Wer meint, dass § #240StGB (#Nötigung) 30 Jahre nach #Mutlangen vom #BVerfG hinreichend konkretisiert sei, sollte einen Blick nach #Freiburg werfen. Dort hat das #Amtsgericht für dieselbe #Sitzblockade 1x #Freispruch und 1x #Geldstrafe ausgeworfen. Knackpunkt wie immer: #Verwerflichkeit, hier konkret ob #Verkehr behindert werden darf für #Klimaprotest. #Richter: "Verkehr ist Klimaproblem = nicht verwerflich" vs. #Richterin: "konkreter Autofahrer kann nix fürs Klima".

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/ag-freiburg-unterschiedliche-rechtsansichten-klimaaktivisten-sitzblockade/

AG Freiburg: Eine Sitzblockade, zwei Urteile

Für die gleiche Aktion von Klimaaktivisten gab es jeweils einen Freispruch und eine Geldstrafe. Die Richter haben unterschiedliche Rechtsansichten.

Legal Tribune Online

@Envtar @Anwalt_Jun

#LGen #LastGeneration #climate #Klimakrise

Erinnert an #Mutlangen + #NATO_Doppelbeschluss Da hat Amtsgerichtsdirektor #Offenloch #Sitzblockaden als #Nötigung beurteilt, #BVerfG aber nicht. Problem ist § #240StGB. Danach ist Tat nur #strafbar, wenn das Zwangsmittel zu dem Zweck #verwerflich ist. Für #Straftatbestand ist das zu unbestimmt, weil #Richter*innen fast frei sind, wie sie Zweck + Mittel bewerten + wie sie dann abwägen. 1/2