Die großen Zacken bei 50 ⁠% liegen an der geraden Sitzzahl. Insbesondere Hare/Niemeyer rundet in der Umgebung sehr sicher auf genau die Hälfte (solang ohne #Mehrheitsklausel). Bei dem NRW-Verfahren verlaufen die Zacken umgekehrt: Unterhalb von 50 ⁠% geht der Vorteil gegen 0, weil keine Überaufrundung möglich, aber drüber gibts sehr schnell den nächsten Sitz (aber Mehrheitsklausel gibts auch noch). [5/5]
@Bundesregierung Es gibt allerdings keine Beschränkung auf 630 Sitze. Es existiert noch diese absurde #Mehrheitsklausel (§ 4 Abs. 4 #BWahlG), die Sitze jenseits von 630 vergibt, falls sie mal relevant wird.
Bei #SainteLaguë wär das auch richtig, aber #HareNiemeyer ist nicht konsistent, und da wird typischerweise stattdessen nur 1 Restsitz verschoben. Zumindest eine #Mehrheitsklausel ohne grobe Paradoxien machen zu können, war wohl der Beitrag von Niemeyer zu dem eigentlich altbekannten Verfahren. [2/2]
IVU.elect hat offenbar die #Mehrheitsklausel falsch implementiert. Vermutlich überall, wo sie zusammen mit #HareNiemeyer gilt. Sie scheinen die Mehrheitspartei aus der Rechnung zu nehmen und dann die restlichen Sitze an den Rest zu verteilen. https://correctiv.org/aktuelles/artikel-aktuelles/2024/06/14/fehler-bei-wahlsoftware-in-brandenburg-elect-it/ #WahlThread [1/2]
Verdacht auf Fehler bei Wahlsoftware in Brandenburg

CORRECTIV und MOZ Recherche deckt Mängel bei der Sitzverteilung in Sydower Fließ auf: Wahlsoftware Elect IT berechnete offenbar nicht die richtigen Sitze.

correctiv.org
#Thüringen hat an der Stelle von Anfang an »Verhältnis« geschrieben, vor »erreicht« ein »wieder« eingefügt und eine (mit dem Ausgleich inkompatible) #Mehrheitsklausel ergänzt. Die Begründung für das #ThürLWG von 1993 stellt ansonsten halbwegs klar auf eine nach bisheriger Praxis nicht gegebene Verzerrungfreiheit ab. [7/11]