Twitter-erprobte Aufgabe für das allgemeine Judiz:
Wenn ein Herr einer Dame für die Ausübung des Geschlechtsverkehrs vereinbarungsgemäß € 100 gibt, die Dame den GV im Anschluss aber verweigert und mehr Geld will, wäre es verwerflich, wenn der Herr sich das Geld mit Gewalt von ihr zurückholte? #Nötigung #Verwerflichkeit
Die zentrale Frage ist hier die nach der Verwerflichkeit, was bei der Twitter etwa die Hälfte der Leser übersehen hat, obwohl es auch noch ausdrücklich im Hashtag auftauchte.
Wie soll #Justiz im #Strafverfahren mit politisch-gesellschaftlichem #Motiv für #Taten umgehen? Die Antwort sollte sich niemand leicht machen. Wer möchte, dass eigene Überzeugung von #Gerichten beachtet wird, kann kaum verweigern, dass auch ganz andere politische Motive gleichbehandelt werden.
Aber: #Nötigung (§ 240 StGB) setzt "#Verwerflichkeit" voraus. Wahrnehmung von #Grundrechten (z.B. Demonstrationsfreiheit) ist daher relevant.
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Wer meint, dass § #240StGB (#Nötigung) 30 Jahre nach #Mutlangen vom #BVerfG hinreichend konkretisiert sei, sollte einen Blick nach #Freiburg werfen. Dort hat das #Amtsgericht für dieselbe #Sitzblockade 1x #Freispruch und 1x #Geldstrafe ausgeworfen. Knackpunkt wie immer: #Verwerflichkeit, hier konkret ob #Verkehr behindert werden darf für #Klimaprotest. #Richter: "Verkehr ist Klimaproblem = nicht verwerflich" vs. #Richterin: "konkreter Autofahrer kann nix fürs Klima".
#Hass entsteht nicht aus dem Nichts; man kann sich ja auch mal fragen, warum Leute wütend auf einen sind und was eigentlich vor der ersten "#Beleidigung" passiert ist.
#Idioten aller Art gibt's halt, aber "witzigerweise" darf man manche dann auch so nennen, während das bei anderen plötzlich als "#Diffamierung" gilt. Diese Hierarchie der #Verwerflichkeit bestimmen aber natürlich nie die "kleinen Leute" …
Und "#Whataboutism" unterstellen gerne die Engstirnigen!