(1/5) Das Internet fördert eine #Ausbeutungswirtschaft, bei der viele Menschen wertvolle Dinge erarbeiten und der daraus resultierende #Reichtum aber kaum der #Gesellschaft, sondern nur einigen wenigen Unternehmen zugute kommt.
Mit den #KI-Systemen hat sich der Prozess weiter beschleunigt.
Die Arbeit von #Kreativen wird zum #Trainieren der Systeme genutzt, doch den #Profit haben sie nicht davon.

(2/5) Wie verhält es sich eigentlich mit den Materialien für die #Hochschullehre?

Allerorten beginnt jetzt das #Sommersemester und Dozent:innen stellen wieder eifrig die Folien ihrer #Vorlesungen und Übungsaufgaben ins Netz.
Nicht selten haben sie viele Stunden pro Lehrstunde in die Erstellung der Materialien gesteckt.
Fällt diese Arbeit nicht auch unter das #Urheberrecht?

@irightsinfo @davidlohner @DeutscherBildungsserver @FachportalPaedagogik @brembs @Lambo @RoedigerRG @chpietsch

(3/5) Das #OLG Frankfurt hat dazu festgestellt: „... dass die Weitergabe der Unterlagen ohne Einverständnis die Urheberrechte der .. Dozenten verletze. Der Gesetzgeber habe in § 4 UrhG festgelegt, dass
„Sammlungen von Werken, #Daten oder anderen unabhängigen Elementen, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung der Elemente eine persönliche #geistigeSchöpfung sind (…)“
als sogenannte „Sammelwerke“ denselben rechtlichen Schutz verdienen wie ein selbstständiges Werk.“
Quelle: https://www.ra-plutte.de/sind-kursunterlagen-skripte-urheberrechtlich-geschuetzt/
Sind Kursmaterialien, Skripte etc. urheberrechtlich geschützt? Kanzlei Plutte

Kursunterlagen können als Sammelwerk urheberrechtlich geschützt sein, wenn gerade die Auswahl oder die Anordnung der Inhalte selbst eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (OLG Frankfurt, Urteil vom 04.11.2014, Az. 11 U 106/13).

Kanzlei Plutte

(4/5) Dozent:innen können somit Urheberrechte für ihre #Lehrmaterialien geltend machen.
Das heißt auch, dass #Studierende diese Materialien nicht einfach in KI-Automaten einspeisen dürfen.
Sie benötigen dafür die Zustimmung des Urhebers.

Hat das Konsequenzen?
Hat schon mal jemand versucht diesen #Rechtsanspruch durchzusetzen?
Gibt es schon Vorlagen für Erklärungen, die man von den Studierenden unterzeichnen lassen soll, damit sie die Materialien nicht weitergeben?

(5/5) Selbst wenn sie sich nicht daran halten, könnten solche Erklärungen eine wichtige #didaktische Funktion erfüllen, weil sie die Studierenden auf das Urheberrecht hinweisen.

Oder lassen sich alle Hochschullehrer:innen – wie üblich in der #Internet-Ausbeutungswirtschaft – darauf ein: Ach, mein kleiner Beitrag für das KI-Training ist es ja nicht wert, dass ich mich darum kümmere.

Anmerkungen, Kommentare und Erfahrungsberichte sind willkommen.
@mpipriv @spaetz @dipf_aktuell @e_teaching_org

@jlb @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell @e_teaching_org

Schwierige Situation!
Grundsätzlich bezahlen mich ja alle Steuerzahlenden, folglich gehört es sich, dass sie auch auf das, was sie ja bezahlt haben auch Zugriff bekommen?

@brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Ja, wenn es nur die Steuerzahlenden wären, die davon profitieren, wäre die Sache klar. Für die sollte alles offen sein.
Nur werden durch das Einspeisen auf die Plattformen von BigTech deren KI-Systeme auf ein Level gebracht, dass sie damit noch reicher werden. In
https://www.ihp-microelectronics.com/php_scripts/publications/full_text_final_files/birkholz-koegler-sustain-develop-32-6182-2024-2024.pdf
wird gezeigt, dass die Profite in der Größenordnung von Nationalbudgets liegen. U.a., weil wir sie nicht richtig besteuern. Und bei uns an den Unis fehlt das Geld überall

@jlb @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Das stimmt und es sind auch gute Argumente. Aber wie soll man zwischen der einen Sorte von Steuerzahlenden unterscheiden, die selbstverständlich offenen Zugang zur Wissenschaft bekommen, und der anderen, denen der Zugang verwehrt bleiben soll? Soll man eine Bezahlschranke einführen, wo zunächst der letzte Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden muss?

@brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Es geht hier erst mal nur um die Materialien, die den Studierenden auf der Moodle-Plattform der Uni zur Verfügung gestellt werden. Die sind ohnehin nicht allgemein zugänglich.

@jlb @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Die sind normalerweise passwortgeschützt. Weitergabe ist hier bereits verboten, weil u.a. anderweitig urheberrechtlich geschütztes Material (zB aus Lehrbüchern oder Artikeln) darin enthalten sein kann. Weitergabe dieser Inhalte ist bereits illegal.

@brembs So ist es, auch unter den liberaleren Regelungen aus #UrhWissG von 2018. Die VG Wort hat BTW vor einigen Jahren zahlreiche Moodle-Plattformen deutscher Hochschulen zur Offlinenahme des Materials gezwungen und vermutlich war diese Rechtsdurchetzung rechtskonform. Allerdings: Die technologische und rechtliche Situation mit KI ist heute eine ganze andere! Ob etwa Bot-Scraping eine urheberrechtsrelevante Handlung ist, ist derzeit keinesfalls geklärt. @jlb @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

@georgfischer @brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Vielen Dank für die Beiträge und Hinweise.
Hintergrund dieser Fragen ist die Entwicklung im Bereich der Werbewirtschaft und anderen Branchen.
Nachdem BigTech den Printmedien schon erhebliche Werbe-Umsätze und Profite abgejagt hat, blieb den Kreativen immerhin noch die Gestaltung von Texten, Anzeigen, Videos etc.
Doch der Bereich wird demnächst KI-Systemen zum Opfer fallen, die so etwas ohne menschliche Arbeitskräfte erstellen können.

@georgfischer @brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Ähnliche Entwicklungen werden bei Steuerberatern und vielen anderen Sektoren einsetzen.
Dabei geht es nicht darum, sich dem Fortschritt grundsätzlich entgegen zu stellen.
Weniger Arbeiten ist ja grundsätzlich ok.
Aber die unfaire Ressourcenverteilung ist das Problem.
Die größten Profite werden wieder zu BigTech geschaufelt, wenn wir es laufen lassen.
Und deshalb ist die Frage zu stellen, wem die Früchte für die geleistete Arbeit zustehen.

@jlb Ja, die Situation ist fatal für große Teile der Kreativwirtschaft. Die Frage bleibt, ob das Urheberrecht das am besten geeignete Instrument zur Regulierung ist. Ich bezweifle das ernsthaft, weil viel (nicht alles!) an KI-Prozessen maschinengestützt abläuft, das UrhR aber auf menschliches Schaffen kapriziert.

Ich bin zudem auch etwas verwirrt ... Gerade ging es Ihnen doch noch um öffentlich finanzierte Werke, die an Schulen und Hochschulen entstehen?

@brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

@georgfischer @brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

Hallo Herr Fischer,
es geht mir gar nicht so sehr um die persönliche Situation einzelner Wissenschaftler:innen, sondern um eine politische Einordnung und Bewertung und wie wir an den Hochschulen mit der Entwicklung umgehen. Zurzeit wird KI an den HS durchgängig positiv bewertet. Eine kritische Auseinandersetzung fehlt fast völlig. Und wie schon bei den unsozialen Medien machen wieder alle mit - obwohl wir bestohlen werden. vG, Mario Birkholz

@jlb @georgfischer @brembs @mpipriv @dipf_aktuell na, dann bin ich ja froh dass meine nächste Session im Kurs Innovation Management, "The dark side of gen AI" heißt 🤭

@jlb ich stimme Ihnen zu, der Umgang mit KI-Technologien an den Hochschulen derzeit stark von Euphorie und "Mithalten-Wollen" geprägt. Die negativen Effekte werden gerne beiseite gewischt, insbesondere der obszöne Energieverbrauch.

Diebstahl sehe ich aber nicht, das setzt ja ein physisches Objekt voraus, das nicht mehr am eigentlichen Ort ist. Bei geistigen Gütern ist das anders. Wenn eine KI mit meinem Text trainiert wird, ist mein Text ja nicht weg.

@brembs @mpipriv @spaetz @dipf_aktuell

@brembs @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org I versuche meine Vorlesungsunterlagen meistens als CC BY-NC zu veröffentlichen was Zugang ermöglichen aber AI Bot Einsaugen verbieten sollte.

@spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Ja, das funktioniert in diesem Fall vermutlich.

Generell sind NC Klauseln aber doch eher problematisch zu sehen, denn eine der politischen Hauptbegründungen für steuerfinanzierte Wissenschaft ist ja genau dass dies eine Investition in zukünfige wirtschaftliche Entwicklung ist.

Jede NC Klausel ist also ein wenig wie ein erhobener Mittelfinger an die Gesellschaft: "nee, ich lasse Euch nicht an die Früchte Eurer Investitionen ran!" 😆

@brembs @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Mir geht die Diskussion auch ein wenig durcheinander, und einige Behauptungen würde ich auch infrage stellen. Eine Auswahl:

- Verdienen denn Hochschullehrende bisher an ihren Lehrmaterialien (ohne BigTech/KI)? Wie werden sie bisher dafür vergütet (außer der Arbeitszeit, die wird aber weiter vergütet)

(1/x)

@brembs @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

- Wie wurde die Weitergabe von Material durch Studis bisher urheberrechtlich verfolgt? Und wollen wir wirklich Studis abmahnen, die sich Material zusammenfassen, vorlesen lassen oder damit diskutieren wollen?
- Wenn wir an der Hochschule LLMs entwickeln (und hoffentlich auch bald weitere in Europa): Wie unterscheiden wir gute und böse AI-Tools?

(2/x)

@brembs @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

- Womit werden LLMs wohl trainiert, wenn solche Forderungen erfolgreich wären? Nur noch mit BILD und Tichys Einblick?
- Die Behauptung, KI wird an Hochschulen durchgängig positiv bewertet, halte ich für nicht haltbar. Allein das Thema Bias, Kompetenzfeststellung, Abhängigkeit, Auswirkung auf Publikationsprozesse etc. beschäftigt die Hochschulen in meiner Bubble sehr.

(3/x)

@brembs @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Das Experimentieren ist für mich eher eine Voraussetzung für die kritische Auseinandersetzung.

Ich sehe den großen Punkt der einseitigen wirtschaftlichen Bereicherung. Aber wenn wir das Urheberrecht vorschieben, bleibt es in der Schmuddelecke der ungeliebten Kinder und kann dort mit dem Datenschutz Mau-Mau spielen. Wenn die Gesellschaft zu viel abgeschöpftes Geld zurück haben möchte, geht das über Steuern.

(4/4)

@anjalorenz @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Ich denke, das ist eine sinnvolle Heangehensweise: wenn jemand unverhältnismässige Profite mit einem Gemeingut erwirtschaftet, gibt es sicherlich geeignetere Massnahmen als das Gemeingut zu verstecken.

@anjalorenz @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Guter Punkt!
Wenn es Material gibt, das man für generative Modelle heranziehen sollte, dann ja wohl wiss. Literatur - und dann sollen die gleich auch lernen, wie man verlässliche von unverlässlicher unterscheidet - z.B. nach Journal Rank:

https://www.frontiersin.org/journals/human-neuroscience/articles/10.3389/fnhum.2018.00037/full

😆 😜

Frontiers | Prestigious Science Journals Struggle to Reach Even Average Reliability

In which journal a scientist publishes is considered one of the most crucial factors determining their career. The underlying common assumption is that only ...

Frontiers

@anjalorenz @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Hier an unserer Uni weisen wir zumindest sporadisch darauf hin, dass Nutzung von UNterrichtsmaterielaien ausserhalb der Kursräume potentiell Abmahnungen provozieren kann. Ich kann mich aber an keinen konkreten Fall von Abmahnungen an unserer Uni erinnern.

@anjalorenz @spaetz @jlb @mpipriv @dipf_aktuell @e_teaching_org

Lehre ist Teil meiner Arbeit und damit voll vergütet. Aus meiner Sicht ist es grundsätzlich voll im Sinne der Erfinderin, wenn jemand mit einer guten Idee dann Mehrwert aus dieser bereits voll bezahlten Arbeit schöpft. U.a. bekomme ich ja genau dafür mein Gehalt.

Dass die, die die tolle Idee nicht hatten, dann neidisch sind, kann ich emotional voll nachvollziehen - um es mal etwas überspitzt auszudrücken.😇

@jlb Ich persönl, finde diese Frage etwas tendenziös gestellt. Natürlich fallen solche Materialien unter's #Urheberrecht (sofern sie die Werk-Anforderungen erfüllen, insb. #Schöpfungshöhe). Dargestellt ist die Rechtslage für (Hochschul-)Lehrende hier: https://irights.info/artikel/rechte-wissenschaftliche-arbeit/32052 Allerdings: Rechtsanspruch ≠ Rechtsdurchsetzung, insbesondere wenn man das halbe Silicon Valley als Gegner hat.
@irightsinfo @davidlohner @DeutscherBildungsserver @FachportalPaedagogik @brembs @Lambo @RoedigerRG @chpietsch
Rechte an der wissenschaftlichen Arbeit

Wem gehört ein wissenschaftlicher Text? Konstellationen in Urheberrecht und Arbeitsrecht, die Forschende kennen sollten.

iRights.info

@georgfischer @jlb
Viele Hochschulen haben auch eine #OER Policy.

(ich meine, die @anjalorenz hatte da mal eine Liste zusammengestellt. Oder waren das nur die Landes-OER-Repositorien?)

@irightsinfo @DeutscherBildungsserver @FachportalPaedagogik @brembs @Lambo @RoedigerRG @chpietsch

OER-Repositorien und -Referatorien an Hochschulen | OERinfo

OER-Repositorien und -Referatorien an Hochschulen erleichtern die Suche nach und Veröffentlichung von offenen Lehr- und Lernmaterialien.

OERinfo – Informationsstelle OER

@davidlohner @georgfischer @jlb @irightsinfo @DeutscherBildungsserver @FachportalPaedagogik @brembs @Lambo @RoedigerRG @chpietsch

die OER Worldmap hatte da eine Übersicht https://oerworldmap.org/oerpolicies?language=de

Übrigens war OER als Mittel zur Warung der Urheberrechte in der @unesco #OER Declaration ein bemerkenswerter Punkt https://unesdoc.unesco.org/ark:/48223/pf0000392271.locale=en (auch zur Frage, ob das nicht auch kritisch diskutiert wird)

OER-Policy-Registry