… ist in
#Bayern auch kommunal verboten, und die Münchner Bürgerentscheidsatzung übernimmt das explizit. Laut VGH Hessen gilt das allerdings nicht für
#Briefwähler, sondern nur für klassische
#Exitpolls. Die Formulierung im
#GLKrWG ist leicht anders als im
#BWahlG, und hier sind wohl auch ausschließlich Briefwähler befragt worden, aber dass
#Briefwahl keine Stimmabgabe ist, sollte dann auch hier gelten. Ungültigkeit des Bürgerentscheids ist eh nochmal eine andere Frage. [8/8]