Eine Kollegin wurde am Berliner S-Bahnhof Warschauer Straße von drei Jugendlichen überfallen und ausgeraubt. Nicht etwa des nachts, sondern 9:00 Uhr Vormittag. Laut ihrer Aussage riet ihr die #Polizei #Berlin, keine Strafanzeige zu stellen, da die Täter Anwälte hätten, die dann Akteneinsicht nehmen würden. Dadurch bekämen die Täter Kenntnis vom Wohnort der Geschädigten, was die Gefährungslage erhöhen würde. Der Überfall sei auch auf Video aufgezeichnet worden, da seit der Tat jedoch mehr als 24 Stunden vergangen sind, seien die Videoaufnahmen nicht mehr verfügbar, so der Betreiber der Überwachungsanlagen. Allerdings könnten die Aufnahmen gegen eine Gebühr von 160€ (von der Geschädigten zu tragen) wieder hergestellt werden.
Wenn das tatsächlich stimmt, dann ist das auf so vielen Ebenen falsch. #Opferschutz