election.de macht drauf aufmerksam, dass in #Aachen eine #Wiederholungswahl anstehn könnte. Mir war das entgangen, dass die Nichtzulassung der #AfD dort wirklich mehr als zweifelhaft ist, wenn die gemeinsame Aufstellung in Aachen I und Aachen II der einzige Grund war. Sowas ist nämlich ausdrücklich zulässig und die Frage bloß, ob die #Städteregion Aachen ein Kreis im Sinn des § 21 Abs. 2 #BWahlG ist. http://www.election.de/cgi-bin/news1.pl #WahlThread #btw25 [1/4]
