Der #Justizirrtum um Horst Arnold umfasst die #Verurteilung des Lehrers Horst Arnold im Jahr 2002 zu einer #Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen einer #Vergewaltigung, die er nicht begangen hatte. Jahre nach der vollständigen Verbüßung der #Haft wurde Arnold in einem #Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 wegen erwiesener #Unschuld freigesprochen.



