zeug+innen + Sachverständigen,
3. pflichtwidrigen Richter+innen beruhte oder
4. Täter*in nachträglich gesteht.

Bei 1-3 ist völlig egal, ob Angeklagte/r davon wusste + was dafür konnte. Hier zählt sein Vertrauen ins Recht nichts.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Bsp: Bestechlicher Beamter kriegt 11 Monate Haft = keine automatische Entlassung. Er kann dann dennoch per #Disziplinarverfahren entlassen werden.

2 Verfahren, 2 Strafen? Fast einhellige Meinung: ist in Ordnung, Strafe ist für Straftat gegen Gesellschaft, Disziplinarmaßnahme für Illoyalität zum Arbeitgeber.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

Art. 103 Abs. 2 GG "ne bis in idem" sagt: niemand darf 2x wg selber Tat bestraft werden. Wenn Staat sich festgelegt hat (=rechtskräftig) auf "5 Jahre Haft", darf nicht in 2. Prozess zu "10 Jahre" für selbe Tat verurteilt werden. Auch da: man muss auf Recht vertrauen dürfen.

Ist fair, leuchtet ein - ist aber gar nicht soo klar + einfach in der komplexen Wirklichkeit.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

#Rückwirkungsverbot sagt: Recht darf Verhalten später nicht anders bewerten als im Moment der Handlung. Denn wer da überlegt "darf ich das?" + Recht prüft + sieht "ist erlaubt" muss darauf vertrauen dürfen.

Ist fair, leuchtet ein.

Gibt aber X Ausnahmen: zwar darf nie nachträglich bestraft werden. Aber Genehmigung kann z.B. wegfallen wg neu erkannter Gefahr, notfalls gegen Entschädigung.

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#BVerfG #Wiederaufnahme #Mord #Art103GG #Rechtsstaat

BVerfG hat § 362 Nr.5 StPO für verfassungswidrig erklärt, der seit 2021 erlaubt hatte, bei neuen belastenden Beweisen nach Freispruch neu zu verhandeln. 2 Verstöße wurden festgestellt:

1. Art. 103 Abs. 2 GG: #Rückwirkungsverbot

2. Art. 103 Abs. 3 GG: "ne bis in idem" - keine mehrfache Verfolgung für 1 Tat.

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