… ist in #Bayern auch kommunal verboten, und die Münchner Bürgerentscheidsatzung übernimmt das explizit. Laut VGH Hessen gilt das allerdings nicht für #Briefwähler, sondern nur für klassische #Exitpoll⁠s. Die Formulierung im #GLKrWG ist leicht anders als im #BWahlG, und hier sind wohl auch ausschließlich Briefwähler befragt worden, aber dass #Briefwahl keine Stimmabgabe ist, sollte dann auch hier gelten. Ungültigkeit des Bürgerentscheids ist eh nochmal eine andere Frage. [8/8]