#news ⚡ Klimaunion pocht auf Verfassungsrang des Klimaschutzes: Die Klimaunion warnt die künftige Bundesregierung vor juristischen Folgen, sollte es Rückschritte beim Klimaschutz geben. Am Montag wu... https://hubu.de/?p=270746 | #klimaschutzes #klimaunion #verfassungsrang #hubu
Klimaunion pocht auf Verfassungsrang des Klimaschutzes - Hubu.de - News & FreeMail

Die Klimaunion warnt die künftige Bundesregierung vor juristischen Folgen, sollte es Rückschritte beim Klimaschutz geben.

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«US-Republikaner: J.D. Vance tut Schulmassaker als Teil des Lebens ab · DER SPIEGEL - Schlagzeilen»

Natürlich tut er das. #Waffengewalt hat #Verfassungsrang. #Bildung nicht. #Kinder sowieso nicht.

Die #Republikaner sind zu faschistoiden #Trump-Kultisten im Bann der #Evangelikalen und der #Waffenlobby.

https://www.spiegel.de/ausland/us-republikaner-j-d-vance-tut-schulmassaker-als-teil-des-lebens-ab-a-9957bda1-0f83-4172-a23f-39777e9a6666#ref=rss

Nach Todesschüssen in Georgia: J.D. Vance tut Schulmassaker als Teil des Lebens ab

Vier Menschen starben an einer US-Schule durch Schüsse eines 14-Jährigen. Trotzdem will J.D. Vance von schärferen Waffengesetzen nichts wissen. Der Republikaner hat andere Ideen.

DER SPIEGEL

@Elektrotier Und wehe, da isst jemand nicht mindestens ZWEI SORTEN #FLEISCH, von denen eine #SCHWEINEFLEISCH IST !!!1!!! Das ist schließlich unverhandelbarer Bestandteil der #Leitkultur und soll gemäß gemeinsamen Verständnis der Delegierten des #CDUPT24 #Verfassungsrang bekommen!

Vegetarier? Die könne ja Fisch zum Schweinefleisch essen! Soviel Toleranz haben sie dann doch!

DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft

#Polen #Demokratie #Rechtsstaat #Justiz

Noch schwieriger wäre die Wiederherstellung der #Unabhängigkeit der #Gerichte in #Ungarn: dort hat #Orban mit 2/3-Mehrheit vielen autoritären #Gesetzen #Verfassungsrang verschafft. Das zu beheben, braucht wieder 2/3-Mehrheiten oder eine demokratische Revolution.

Auch deshalb ist es so wichtig, Anti-Demokraten nicht an die Macht zu lassen. Denn der Rückweg ist ausgesprochen schwierig + leicht zu diskreditieren.

Heute haben wir die Gelegenheit zu zeigen, dass #Klimaschutz nicht nur eine Floskel, sondern uns wichtig ist. Demokratisch wurden bereits Gesetze beschlossen und internationale Verträge unterzeichnet, Klimaschutz hat bei uns #Verfassungsrang. Wer heute auf die Straße geht, fordert die Einhaltung von Gesetzen und einen Klimaschutz, den der #Weltklimarat als unverzichtbar erklärt hat. Eigentlich ein NoBrainer, aber dennoch stehen wir hier. #FFF #Klimastreik
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet dazu, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber 1990 zu mindern und legt durch sektorenbezogene Jahresemissionsmengen die bis dahin geltenden Reduktionspfade fest (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2). Zwar kann nicht festgestellt werden, dass der Gesetzgeber mit diesen Bestimmungen gegen seine grundrechtlichen Schutzpflichten, die Beschwerdeführenden vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen, oder gegen das Klimaschutzgebot des Art. 20a GG verstoßen hat. Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt. Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030. Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Um das zu erreichen, müssen die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen dann immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind. Der Gesetzgeber hätte daher zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheit Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

@terliwetter Das Problem:

@[email protected] ist nur so mächtig wie die Exekutive sich an deren Urteil hält.

Im Falle von #Lützerath ist es offensichtlich dass #Klimaschutz kein #Verfassungsrang hat...