Staatsgeheimnis des tages
Baran D. hat etwas erfunden. Was, darüber spricht der Mann aus Ostwestfalen nicht. Und er durfte es zwischenzeitlich auch nicht. Das jedenfalls hatte ihm das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Juli mitgeteilt. Damals hatte er Post von der Münchner Behörde bekommen. Absender: Das „Büro 99“, zuständig im Patentamt für Geheimpatente. Jene Erfindungen, die nicht einfach so der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Zum Beispiel Waffensysteme.
Der Brief aus München kam nicht per Kurier, nicht einmal per Einschreiben, er lag einfach so in D.s Briefkasten. Das Schreiben war auch nicht als vertraulich oder geheim eingestuft
[…] die Begründung, wohl nicht ohne Grund in fett gedruckten Buchstaben: In fremden Händen erlaube dieses Patent die Ertüchtigung gegnerischer Kampffähigkeit, damit die Überwindung der deutschen Verteidigung, unter Umständen sogar die Gefährdung der nuklearen Abschreckung der NATO, woraus ein schwerer Nachteil für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik entstehe […] Seitdem ihm mitgeteilt wurde, dass er etwas erfunden habe, was die Sicherheit der Bundesrepublik und möglicherweise sogar die nukleare Abschreckung der NATO gefährde, habe er keinerlei Betreuung durch staatliche Stellen erhalten, berichtet D. Keine Beratung bezüglich seiner eigenen Sicherheit, oder wie er nun mit seiner Erfindung weiter umgehen solle. Auch das Verteidigungsministerium habe bislang keinen Kontakt zu ihm aufgenommen […]
Doch der Fall von Baran D. hat inzwischen eine überraschende Wendung genommen: Nachdem der WDR das Patentamt dazu angefragt hatte, erhielt D. ein weiteres Schreiben aus dem „Büro 99“. Diesmal mit einer Aufforderung mitzuteilen, ob und falls ja, welche Künstliche Intelligenz (KI) für die Patentanmeldung verwendet worden sei. Und ob die Unterlagen in eine Cloud hochgeladen worden seien.
D.s Antwort: Er habe für die Erstellung der Unterlagen zur Patentanmeldung tatsächlich eine KI zu Hilfe genommen.
Kurz darauf die Antwort des Patentamts: Da D. eine KI genutzt habe, sei eine Geheimhaltung nicht mehr sicherzustellen, steht darin. Denn Daten, die in eine KI eingegeben werden, würden zur Schulung und zur Verbesserung der KI verwendet Die neue Bewertung lautet nun: „Eine Geheimhaltung der Anmeldung ist nicht erforderlich.
„Überhaupt sei gar nicht erwiesen, dass die Erfindung von Baran D. tatsächlich funktioniere. Es handele sich bislang nur um Behauptungen, für die kein wissenschaftlicher Nachweis vorliege
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DEMNÄCHST!