@Roland_Boesker
> Zwar unterliegen Männer im fraglichen Alter de jure der Wehrüberwachung, diese hat aber nur in dem Falle praktische Bedeutung, in dem während eines Zeitraums der Abwesenheit im Inland die Aufforderung zu einer Wehrdienstleistung erwartbar ist.
Die Abschwächung gegenüber dem Wehrpflichtgesetz ergibt sich aus der erwähnten Verwaltungsvorschrift. Sie wieder aufzuheben erfordert keine Änderung des Gesetzes, die Unterschrift einer entsprechend autorisierten Einzelperson genügt.
Danach muss _jeder_ zwischen 18 und 45 damit rechnen, dass ihm ein mehr als dreimonatiger Auslandsaufenthalt untersagt wird, egal ob ihm der Wehrdienst noch bevorsteht oder er ihn bereits abgeleistet hat.
Für den Fall, dass das nicht schon klar ist: Es soll erschwert werden, dass sich wie in der Ukraine auch hier in Deutschland Männer dem Dienst an der Waffe durch Flucht entziehen.
> Da Wehrdienst derzeit auf Freiwilligkeit beruht, gibt es keine Rechtsgrundlage für solche Aufforderungen.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius: "Wir müssen bis 2029 kriegstüchtig sein."
Wie lange wird es wohl dauern, bis die Freiwilligkeit aufgehoben wird?
> Also: locker bleiben.
Äh, nein. Wer diese Ankündigungen und Absichtserklärungen nicht hinterfragt, zahlt unter Umständen einen hohen Preis.
"Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten." Schon vergessen?
#Wehrdienst
#Bundeswehr