Weiß eigentlich wer, wie bei der repräsentativen
#Wahlstatistik das
#Geschlecht in der Praxis ermittelt wird? Die
#Wählerverzeichnisse dürfen normalerweise keine Geschlechtsangabe enthalten, und falls das
#Wahlstatistikgesetz als
#Rechtsgrundlage einer abweichenden Handhabung ausreichen sollte, fehlen jedenfalls Bestimmungen, die das auch noch
#DSGVO-konform machen würden. Seit 1985 ist es auch nicht mehr zulässig, Wählerverzeichnisse von vornherein getrennt nach Geschlechtern anzulegen. [1/3]