#Drohnenstalking #DigitaleGewalt
§ 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe
Was nützt dieser § wenn die Polizei nicht handlungsfähig ist?
Bitte stellt Euch an die Seite der Stalkingopfer, unterschreibt und teilt meine Petition und fordert die Politiker zum Handeln auf!
#Privatsphäre #Datenschutz #Sicherheit #Polizei #Niedersachsen #Hannover


