Entgegen landläufiger Meinung werden die Beisitzer in den #Wahlvorständen laut #BWahlG normalerweise nicht von den Gemeinden berufen. Standardmäßig sucht sich der #Wahlvorsteher seine Beisitzer selber zusammen. Real ist das aber wohl bloß noch in #Hamburg so. Das gehört zu den Regelungen, wo die Bundesländer Abweichungen festlegen dürfen. Nachdem die zugehörigen Erlasse o. Ä. teils sehr schwer zu finden sind und ihre Nichtexistenz kaum nachweisbar ist, … #WahlThread [1/9]